Anbieterkennzeichnung von Rechtsanwalt Dr. Markus Rohner

Angaben nach § 5 TMG

1.
Witte Rohner Zur Mühlen
Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Axel Witte, Diplom-Kaufmann, Steuerberater
Dr. Markus Rohner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Doris Zur Mühlen, Diplom-Betriebswirtin, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
USt- IdNr.: DE216124326

Alfredstraße 66, 45130 Essen
Postanschrift: Postfach 10 43 41, 45043 Essen

Telefon: 0201/87999-50
Fax: 0201/87999-55
E-Mail: mrohner@rst-beratung.de

1.1
Zuständige Aufsichtsbehörde

Die Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm,
www.rechtsanwaltskammer-hamm.de

1.2
Gesetzliche Berufsbezeichnung / berufliche Regelungen

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Die beruflichen Regelungen
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Alle Vorschriften können bei www.brak.de unter den Optionen „Berufrecht“ und "Gebühren und Honorare" eingesehen werden.

1.3
Berufshaftpflichtversicherung

Witte Rohner Zur Mühlen
Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

für RA Dr. Rohner:

Allianz Versicherungs-AG
10900 Berlin

Räumlicher Geltungsbereich:

Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG), §§ 51
ff. Verordnung zur Durchführung von Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte
und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB), § 54 Wirtschaftsprüfungsordnung (WPO) in Verbindung mit der Verordnung über die Verufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer
und vereidigten Buchprüfer (WPBHV)



für WP/StB Doris Zur Mühlen / StB Axel Witte:

HDI-Gerling Firmen und Privat Vers.-AG
Postfach 10 22 51
70018 Stuttgart

Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als: Rechtsanwalt/Patentanwalt

Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558)

1.
Deutschland

2.
Europäisches Ausland

Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
(1) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht;
(2) des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.

3.
Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten.

4.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.

Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als: Steuberater

Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558)

1.
Deutschland

2.
Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland:

Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.

3.
Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßien Hilfeleistungen in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt.

4.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.

Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als: Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer

Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558)

1.
Deutschland

2.
Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland.

Versichert sind Haftpflichtansprüche,

(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts diesr Länder.

3.
Für die zuvor nicht genannten Länder

(1) aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt,
(2) aus der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, die das Abgabenrecht von Staaten betrifft, die zuvor nicht genannt sind, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt.

In beiden Fällen beschränkt sich die Versicherungsleistung auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme.

4.
Weltweit für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beartungsstellen im Ausland ausgeübt werden und zwar maximal in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme.