Anbieterkennzeichnung von Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke

Sofern nicht bei den einzelnen Dokumenten oder Diskussionsbeiträgen explizit anders angegeben, wurden die Inhalte erstellt von

Matthias M. Möller-Meinecke
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Fürstenbergerstr. 168 F
60323 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 99 9 99 767-0
Telefax: +49 69 99 9 99 76 75

E-Mail: RA@Moeller-Meinecke.de
Internet: www.Moeller-Meinecke.de

Der Autor ist als Rechtsanwalt nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der

Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.


Zuständige Aufsichtsbehörden:
Der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main (Land Hessen, Staat: Bundesrepublik Deutschland) hat Herrn Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke 1984 gemäß § 31 BRAO in die Liste der zugelassenen Rechtsanwälte des Landgerichts Frankfurt am Main eingetragen.
Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main , Tel. 069 170 098 01
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt

Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (Hessen, Staat: Bundesrepublik Deutschland) hat Herrn Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke durch ihre zuständige Abteilung IX des Vorstandes im August 1988 (Az. 7/88-VerwR I M 531-I) die Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" gestattet.
Berufsrechtliche Regelungen:
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.

Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG);

Matthias Möller-Meinecke USt-IdNr. DE112026065

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht und über den Gerichtsstand.

Der Autor verwendet für seine Beratung "Allgemeine Geschäftsbedingungen", die unten sowie unter http://www.moeller-meinecke.de/?show=SxrB wiedergegeben werden.

Preis der Dienstleistung

Die Rechtsanwaltskanzlei MÖLLER & Partner schließt mit der Mandantschaft regelmäßig eine Vergütungsvereinbarung ab. Diese enthält die notwendigen Grundlagen für die Berechnung des Preises der Dienstleistung. Jede angefangene Arbeitsminute des Fachanwaltes wird mit brutto € 5,95 abgerechnet. Die Kosten für Reisen, Kopien, Postauslagen und Tagesgelder werden nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes gesondert abgerechnet.

Berufshaftpflichtversicherung

R+V Allgemeine Versicherung AG
Haftpflichtversicherung
Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden
Räumlicher Geltungsbereich: in der Bundesrepublik Deutschland

Kooperation

Die Kanzlei MÖLLER & Partner unterhält eine ständige Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Pitz, Bunde und Lobentanzer, Frankfurter Straße 8, 63571 Gelnhausen

Widerstreitende Interessen

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rechtsanwaltskanzlei MÖLLER & PARTNER

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge, welche die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Rechtsanwalt an den Mandanten zum Gegenstand haben einschließlich der in diesem Zusammenhang stehenden Geschäftsbesorgungen und Prozessführung.

Geschäftsbedingungen der Mandanten finden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Anwendung. Im Bestätigungsschreiben oder sonstiger Korrespondenz enthaltenen Geschäftsbedingungen des Mandanten wird ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Mandatsgegenstand

Gegenstand des Mandats ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen Erfolges.

Der Auftrag wird grundsätzlich dem unterzeichnenden Rechtsanwalt erteilt. Dieser ist berechtigt, das Mandat durch unterbevollmächtigte Rechtsanwälte bearbeiten zu lassen.

Der Inhalt des Auftrags wird durch die Vollmacht näher bestimmt. Zum Auftrag zählen auch die anwaltliche Bearbeitung von taktischen und strategischen Hilfsschritten zum Aufgabenthema in der Vollmacht sowie Neben- und Folgeaufträge zum gleichen Themenkomplex. Eine schriftliche Vollmacht wird auf Verlangen unverzüglich erteilt.

§ 3 Leistungsumfang, Änderung und Kündigung

Rechtsanwälte führen alle Aufträge unter Beachtung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung der Rechtsanwälte sowie der sonstigen einschlägigen gesetzlichen Regelungen durch.

Grundlage der Mandatsbearbeitung ist deutsches Recht. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Die Korrespondenzsprache ist deutsch.

Der Rechtsanwalt und seine Mitarbeiter sind auch über den Zeitpunkt der Beendigung des Mandats hinaus zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was der Kanzlei in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Sie erstreckt sich nicht auf offenkundige Tatsachen und solche, die ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

Ist in Ausübung des Mandats die Information Dritter notwendig, die nicht bereits selbst kraft Berufsrecht oder Amtsstellung der Verschwiegenheit unterliegen, so wird der Rechtsanwalt auf eine entsprechende Geheimhaltungserklärung hinwirken. Der Mandant erklärt hierzu ausdrücklich seine Zustimmung.

Im Rahmen der Mandatsbearbeitung wird sich der Rechtsanwalt mit dem Mandanten bezüglich der angestrebten Zielsetzung abstimmen. Zur Durchsetzung dieser Ziele ist er berechtigt, die ihm geschilderte tatsächliche, wirtschaftliche und rechtliche Situation als richtig zugrunde zu legen und sie im notwendigen Umfang der Gegenseite wiederzugeben.

Änderungswünsche des Mandanten wird er insoweit Rechnung tragen, als dies im Rahmen der Kapazitäten, des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.

Abweichungen von den Weisungen des Mandanten sind zulässig, soweit der Rechtsanwalt nach den Umständen annehmen darf, dass der Mandant bei vollständiger Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde. Beeinflussen die Änderungswünsche den Umfang des Mandats in erheblichem Umfang, so verpflichten sich die Vertragsparteien zu einer angemessenen Anpassung der Vertragsbedingungen hinsichtlich Vergütung und Terminierung.

Der Mandant ist vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung jederzeit zur Kündigung des Mandatsverhältnisses berechtigt. Dem Rechtsanwalt steht seinerseits ebenfalls ein Kündigungsrecht zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Mandanten

Der Mandant ist verpflichtet, den Rechtsanwalt nach Kräften zu unterstützen, insbesondere die zur Rechtsverfolgung notwendigen Informationen in geeigneter Weise rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Adressänderungen einschließlich Änderungen der E-Mail oder Telefax-Adresse hat der Mandant in eigenem Interesse unverzüglich mitzuteilen, um sich vor Rechtsverlusten zu schützen. Dabei weist der Rechtsanwalt nachdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation per E-Mail mit einem erheblichen Verlust an Vertraulichkeit verbunden ist und unverschlüsselte E-Mails von Dritten wie Postkarten gelesen werden können.

Rechte aus dem Mandatsverhältnis darf der Mandant nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Rechtanwalts an Dritte abtreten.

§ 5 Gebühren, Auslagen, Zahlungsbedingungen

Die Vergütung bestimmt sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vergütungs­bestimmungen (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem dazugehörigen Vergütungs­verzeichnis), soweit nicht im Einzelfall eine gesonderte schriftliche Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Solche Vereinbarungen treffen wir regelmäßig und vereinbaren einen Stundensatz von netto 300,00 Euro/Fachanwaltsarbeitsstunde. Neben der Honorarforderung hat der Rechtsanwalt Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Rechtsanwalt ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss einzufordern. Die Mandatsbearbeitung ist in diesem Fall vom Eingang des Vorschusses abhängig.

Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen (Eingang auf dem Kanzleikonto) zu zahlen. Zahlt der Mandant nicht innerhalb der genannten Frist, so hat er den Verzugsschaden zu ersetzen.

Die Aufrechnung des Mandanten gegen Forderungen des Rechtsanwaltes ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Haftung

Der Rechtsanwalt haftet dem Mandanten, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund für die von ihnen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden.

Der Rechtsanwalt hat eine gesetzliche Haftpflichtversicherung mit einer Deckungs­summe in Höhe von 1.500.000,00 € abgeschlossen. Sollte aus Sicht des Mandanten eine über diesen Betrag hinausgehende Haftung abzusichern sein, muss er dies eigeninitiativ dem Rechtsanwalt unverzüglich mitteilen. Es besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Mandanten abgeschlossen werden kann.

Die Haftung des Rechtsanwalts aus dem zwischen ihm und dem Mandanten bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf 1.500.000,00 Euro beschränkt; eine solche Haftungsbeschränkung ist in § 51a Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO eröffnet. Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend § 51a BRAO nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

Die Haftung ist auf den unterzeichnenden Rechtsanwalt beschränkt.

§ 7 Aufbewahrungspflichten, Versendungsrisiko

Die Aufbewahrungspflicht für Unterlagen beträgt 5 Jahre nach Beendigung des Mandats. Rücksendungen von Unterlagen erfolgen an die zuletzt mitgeteilte Adresse des Mandanten. Das Versendungsrisiko trägt der Mandant; auf seinen Wunsch kann er die Unterlagen nach Vorankündigung persönlich in der Kanzlei abholen.

Von der Aufbewahrungspflicht ausgenommen sind Abschriften, die der Mandant bereits während der Mandatsberatung zur Information über den Fortgang seiner Angelegenheit erhalten hat.

§ 8 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Sofern einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sind oder werden sollten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Mandatierung als solche. Die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen bleibt unberührt.



Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:

Matthias Möller-Meinecke