Anbieterkennzeichnung von Rechtsanwalt Marwin H. Roth

Verantwortlich
im Sinne des Presserechts, Teledienstegesetzes und Mediendienste-Staatsvertrages:
Rechtsanwalt Marwin H.Roth

Am Staden 9 (ehemaliges ADAC-Haus)
D-66121 Saarbrücken
Tel. 06 81/58 20 20
Fax 06 81/58 20 23
E-Mail: info@roth-koll.de
Internet: http://www.roth-koll.de

Steuer-Nr. 040-26307223

Marwin Roth ist als Rechtsanwalt zum Anwaltsberuf in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Er ist Mitglieder der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes (Am Schloßberg 5, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681/58 82 80, Telefax: 0681/58 10 47, E-Mail: zentrale@rak-saar.de) und unterliegt den nachfolgenden berufsrechtlichen Regelungen:

• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• Gesetz über die Vergütung der
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
• Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
• Fachanwaltsordnung (FAO)
• Standesregeln des Conseil des Barreaux de la Communauté Européenne (CCBE)
• etc.

Alle berufsrechtlichen Regelungen sind über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer nachzulesen.

Haftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Herr Roth ist bei der nachfolgenden Versicherungsgesellschaft versichert:

• Marwin H. Roth: HDI-Gerling Firmen und Privat Vers. AG, Postfach 10 22 51, 70018 Stuttgart

Schieds- und Schlichtungsstelle für Gebührenstreitigkeiten

Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes unterhält für Gebührenstreitigkeiten eine Schieds- und Schlichtungsstelle. Die entsprechende Verordnung finden Sie unter: http://www.rak-saar.de/bservice/schlichtungsordnung.pdf

Ombudsmann
Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht sieht in der BRAO § 191f die Errichtung einer unabhängigen, bundesweit
tätigen “Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft” vor. Diese Schlichtungsstelle wird ebenfalls in Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ihren Mandanten, z. B. bei Streitigkeiten über Honorarfragen vermitteln. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft nahm im Januar 2011 ihre Tätigkeit auf. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.brak.de/seiten/04_09_66.php