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Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von KOPP-ASSENMACHER Rechtsanwälte sind Rechtsanwälte in Berlin und Mitglied folgender Rechtsanwaltskammer:

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Die bei KOPP-ASSENMACHER Rechtsanwälte tätigen Berufsträger führen die Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“. Diese Berufsbezeichnungen sind in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden.

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland sind neben der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) die Berufsordnung (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ eingesehen und abgerufen werden. Alternativ können Sie die Regelungen auch gern bei uns anfordern.

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