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Herr Dr. Lars Jaeschke, LL.M.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwalt
Dozent für Recht
Spezialist für Geistiges Eigentum
Spezialist für Markenrecht

Anschrift
Wilhelm-Liebknecht-Straße 35
35396 Gießen
Deutschland



zum Kanzleiprofil: Dr. Lars Jaeschke, LL.M.

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ABMAHNUNG - Ein Ratgeber


Schlagwörter: Abmahnung, Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Filesharing, Tauschbörse,

Rubrik: Schadensersatz & Haftpflicht

Erstellungsdatum: 05.01.2011

Kurzbeschreibung:
Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen. Besondere Bedeutung hat die Abmahnung im Bereich des sog. Gewerblichen Rechtsschutzes sowie im Wettbewerbsrecht und im Urheberrecht. Gewerbliche Schutzrechte sind etwa Marken, Patente und Geschmacksmuster (Designs).

Beitrag:

Vor der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus der Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten ergeben, wird der Rechtsinhaber den (oft nur vermeintlichen) Rechtsverletzer in aller Regel abmahnen und ihn auffordern, eine sog. „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ sowie etwaige weitere Erklärungen (etwa Anerkennung der Auskunftsverpflichtung und der Schadensersatzpflicht) abzugeben. Eine Verpflichtung des Rechtsinhabers zur Abmahnung besteht nicht. Die Abmahnung liegt aber im Interesse des Rechtsinhabers, da er sonst im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses durch den Rechtsverletzer die Kosten des von ihm eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens selbst zu tragen hat, sofern die Abmahnung nicht ausnahmsweise entbehrlich war. Darüber hinaus wird ein Gericht regelmäßig viel eher zum Erlass einer einstweiligen Verfügung durch bloßen Beschluss, d.h. ohne Anhörung des Gegners, willens sein, wenn diesem durch die Abmahnung bereits Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist.

Inhalt dieses Ratgeber-Artikels:

I. Definition der „Abmahnung“

II. Rechtsgrundlage der Abmahnung

III. Inhalt einer Abmahnung

IV. Form der Abgabe der Abmahnung

V. Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung

VI. Zugang der Abmahnung

VII. Aufklärungspflichten des Abgemahnten gegenüber dem Abmahnenden

VIII. Unterlassungserklärung

IX. Unberechtigte Abmahnung

X. Kosten

XI. Warum sollte man einen „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ beauftragen ?

XIV. Zu „Bitte schicken Sie mir vor einer Abmahnung eine E-Mail“-Hinweisen

XV. Reaktion nach Erhalt einer Abmahnung


Im Einzelnen:

I. Definition der „Abmahnung“

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen. Besondere Bedeutung hat die Abmahnung im Bereich des sog. Gewerblichen Rechtsschutzes sowie im Wettbewerbsrecht und im Urheberrecht. Gewerbliche Schutzrechte sind etwa Marken, Patente und Geschmacksmuster (Designs). In Österreich ist anstatt des Begriffes Abmahnung die Bezeichnung „Unterlassungsaufforderung“ verbreitet.

II. Rechtsgrundlage der Abmahnung

Die Abmahnung ist ein gewohnheitsrechtlich anerkanntes Rechtsinstitut und wird als sog. „Geschäftsführung ohne Auftrag" verstanden. Dabei geht das Recht davon aus, dass eine berechtigte Abmahnung auch vom Abgemahnten gewollt ist, da damit ein viel teurerer Gerichtsprozess vermieden wird. Inzwischen ist die Abmahnung auch gesetzlich geregelt, etwa im Wettbewerbsrecht und im Urheberrecht:

Nach § 12 Abs. 1 des „Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) sollen die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann danach der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.

Auch gemäß § 97a Urheberrechtsgesetz (UrhG) soll der Verletzte den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich danach in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

Die Abmahnung ist wie angesprochen auch aus der Sicht des Abmahnenden sinnvoll und notwendig, denn verzichtet er auf die Abmahnung und reicht direkt Klage bei Gericht ein, hat er die dadurch entstandenen Verfahrenskosten selbst zu tragen, wenn der Beklagte den Unterlassungsanspruch sofort anerkennt und auch sonst keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat.

III. Inhalt einer Abmahnung

Für die inhaltliche Gestaltung der Abmahnung gibt es KEINE verbindlichen Vorgaben. Notwendig ist jedoch, dass der Abmahnende zur Vermeidung eines gerichtlichen Vorgehens vom Abgemahnten (ggf. unter Fristsetzung) die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert. Dabei muss die Abmahnung, wenn sie ihre Wirkung nicht verfehlen soll, Angaben zur sog. „Aktivlegitimation“ oder „Sachbefugnis“ (= die Befugnis des Abmahnenden, den jeweiligen Anspruch geltend zu machen), zur Person des Abgemahnten, zu den konkreten tatsächlichen Umständen, aus denen der Unterlassungsanspruch folgt sowie die Androhung gerichtlicher Schritte enthalten. Rechtsausführungen sind grundsätzlich nicht erforderlich, allerdings ist es zur Verdeutlichung des Anspruches sinnvoll, auf die rechtlichen Grundlagen hinzuweisen, aus denen sich der geltend gemachte Unterlassungsanspruch ergibt bzw. nach Ansicht des Abmahnenden ergeben soll. Eine Vorformulierung des Unterlassungsanspruchs ist ebenfalls nicht erforderlich, jedoch hilfreich, da auf diese Weise unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht wird, in welchem Umfang der Abmahnende eine Unterwerfung des Abgemahnten erwartet. Oft verlangen Abmahnende mit ihrer Abmahnung mehr (z. B. eine inhaltlich zu weit gehende Unterlassungsverpflichtung) als ihnen zusteht, weshalb Abmahnende sich immer von einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz vor Abgabe einer Unterlassungserklärung beraten lassen sollten.

IV. Form der Abgabe der Abmahnung

Die Abmahnung bedarf KEINER bestimmten Form. Sie kann daher schriftlich, telegrafisch, per Telefax, per E-Mail oder aber auch mündlich und sogar telefonisch erfolgen Letzteres führte jedoch regelmäßig zu Beweisschwierigkeiten. Der Abmahnende muss im Streitfall die ordnungsgemäße Absendung des Abmahnschreibens beweisen. Hierzu reicht im Regelfall die Versicherung des abmahnenden Rechtsanwalts aus, er habe die Abmahnung versendet. Abgesehen etwa von massenhaft verschickten Filesharing-Abmahnungen, werden Abmahnungen im geschäftlichen Verkehr vorab per Telefax und sodann als Einwurf-Einschreiben versendet. Letzteres hat den Vorteil für den Abmahnenden, dass eine Zustellung durch Einwurf in den Briefkasten auch bei Abwesenheit des Abgemahnten erfolgt und im Bedarfsfall trotzdem über die Post der genaue Zugangszeitpunkt erfragt werden kann.

Bis vor kurzem war generell umstritten, ob einer anwaltlichen Abmahnung eine Original-Vollmacht beigefügt sein muss, damit diese wirksam ist. Soweit die Abmahnung das Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages beinhaltet, hat der Bundesgerichtshof diese Frage nun für das Wettbewerbsrecht entschieden (BGH, Urteil vom 19.05.2010 - I ZR 140/08, BeckRS 2010, 25877). Demnach bedarf es in diesen Fällen keiner beigefügten Vollmacht für die Wirksamkeit der Abmahnung, da die Vorschrift des §174 BGB auf diese Fälle nicht anwendbar sei. Die richtige und überwiegende Ansicht bejaht jedoch weiterhin die (analoge) Anwendbarkeit von § 174 BGB auf urheberrechtliche Abmahnungen gegenüber Privatpersonen und fordert somit für die Zurückweisungsfestigkeit der Abmahnung einen korrekten Vollmachtsnachweis (vgl. etwa zur Rechtslage vor der genannten BGH-Entscheidung OLG Düsseldorf, OLG Dresden, OLG Nürnberg, OLG Hamm, OLG Celle, KG Berlin, LG München I) Nach dieser – richtigen – Ansicht ist die analoge Anwendung von § 174 BGB auf die Abmahnung jedenfalls von Privatpersonen geboten. Die – zum Wettbewerbsrecht ergangene – Entscheidung des BGH (Urteil vom 19.05.2010 - I ZR 140/08, BeckRS 2010, 25877) steht dieser Ansicht nicht zwingend entgegen (umstritten).

V. Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung

Die ausdrückliche Bestimmung einer Frist, innerhalb der die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben werden soll, ist in aller Regel fester Bestandteil einer Abmahnung aber kein Wirksamkeitserfordernis. Die Fristsetzung muss sich unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen als angemessen erweisen. Dabei sind auf Seiten des Abmahnenden vor allem die Art, die Dauer sowie die Intensität der rechtsverletzenden Handlung zu berücksichtigen. Die berechtigten Interessen des Abgemahnten erfordern andererseits eine ausreichende Überlegungszeit, um sich intern und/oder unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ein Bild davon zu machen, ob die Abmahnung berechtigt ist. Eine kurze Frist von 1 Woche ab dem Zugang der Abmahnung ist regelmäßig nicht zu beanstanden. Wird keine oder eine zu kurz bemessene Frist gesetzt, wird eine angemessene Frist in Gang gesetzt, d.h. die Abmahnung wird dadurch nicht unwirksam.

VI. Zugang der Abmahnung

Um es gleich vorweg zu sagen: Die Darlegungs- und Beweislast für den Zugang bzw. Nicht-Zugang des Abmahnschreibens liegt grundsätzlich beim Abgemahnten. Die in Internetforen kursierende „Lösung“, den Erhalt einer Abmahnung einfach zu bestreiten, kann schlimmstenfalls mit der zusätzlichen Zustellung einer einstweiligen Verfügung enden, was neben dem Klageverfahren möglich ist. So kommen schnell viele tausend Euro an Kosten auch in Sachverhalten zusammen, die mit einigen hundert Euro hätten beigelegt werden können.

Sinn und Zweck einer Abmahnung ist es wie erwähnt, dem Abgemahnten als (potentiellem) Rechtsverletzer die Möglichkeit zu einer außergerichtlichen Klärung des Sachverhalts bzw. einer Streitbeilegung durch Abgabe einer ausreichenden (also nicht notwendigerweise der vom Abmahnenden vorformulierten) Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu geben. Nur wer diese Chance ungenutzt verstreichen lässt, gibt „Anlass zur Klage“ im Rechtssinne und trägt auch im Fall des sofortigen Anerkenntnisses die Kostenlast des Verfahrens. Daher ist ein „Zugang“ der Abmahnung beim Abgemahnten als Unterlassungsschuldner notwendig, weil er nur so die Gelegenheit zur Streitvermeidung erhält. Der Abmahnende muss insoweit lediglich die ordnungsgemäße Absendung des zutreffend adressierten Abmahnschreibens beweisen (BGH GRUR 2007, 629; OLG Jena NJW-RR 2007, 255). Nach allgemeinen Beweislastregeln trifft denjenigen, der sich auf einen für ihn günstigen Tatbestand beruft, die entsprechende Darlegungs- und Beweislast. Dass es sich beim fehlenden Zugang des Abmahnschreibens um eine sog. „negative Tatsache“ handelt, führt insofern nicht zu einer Umkehr der Beweislast, sondern zu einer sog. sekundären Darlegungslast des Klägers (BGH GRUR 2007, 629, 630 Rn. 12). Der Beklagte kann sich danach zunächst auf die bloße Behauptung ins Blaue hinein stützen, er habe die Abmahnung nicht erhalten, woraufhin der Kläger gehalten ist, dem einfachen Bestreiten mit eigenem qualifizierten Vortrag entgegen zu treten, namentlich durch den Nachweis der Absendung eines ordnungsgemäß adressierten und versandten Abmahnschreibens. Im Anschluss daran muss der Beklagte seinen Vortrag konkretisieren und detailliert, gegebenenfalls unter Beweisantritt, auf das Bestreiten der Gegenseite eingehen. Die Darlegungs- und Beweislast für den Zugang des Abmahnschreibens liegt damit grundsätzlich am Ende beim Abgemahnten. Der Abmahnende kann das ihm über die sekundäre Darlegungs- und Beweislast treffende Risiko umgehen, wenn er eine Versandform wählt, die ihm dem Nachweis des Zugangs ermöglicht, insbesondere das Einwurf-Einschreiben. Eine Minimierung des Risikos ist durch eine gleichzeitige Versendung z. B. per Post, per Telefax und per E-Mail möglich. Wird ein Abmahnschreiben an mehrere zutreffende Kontaktadressen versendet, wird das bloße Bestreiten des Zugangs mit Nichtwissen durch den Abgemahnten letztlich vor Gericht keine Überzeugungskraft haben (vgl. BGH GRUR 2007, 629, 630, Rn. 13).

VII. Aufklärungspflichten des Abgemahnten gegenüber dem Abmahnenden

Es ist inzwischen grundsätzlich unstrittig, dass die Abmahnung ein sog. „gesetzliches Schuldverhältnis aus unerlaubter Handlung“ zwischen dem Abmahnenden und dem Abgemahnten als potentiellem Rechtsverletzer begründet.

Hieraus können sich für den Abgemahnten – wenn eine Rechtsverletzung tatsächlich gegeben ist – aus dem Grundsatz von „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB) Aufklärungspflichten ergeben, weil wie erwähnt Sinn und Zwecks der Abmahnung ist, ein gerichtliches Verfahren nach Möglichkeit zu vermeiden. So muss Abgemahnte etwa auf eine Abmahnung fristgerecht und inhaltlich verbindlich zu antworten (BGH GRUR 1990, 381, 382). Aus Treu und Glauben folgt auch eine Aufklärung des Abmahnenden über eine gegebenenfalls bereits einem Dritten gegenüber abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung, die geeignet ist, auch im Verhältnis zum Abmahnenden die Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr zu beseitigen

VIII. Unterlassungserklärung

Beim Vorliegen einer Wiederholungsgefahr kann der Abgemahnte diese allein durch die Abgabe einer unbedingten und unbefristeten strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigen. Anders hingegen bei einer sog. Erstbegehungsgefahr, also wenn erst ein Verstoss droht. Dann ist die ernsthafte Erklärung, die rechtsverletzende Handlung nicht zu begehen, ausreichend. Liegt ein Verstoss vor und gibt der Abgemahnte nur eine inhaltlich unzureichende Unterlassungserklärung ab, droht neben einem Klageverfahren auch eine mit gesonderten Kosten verbundene einstweilige Verfügung. Dies sollte aus naheliegenden Gründen vermieden werden. Die Formulierung einer eingeschränkten aber dennoch rechtssicheren Unterlassungserklärung sollte daher in die Hände eines Fachanwalts für Gewerblichen Rechtsschutz gegeben werden.

IX. Unberechtigte Abmahnung

Die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung (also etwa aus Markenrecht, Patentrecht, auch aus Urheberrecht, nach wohl herrschender Meinung aber nicht aus Wettbewerbsrecht) führt bei einem schuldhaften Handeln des Abmahnenden zu einem Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB des Abgemahnten gegen diesen (BGH, GRUR 2005, 882 f. – Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

Die unberechtigte Abmahnung kann aber nicht nur Ansprüche auf Schadensersatz, sondern auch auf Unterlassung begründen. So ist im geschäftlichen Verkehr der Lieferant nicht daran gehindert, denjenigen, der seine Abnehmer zu Unrecht abmahnt, auf Unterlassung weiterer Abmahnungen an seine Abnehmer in Anspruch zu nehmen. Der BGH bejaht in solchen Fällen einen sog. „Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ des Abgemahnten.

Wenn nach Erhalt einer Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll, weil ein Rechtsverstoss nicht gegeben ist, wird ein versierter Fachanwalt oft zum Mittel der sog. „Schutzschrift“ greifen. Hiermit kann oft verhindert werden, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren ein Verfügungsbeschluss ohne mündliche Verhandlung (§ 944 ZPO) des Antragsgegners erfolgt. Ob das Gericht eine mündliche Verhandlung anordnet oder unmittelbar durch Beschluss entscheidet, steht im Ermessen des Gerichts (§ 937 Abs. 2 ZPO) und wird nicht einheitlich gehandhabt. Es kann also trotz hinterlegter Schutzschrift eine einstweilige Verfügung durch Beschluss ergehen, wenn nach freier Überzeugung des zuständigen Gerichts die Argumente aus der Schutzschrift nicht durchgreifen. Gerade bei Internetstreitigkeiten besteht zudem das Problem, dass sich die Abmahnenden vereinfacht gesagt aussuchen können, bei welchem Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt wird. Ein zentrales Schutzschriftenregister befindet sich erst noch im Aufbau, vgl. www.schutzschriftenregister.de/.

X. Kosten

Bei Beauftragung eines Rechtsanwalts in Bezug auf die Abmahnung kann der Abmahnende vom Abgemahnten die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für die vorgerichtliche Abmahntätigkeit vorgesehene Gebühr erstattet verlangt werden. Für diese Tätigkeit steht dem Anwalt eine sog. „Geschäftsgebühr“ mit einem Rahmen von 0,5 bis 2,5 zu. Im Regelfall fällt eine Geschäftsgebühr von 1,3 an. Ein höherer Gebührensatz kommt jedoch in Betracht, wenn die Anfertigung der Abmahnung eine intensive Befassung mit einer tatsächlich und rechtlich kompliziert gelagerten Materie erfordert, etwa generell in Markensachen, nicht jedoch bei massenhaft versendeten Filesharing-Abmahnungen.

In Patent-, Gebrauchsmuster-, Halbleiterschutzgesetz und Sortenschutzsachen sind ferner die Kosten eines mitwirkenden Patentanwälte in gleicher Höhe zu erstatten. Sie sind auch zu erstatten, wenn es sich um mehrfach versendete Anschreiben handelt. In Markensachen ist die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts umstritten.

Außerhalb des geschäftlichen Verkehrs kommt in bestimmten Fällen eine Begrenzung der Abmahnkosten (nicht auch des u.U. zu zahlenden Schadensersatzes) auf € 100,00 in Betracht. Welche Ansprüche im Einzelfall gegeben sind sowie deren Höhe hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Bei der Nutzung von Musiktauschbörsen in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Werke (sog. Filesharing) gilt die erwähnte Abmahnkostendeckelung auf € 100,00 NICHT generell, es kommt vielmehr immer auf den Einzelfall an, etwa darauf, ob streitgegenständlich nur die Störerhaftung für das Filesharing eines einzelnen Titels oder die Täterhaftung für das Filesharing eines ganzen Musikalbums ist.

Die für Sie bei Tätigwerden nach dem RVG entstehenden Anwaltsgebühren können Sie sich für den in Frage kommenden Streitwert über einen Anwaltskostenrechner (etwa kostenrechner.anwvs.de/kostenrechner/anwalt/index.html) selbst anzeigen lassen. Geben Sie dazu einfach den in der Abmahnung genannten Streitwert/Gegenstandswert in das entsprechende Feld des Anwaltskostenrechners ein und kreuzen Sie z.B. „Betreiben des außergerichtlichen Geschäfts“ und/oder „Mitwirkung an außergerichtlicher Einigung“ an. Streitwert ist insoweit NICHT die als Vergleich geforderte Summe, sondern z.B. der Wert des Unterlassungsanspruchs (oft in der Abmahnung genannt bzw. behauptet) zuzüglich etwaigem Schadensersatz zuzüglich der geforderten Kostenerstattung für die Abmahnung. Bei einem im Recht des geistigen Eigentums eher geringen Streitwert von beispielsweise € 10.000,00 beträgt eine 1,3 Gebühr € 631,80 zzgl. gesetzl. MwSt. Gerade bei Filesharing-Abmahnungen (Internet-Tauschbörsen, P2P-Netzwerke) ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes auf Grundlage des RVG aber wirtschaftlich für den Abgemahnten oft nicht sinnvoll. Der Abgemahnte ist in einer denkbar problematischen Situation: Die Rechtsanwaltsgebühren übersteigen oft den von der Gegenseite angebotenen Vergleichsbetrag, aber die Gegenseite verlangt zwingend neben der Zahlung oft noch die Unterzeichnung eines für den Abgemahnten nachteiligen Unterlassungs- und Verpflichtungsvertrages. Wird die Abgabe dieser Erklärung verweigert, droht neben einer Kosten- und Unterlassungsklage auch noch eine einstweilige Verfügung mit weiterem, nicht unerheblichem Kostenrisiko. Im Regelfall ist die Beauftragung eines spezialisierten Fachanwalts daher im eigenen Interesse. Hier hilft Abgemahnten etwa die Webseite www.abmahnrecht.COM. Sie können dort Ihre Abmahnung für Sie zunächst unverbindlich einreichen. Dadurch erteilen Sie noch kein Mandat. Ihre Abmahnung wird dann durchgesehen und Sie werden zeitnah telefonisch oder per E-Mail von Fachanwalt Dr. Jaeschke kontaktiert, wobei Sie ein konkretes Angebot für die komplette außergerichtliche Bearbeitung Ihres Falles erhalten (Pauschalpreis). Sie haben also insoweit volle Kostenkontrolle. Dieses Angebot liegt oft deutlich unter den nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anfallenden Kosten für ein vorgerichtliches Tätigwerden eines Rechtsanwaltes. Dies ist etwa bei Filesharing-Abmahnungen möglich, weil die Bearbeitung von Filesharing-Abmahnungen zum Tagesgeschäft von Herrn Dr. Jaeschke gehört und eine langwierige Einarbeitung in die schwierige Rechtsmaterie insoweit entfällt. Aus berufsrechtlichen Gründen kann eine individuelle rechtliche Beratung erst nach einer Mandatserteilung erfolgen.

XI. Warum sollte man einen „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ beauftragen ?


Unter dem Begriff „gewerbliche Schutzrechte“ werden u.a. Marken-, Patent- und Urheberrechte verstanden. Die Bezeichnung „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ wird von den Rechtsanwaltskammern NUR solchen Rechtsanwälten verliehen, die ihre besonderen Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet in einer Prüfung bewiesen und nachweislich mindestens 80 einschlägige Fälle eigenverantwortlich bearbeitet haben. Die von Herrn Dr. Jaeschke betreuten Verfahren übersteigen diese Zahl um ein Vielfaches. Erfahrung ist in dem komplexen Rechtsgebiet des „geistigen Eigentums“ sehr oft der Schlüssel zum Erfolg.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Jaeschke ist zudem Inhaber des von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach einem strengen Anforderungsschema vergebenen amtlichen Prüfsiegels „Fortbildungsnachweis". Für den Nachweis regelmäßiger Fortbildung hat Dr. Jaeschke zudem das Fortbildungszertifikat "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltskammer erhalten. Von dieser internationalen Aus- und Fortbildung profitieren Mandanten, denn die Rechtsentwicklung im Recht des geistigen Eigentums verlangt es, stets „am Ball“ zu bleiben. Dies ist nur bei hoher Spezialisierung möglich – die nachweisbar sein sollte.

XIV. Zu „Bitte schicken Sie mir vor einer Abmahnung eine E-Mail“-Hinweisen

Auf einigen Internetseiten findet man Hinweise oder „Disclaimer“, nach welchen Rechteinhaber vor einer Abmahnung bitte eine E-Mail senden oder anrufen sollen. Wenn Sie diesen Ratgeberartikel bis hierhin komplett gelesen haben, wissen Sie, was von solchen „Disclaimern“ zu halten ist: Sie sind rechtlich wertlos, denn auch eine E-Mail oder ein Telefonat stellen bereits Abmahnungen dar, für die ein anwaltlicher Arbeitsaufwand angefallen ist. Die Abmahnkosten entstehen durch die Prüfung der Sach- und Rechtslage und weniger durch das erstellte Abmahnschreiben.

XV. Reaktion nach Erhalt einer Abmahnung


Abmahnende Kanzleien versenden oft mehrere hundert Abmahnschreiben pro Woche. Oft bestehen diese Standardschreiben aus Textbausteinen und sind in vielerlei Hinsicht unsubstantiiert und daher so gut wie immer zunächst zurückzuweisen. Meist wird weder wird eine Originalvollmacht vorgelegt (Erfordernis zumindest gegenüber Privatpersonen noch umstritten), noch ein ausreichender Nachweis für den behaupteten Rechtsverstoss erbracht. Bei Filesharing-Abmahnungen (Internet-Tauschbörsen, P2P-Netzwerke) etwa wird so gut wie nie ein Nachweis für die behauptete Inhaberschaft der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den streitgegenständlichen Werken erbracht. In diesen Fällen gilt: Ob und in welchem Umfang tatsächlich Daten geflossen sind, kann der behauptete „Tatnachweis“ in vielen Fällen nicht vermitteln. Ein konkreter Schaden wird fast nie dargelegt. Ein zu ersetzender Schaden für die Kosten der Inanspruchnahme der abmahnenden Anwälte wäre zudem u.U. allein aus der zwischen diesen und ihren Mandanten mutmaßlich geschlossenen Honorarvereinbarung zu berechnen. Ob der Abgemahnte in der jeweils konkreten Konstellation hilfsweise als „Störer“ zu haften hätte, ist oft auch sehr fraglich. Zudem kann bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing sehr wohl § 97a UrhG Anwendung finden, wonach die Höhe der Abmahnkosten auf € 100,00 begrenzt ist, auch wenn die Rechteinhaber dies regelmäßig bestreiten. Gleich, ob Sie wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht o.ä. abgemahnt wurden:

Die angemessene Reaktion auf eine Abmahnung muss passgenau maßgeschneidert werden, damit das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielt wird.

Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. „Musterlösungen“ aus Internetforen schaden oft mehr, als sie nützen. Nur wer ausreichend Prozesserfahrung mitbringt kann wissen, welchen Herausforderungen ein Sachverhalt in der gerichtlichen Auseinandersetzung standhalten muss – und wann es gilt, einen Prozess besser zu vermeiden.

Lassen Sie sich daher nach Erhalt einer Abmahnung von einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz vertreten.


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    (verfasst am: 19.01.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  31. Arzthaftung-Haftung des Durchgangsarztes
    (1569 mal gelesen)
    (verfasst am: 08.06.2010 Autor: Wolfgang Raithel)


  32. Abmahnung der Kanzlei Rasch wegen Urheberrechtsverletzung an dem Album „MTV Unplugged – Above and Beyond"
    (1496 mal gelesen)
    (verfasst am: 04.02.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  33. Querschnittslähmung nach Trampolinsprung - 70 % Schadenersatz für Familienvater
    (1493 mal gelesen)
    (verfasst am: 20.03.2009 Autor: Johannes Muhr)


  34. Wann die Abgabe einer Unterlassungserklärung notwendig ist und wann die Abgabe „vorbeugender Unterlassungserklärungen“
    (1489 mal gelesen)
    (verfasst am: 23.02.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  35. Tierhalterhaftung: Wenn die Kuh zunächst den Weidezaun durchbricht und dann fremdes Eigentum demoliert
    (1479 mal gelesen)
    (verfasst am: 28.09.2009 Autor: Ralf G. Sonnhoff)


  36. Abmahnrecht: Nümann + Lang Rechtsanwälte – Berlin City Girl – BRAVO HITS Vol. 72
    (1474 mal gelesen)
    (verfasst am: 07.03.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  37. LG Magdeburg: Filesharing eines Musikalbums hat einen Streitwert von nur € 5.000 - nicht von € 50.000
    (1439 mal gelesen)
    (verfasst am: 07.12.2010 Autor: Lars Jaeschke)


  38. Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Bastei Lübbe GmbH & Co. KG – „Das verlorene Symbol“
    (1403 mal gelesen)
    (verfasst am: 12.01.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  39. Schmerzensgeld: Bemessung bei Vorsatztaten
    (1394 mal gelesen)
    (verfasst am: 21.04.2008 Autor: Ralf G. Sonnhoff)


  40. Haftungsgrundsätze, wenn "Alte-Herren-Mannschaften" sich zu "Freundschaftsspielen" zusammenfinden:
    (1382 mal gelesen)
    (verfasst am: 29.09.2010 Autor: Ralf G. Sonnhoff)


  41. DPMA - Änderung der Klassifizierungspraxis für Markenanmeldungen ab dem 01.01.2011 birgt hohe Risiken
    (1352 mal gelesen)
    (verfasst am: 17.12.2010 Autor: Lars Jaeschke)


  42. Online-Händler können laut neuem EuGH-Urteil im Ausland verklagt werden
    (1345 mal gelesen)
    (verfasst am: 22.12.2010 Autor: Lars Jaeschke)


  43. Online-Handel: Neues zum Wertersatz bei Widerruf und zur Muster-Widerrufsbelehrung
    (1332 mal gelesen)
    (verfasst am: 17.12.2010 Autor: Lars Jaeschke)


  44. Abmahnung durch WALDORF FROMMER – Shutter Island – Tele München Fernseh GmbH
    (1326 mal gelesen)
    (verfasst am: 01.03.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  45. Entsteht der Musikindustrie durch illegales Filesharing überhaupt ein Schaden ?
    (1312 mal gelesen)
    (verfasst am: 24.02.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  46. Abmahnung „Bääärenstark !!! Frühjahr 2010“ – „Lollies – Schade, schade, schade“ - Baek Law, „Update Media Group“
    (1301 mal gelesen)
    (verfasst am: 12.01.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  47. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Album „Grosse Freiheit“ von „Unheilig“ durch Rasch Rechtsanwälte
    (1282 mal gelesen)
    (verfasst am: 04.02.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  48. Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte – R.E.D. (Film) – Tele München Fernseh GmbH & Co.
    (1262 mal gelesen)
    (verfasst am: 21.06.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  49. Beschluss des LG Hamburg vom 25.11.2010: Haften Hotels etc. bei unerlaubtem Filesharing von Gästen ?
    (1251 mal gelesen)
    (verfasst am: 19.01.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  50. Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen
    (1246 mal gelesen)
    (verfasst am: 14.07.2010 Autor: Björn Blume)


  51. Reit- und Springturnier: die Haftung des Veranstalters
    (1194 mal gelesen)
    (verfasst am: 22.11.2010 Autor: Ralf G. Sonnhoff)


  52. Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Adler der neunten Legion – Tele München Fernseh GmbH & Co.
    (1191 mal gelesen)
    (verfasst am: 31.03.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  53. Abmahnung durch Denecke, von Haxthausen & Partner - „Vaya Con Dios feat. Milk & Sugar – Hey (Nah Neh Nah)“ – DigiRights
    (1140 mal gelesen)
    (verfasst am: 07.03.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  54. Darf eine unabhängige Autoreparaturwerkstatt mit der Marke „VW“, „BMW“ o.ä. werben ?
    (1079 mal gelesen)
    (verfasst am: 21.04.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  55. Abmahnung durch U+C Rechtsanwälte – Mike Beck „Hart gefickt im Frauenknast“ – Magmafilm GmbH
    (1078 mal gelesen)
    (verfasst am: 01.07.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  56. Gebäude- Brand: Falschangabe zu Immobilien-Verkaufsbemühung führt zum Verlust des Versicherungsschutzes!
    (1069 mal gelesen)
    (verfasst am: 26.06.2008 Autor: Sven Skana)


  57. Produkthaftung: Heimwerkerschutz bei Verletzung von Instruktionspflichten
    (1019 mal gelesen)
    (verfasst am: 15.04.2010 Autor: Ralf G. Sonnhoff)


  58. Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte, German Top 100 Single Charts, Universal Music GmbH
    (1018 mal gelesen)
    (verfasst am: 01.07.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  59. Was bedeutet „Gewerblicher Rechtsschutz“ oder „IP-Law“ ?
    (1014 mal gelesen)
    (verfasst am: 07.01.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  60. „Qualitätssiegel“ für Rechtsanwälte – oder welcher Anwalt ist der „Richtige“ ?
    (1011 mal gelesen)
    (verfasst am: 08.03.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  61. OLG Hamburg (Urteil vom 28.10.2010, Az.: 3 U 206/08): Wann ist die Verwendung eines Domainnamens kennzeichenmäßig ?
    (1003 mal gelesen)
    (verfasst am: 25.02.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  62. Schadensersatzforderung Kanzlei KSP für die Agence France Press GmbH (AFP)
    (985 mal gelesen)
    (verfasst am: 04.05.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  63. „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ – Worum geht es ?
    (963 mal gelesen)
    (verfasst am: 06.01.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  64. Abmahnung durch U+C Rechtsanwälte, Natursekt-Schlampen, Puaka Video Produktion GmbH
    (963 mal gelesen)
    (verfasst am: 31.08.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  65. Tierhalterhaftung auch bei Verrichtungen an dem Tier aufgrund vertraglicher Absprache (etwa als Tierarzt oder Hufschmied
    (944 mal gelesen)
    (verfasst am: 04.06.2009 Autor: Ralf G. Sonnhoff)


  66. Schadensersatzforderung seitens Kanzlei KSP für die dapd nachrichtenagentur GmbH
    (929 mal gelesen)
    (verfasst am: 29.07.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  67. Welcher Anwalt ist der „Richtige“ für „meinen Fall“ ?
    (923 mal gelesen)
    (verfasst am: 03.03.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  68. Abmahnrecht: Keine Impressumspflicht bei reinen „Baustellen“-Internetseiten (LG Düsseldorf (Az. 12 O 312/10)
    (916 mal gelesen)
    (verfasst am: 04.02.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  69. Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte – Loud von Rihanna – Universal Music GmbH
    (914 mal gelesen)
    (verfasst am: 21.06.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  70. Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Die Superbullen (Film) – Constantin Film Verleih GmbH
    (911 mal gelesen)
    (verfasst am: 21.06.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  71. BGH entscheidet im Rechtsstreit FAZ und SZ gegen Perlentaucher – Verwertung fremder Werke durch „Abstracts“
    (884 mal gelesen)
    (verfasst am: 17.12.2010 Autor: Lars Jaeschke)


  72. Der Biss eines ausgebildeten Wachhundes auf der Party seines Halters
    (881 mal gelesen)
    (verfasst am: 29.03.2011 Autor: Ralf G. Sonnhoff)


  73. BGH: Stiftung darf auf ihrem Gelände gefertigte Foto- und Filmaufnahmen von ihren Schlössern und Gärten untersagen
    (867 mal gelesen)
    (verfasst am: 17.12.2010 Autor: Lars Jaeschke)


  74. AG Hamburg – RSS-Feeds können Urheberrechte verletzen
    (820 mal gelesen)
    (verfasst am: 20.04.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  75. Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwälte Faustmann Neumann wegen fehlender Energieeffiziensklassenangabe
    (814 mal gelesen)
    (verfasst am: 31.08.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  76. Abmahnung durch Sasse & Partner Rechtsanwälte – The Kings Speech – Senator Film Verleih GmbH
    (804 mal gelesen)
    (verfasst am: 21.06.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  77. Ärztepfusch – lohnt sich der Gang zum Anwalt wirklich?
    (784 mal gelesen)
    (verfasst am: 20.07.2011 Autor: Holger Syldath)


  78. Ist der Anspruch auf Schadensersatz bei Zahlungsunfähigkeit des Schädigers wirklich wertlos?
    (783 mal gelesen)
    (verfasst am: 23.06.2011 Autor: Gunnar Becker)


  79. Abmahnung durch Selig & Christ Rechtsanwälte, PiraMMMida, Aegis Multimedia Protection GmbH
    (777 mal gelesen)
    (verfasst am: 31.08.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  80. Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte, „The Fame Monster“ von Lady Gaga und „Good News“ von Lena; Universal Music GmbH
    (774 mal gelesen)
    (verfasst am: 21.06.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  81. Abmahnung Urheberrecht durch Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte, MIG Film GmbH, "Piece Of The Action"
    (746 mal gelesen)
    (verfasst am: 12.10.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  82. Urheberrecht / Filesharing / Tauschbörse: Abmahnung durch Sasse & Partner, „The Wörld is Yours“, „Motörhead“, UDR GmbH
    (736 mal gelesen)
    (verfasst am: 22.06.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  83. Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion ist ohne Schadensersatz möglich, wenn der angebotene Artikel bspw. gestohlen wird
    (703 mal gelesen)
    (verfasst am: 21.06.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  84. Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte, „A Curious Thing“ von Amy MacDonald, Universal Music GmbH
    (673 mal gelesen)
    (verfasst am: 21.06.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  85. Gewährleistungsausschluss bei Verkauf eines Firmenwagens an Privatperson?
    (668 mal gelesen)
    (verfasst am: 25.07.2011 Autor: Frank Brüne)


  86. OLG Hamburg: Verwendung von Domainnamen zur autom. Weiterleitung keine markenmäßige Benutzung
    (667 mal gelesen)
    (verfasst am: 20.04.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  87. Hundehalter haften immer – Versicherungspflicht seit dem 1. Juli 2011
    (660 mal gelesen)
    (verfasst am: 06.08.2011 Autor: Norbert Lühring)


  88. Pflichtverletzungen des Insolvenzverwalters
    (656 mal gelesen)
    (verfasst am: 01.10.2011 Autor: Hermann Kulzer)


  89. Kann „Almdudler“ tatsächlich „Walddudler“ verbieten ?
    (650 mal gelesen)
    (verfasst am: 28.04.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  90. Richtige Reaktion nach einer Abmahnung aus Urheberrecht wegen Nutzung von Tauschbörsen im Internet (Filesharing)
    (639 mal gelesen)
    (verfasst am: 28.09.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  91. Schadensersatzforderung und Abmahndrohung durch die Kanzlei ksp für die Lappan Verlag GmbH
    (610 mal gelesen)
    (verfasst am: 29.07.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  92. Verletzung der Räum- und Streupflicht
    (601 mal gelesen)
    (verfasst am: 24.11.2011 Autor: Jekaterina Achtermann-Ljubimow)


  93. Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte; Deutschland schafft sich ab, Sarrazin, Random House
    (582 mal gelesen)
    (verfasst am: 08.07.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  94. Update: Heinz Erhardt Abmahnungen für Lappan Verlag durch Kanzlei KSP
    (575 mal gelesen)
    (verfasst am: 23.09.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  95. Abmahnung der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) wegen des Films "Mia Magma´s SEX-BLOG"
    (574 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  96. Abmahnung der Kanzlei Waldorf, Frommer wegen des Films "Midnight in Paris".
    (573 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  97. BGH: Es ist verboten, Produkte gerade als Imitation von Originalprodukten zu bewerben (Markenparfümimitate)
    (564 mal gelesen)
    (verfasst am: 22.06.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  98. Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Music for Men (Album) – Sony Music Entertainment Germany GmbH
    (561 mal gelesen)
    (verfasst am: 21.06.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  99. Abmahnung Urheberrecht durch RA Lutz Schröder, Put In A Vice On The Stairs, für Herrn Pavel Pekarik
    (559 mal gelesen)
    (verfasst am: 12.10.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  100. Abmahnung der Kanzlei Rasch wegen "Cascada - San Francisco" und anderer Musikwerke
    (548 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  101. Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe wegen Bushido - "Das alles ist Deutschland"
    (539 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  102. Abmahnung der Kanzlei Rasch wegen "Samy Deluxe - SchwarzWeiss"
    (538 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  103. BGH: Lernspiele können als Darstellungen wissenschaftlicher Art urheberrechtlich geschützt sein
    (536 mal gelesen)
    (verfasst am: 22.06.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  104. Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel wegen des Films "Taboo - Play Toys"
    (533 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  105. Abmahnung der Kanzlei Rasch wegen "Amy Winehouse - Black to Black"
    (525 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  106. Abmahnungen wegen Musikdateien auf dem Chartcontainer „German TOP 100 Single Charts“
    (508 mal gelesen)
    (verfasst am: 25.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  107. Abmahnung der Kanzlei Rasch wegen "David Garrett - Rock Symphonies"
    (497 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  108. Abmahnung der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) wegen des Films "Double Anal Pounding"
    (490 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  109. Abmahnung der Kanzlei Waldorf, Frommer wegen des Films "AO - Der letzte Neandertaler"
    (481 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  110. Pflichten und Haftung des Rechtsanwalts: Anwaltsvertrag, Beweislast, sicherster Weg, Verjährung
    (480 mal gelesen)
    (verfasst am: 08.10.2011 Autor: Hermann Kulzer)


  111. Abmahnung der Kanzlei FAREDS wegen des Films “Warbirds - Drachen des Todes"
    (472 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  112. Abmahnung durch APW Rechtsanwälte, Fast & Furious 5, Universal Pictures International Germany GmbH
    (461 mal gelesen)
    (verfasst am: 31.08.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  113. Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller wegen des Films "Scream XXX"
    (443 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  114. Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte, „Born This Way“, „Lady Gaga“ für Universal Music GmbH
    (443 mal gelesen)
    (verfasst am: 11.01.2012 Autor: Lars Jaeschke)


  115. Abmahnung durch U+C Rechtsanwälte, Big Tit Crackers, DigiProtect
    (437 mal gelesen)
    (verfasst am: 31.08.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  116. Wenn der Jäger schießt und das Pferd die Reiterin abwirft
    (417 mal gelesen)
    (verfasst am: 15.08.2011 Autor: Ralf G. Sonnhoff)


  117. Abmahnungsgefahr für Onlinehändler - Neue Vorschriften zur Widerrufsbelehrung ab 04.08.2011 in Kraft
    (406 mal gelesen)
    (verfasst am: 01.09.2011 Autor: Sven Gläser)


  118. Unerfahrener Hausmann muss für Brandschaden nicht haften
    (377 mal gelesen)
    (verfasst am: 10.01.2012 Autor: Anton Bernhard Hilbert)


  119. Abmahnung der Kanzlei SKW Schwarz wegen des Films "Der Kleine Nick"
    (376 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  120. Stoppt die Verjährung
    (370 mal gelesen)
    (verfasst am: 16.12.2011 Autor: Jekaterina Achtermann-Ljubimow)


  121. Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner wegen des Films "IP Man 2"
    (353 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  122. Geheimhaltungsplichten von Kreditinstituten und Folgen von Verstößen
    (338 mal gelesen)
    (verfasst am: 10.12.2011 Autor: Hermann Kulzer)


  123. Abmahnung der Kanzlei Zimmermann & Decker wegen Söhne Mannheims - "Ist Es Wahr (Aim High)"
    (330 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  124. Abmahnung Auffenberg Rechtsanwälte, Universal Pictures International GmbH, "Ich - Einfach Unverbesserlich"
    (329 mal gelesen)
    (verfasst am: 12.10.2011 Autor: Lars Jaeschke)


  125. Abmahnung der Kanzlei Rasch aus Hamburg wegen "Amy Winehouse - Frank"
    (318 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  126. Abmahnung der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) wegen des Films "Hausfrauen 15"
    (304 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  127. Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Gebäudeeigentümers
    (303 mal gelesen)
    (verfasst am: 06.01.2012 Autor: Jekaterina Achtermann-Ljubimow)


  128. Abmahnung der Kanzlei Rasch wegen der Künstlergruppe Volbeat und deren Musikalbum "Beyond Hell / Above Heaven"
    (287 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  129. Abmahnung der Kanzlei Negele wegen des Films "Euro Intim - DE Intim - Intim-Zone So Versaut Ist Deutschlands Nachwuchs"
    (287 mal gelesen)
    (verfasst am: 25.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  130. Tauschbörse Abmahnung: German Top 100 Single Charts 27.02.2012 (Filesharing)
    (284 mal gelesen)
    (verfasst am: 02.03.2012 Autor: Lars Jaeschke)


  131. Insolvenzverschleppung
    (282 mal gelesen)
    (verfasst am: 10.12.2011 Autor: Hermann Kulzer)


  132. OLG Hamm: Verwendung der alten Widerrufsbelehrung mit Verweis zu BGB-InfoV wettbewerbswidrig
    (280 mal gelesen)
    (verfasst am: 25.01.2012 Autor: Sven Gläser)


  133. Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe wegen Bushido - "Wärst du immer noch hier?"
    (278 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  134. Abmahnung der Kanzlei Rasch wegen "Katy Perry - Teenage Dreams"
    (263 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Carsten Herrle)


  135. Neue Rechtsprechungen zum Kredit- und Geldkartenmissbrauch
    (179 mal gelesen)
    (verfasst am: 01.03.2012 Autor: Johannes Koepsell)


  136. So beugen Sie einer Abmahnung vor: Richtiges Impressum bei gewerblichen Internetseiten
    (152 mal gelesen)
    (verfasst am: 02.03.2012 Autor: Lars Jaeschke)


  137. Vom Traum zum Alptraum: Empfehlung zur Entfernung von Brustimplantaten
    (82 mal gelesen)
    (verfasst am: 11.04.2012 Autor: Almuth Arendt-Boellert)


  138. So wehren Sie sich gegen unlauteren Wettbewerb: Unzulässige Werbung für Grabmale
    (63 mal gelesen)
    (verfasst am: 19.04.2012 Autor: Lars Jaeschke)


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