Zur StartseiteKontaktImpressum

Rechtsuchende

Kommentare und Rechtstipps von Rechtsanwälten. Die Rubrik wird laufend erweitert.

Rechtsinfos

Wir über uns

Rechtstipp


Herr Johannes Muhr
Rechtsanwalt
Spezialist für Versicherungsvertragsrecht

Kanzlei
Engler - Edelhoff - Muhr
Partnerschaft von Rechtsanwälten

Anschrift
Sachsenring 43
50677 Köln
Deutschland



zum Kanzleiprofil: Johannes Muhr

zur Rechtstipps-Suche

Diesen Fachartikel drucken

BGH: Wieder mal keine Verletzung einer Obliegenheit im Versicherungsfall


Rubrik: Versicherungsrecht & Sozialversicherung

Erstellungsdatum: 24.11.2009

Kurzbeschreibung:
Der BGH hat erneut klargestellt, dass bei der Obliegenheitsverletzung der nicht rechtzeitigen Anzeige des Versicherungsfalls, die Kenntnis und nicht das bloße Kennenmüssen des Versicherungsfalls Voraussetzung für die Verletzung einer solchen Obliegenheit ist. Fehlt dem Versicherungsnehmer oder der versicherten Person diese Kenntnis, läuft die entsprechende Obliegenheit ins Leere.

Beitrag:


Der BGH hat erneut klargestellt, dass bei der Obliegenheitsverletzung der nicht rechtzeitigen Anzeige des Versicherungsfalls, die Kenntnis und nicht das bloße Kennenmüssen des Versicherungsfalls Voraussetzung für die Verletzung einer solchen Obliegenheit ist. Fehlt dem Versicherungsnehmer oder der versicherten Person diese Kenntnis, läuft die entsprechende Obliegenheit ins Leere. Schon objektiv kann sie nicht verletzt werden, denn es gibt nichts, worüber Versicherungsnehmer und versicherte Person nach ihrem Kenntnisstand den Versicherer aufklären könnten. Dieses positive Wissen um die die Obliegenheit auslösenden Umstände muss der Versicherer, will er sich auf Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit berufen, beweisen.

Die Klausel zur "Vorlage des Nachweisformulars über dauernde Vollinvalidität: innerhalb von 20 Tagen nach Beginn der dauernden Vollinvalidität" benachteiligt den Versicherungsnehmer wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) unangemessen und ist deshalb unwirksam. Sie ist ferner nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, da sie mit dem durch die Rechtsprechung geprägten Leitbild des Rechts der Obliegenheiten vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls (§ 6 VVG a.F.) nicht zu vereinbaren ist. Der Versicherer muss die Verhaltensanforderung unmissverständlich formulieren (BGH URTEIL vom 16. September 2009 IV ZR 246/08).


Es lag der Entscheidung des BGH folgender Fall zugrunde:

"Der Kläger nimmt die Beklagte aus einer Marktwert-Versicherung in Anspruch, die er für den Fall der Invalidität der Spieler seiner in den Jahren 2000 bis 2002 in der Zweiten Fußball-Bundesliga spielenden Mannschaft abgeschlossen hat. Versichert ist unter anderem der nigerianische Spieler S. M. , für den die Versicherungssumme auf 1.500.000 DM - 766.937,82 € - festgesetzt ist, deren Zahlung mit der Klage verfolgt wird.

Der Marktwert-Versicherung liegen Versicherungsbedingungen der Beklagten (VB) zugrunde, die auszugsweise lauten:


"§ 1 Versicherungsumfang
1. Für den Fall, dass die versicherte Person einen Personenschaden nach Maßgabe des § 3 Nr. 2 erleidet, der ausschließlich durch einen während der Geltungsdauer dieses Vertrags auftretenden Unfall verursacht wird und der ausschließlich von sich aus und unabhängig von irgendeiner anderen Ursache binnen sechs Monaten vom Unfalltag an zur Vollinvalidität führt, die unmittelbar in eine dauernde Vollinvalidität der versicherten Person übergeht, erbringt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die im Versicherungsvertrag genannten Leistungen.
(…)
§ 3 Begriffsbestimmungen
(…)
4. 'Vollinvalidität' bezeichnet das vollkommene und voll-ständige physische Unvermögen der versicherten Person, ihre im Versicherungsvertrag festgehaltene berufliche Tätigkeit auszuüben.
5. 'Dauernde Vollinvalidität' bedeutet, dass die versicherte Person für die Dauer von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten unter einer Vollinvalidität gelitten hat und dass aufgrund des unfallbedingten Personenschadens oder der durch diese Police gedeckten physischen Behinderung, die zu der Vollinvalidität führten, für die versicherte Person keine Aussicht auf eine derartige Besserung besteht, die ausreichend wäre, um jemals wieder ihre in dem Versicherungsvertrag festgehaltene berufliche Tätigkeit auszuüben.
(…)
8. 'Ausüben'/'Teilnehmen', 'Ausübung' bedeuten, dass sich die versicherte Person auf der aktiven Spielerliste der professionellen Sportmannschaft befindet, für die zu spielen die versicherte Person, wie im Versicherungsvertrag fest-

gehalten, vertraglich verpflichtet ist, und/oder das Trikot trägt, um mit der betreffenden Mannschaft zu trainieren oder zu spielen und/oder dafür zur Verfügung steht und/oder tatsächlich dazu in der Lage ist.
§ 5 Leistungsvoraussetzungen, Obliegenheiten und weitere Bestimmungen
I. (…)
5. Gesundheitliche Wiederherstellung: sollte die versicherte Person während der Dauer von zwölf Monaten ab Beginn der Vollinvalidität oder vor Beendigung der Saison, welche unmittelbar auf diejenige folgt, in der die Vollinvalidität der versicherten Person eintritt, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist, an der in den Vertragdaten aufgeführten Anzahl von Spielen teilnehmen, so wird die versicherte Person folglich als voll gesundheitlich wiederhergestellt erachtet und es wird keine Leistung unter vorliegender Police ausgezahlt.
II. Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person haben im Versicherungsfall, für den Leistungen des Versicherers begehrt werden, folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
(…)
3. Vorlage des Nachweisformulars über dauernde Vollinvalidität: innerhalb von 20 Tagen nach Beginn der dauernden Vollinvalidität hat die versicherte Person ein Nachweisformular zur dauernden Vollinvalidität vorzulegen, in welchem von einem niedergelassenen Arzt attestiert wird, dass die versicherte Person eine dauernde Vollinvalidität im Sinne von § 3 Nr. 5 erlitten hat. Das Formular hierzu ist bei dem Versicherer oder seinem Agenten erhältlich. Ein derartiges Formular kann erst nach dem Beginn der dauernden Vollinvalidität eingereicht werden, wobei vereinbart wird, dass erst nach Vollendung eines Zeitraums von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten der Vollinvalidität und bei Erfüllung aller Bestimmungen und Bedingungen

dieser Police Forderungen hierunter gedeckt sind und Leistungen fällig oder zahlbar werden.
(…)
6. Verletzen der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person eine der vorstehenden Obliegenheiten, ist der Versicherer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in § 6 Abs. 3 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei."
Bei einem Punktspiel am 29. September 2000 zog sich der Spieler M. eine Knieverletzung zu. Im März 2001 nahm er wieder am Mannschaftstraining teil. Im Zeitraum von Dezember 2001 bis März 2002 wurde er bei insgesamt sechs Punktspielen der Zweiten Fußball-Bundesliga aktiv eingesetzt, bei vier weiteren Spielen war er als Ersatzspieler benannt. Mit Schreiben vom 16. Juli 2002 zeigte der Kläger die dauernde Vollinvalidität des Spielers gegenüber der Beklagten an.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Berufungsgericht die Berufung zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die Revision des Klägers. Die Revision hat Erfolg und führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.

I. Das Berufungsgericht geht davon aus, dass die Beklagte grundsätzlich zur Leistung nach § 1 Nr. 1 VB verpflichtet ist. Der Lizenzspieler M. habe als versicherte Person am 29. September 2000 eine Knieverletzung erlitten, die unmittelbar zu einer "Vollinvalidität" nach § 3 Nr. 4 VB geführt habe. Bereits zu diesem Zeitpunkt sei von einem vollkommenen und vollständigen physischen Unvermögen der versicherten Person auszugehen, ihre im Versicherungsvertrag festgehaltene berufliche Tätigkeit i.S. des § 3 Nr. 8 VB "auszuüben". Hierfür sei nicht nur erforderlich, dass die versicherte Person das Trikot trage, um mit der betreffenden Mannschaft zu trainieren oder zu spielen, sondern zusätzlich, dass die versicherte Person hierzu in der Lage sei. Dies sei jedoch zu verneinen. Es liege auch eine "dauernde Vollinvalidität" nach § 3 Nr. 5 VB vor, da die infolge des Unfalls vom 29. September 2000 eingetretene "Vollinvalidität" für einen Zeitraum von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten bestanden habe. Hierauf habe die Teilnahme des Spielers am Trainings- und Spielbetrieb der Saison 2001/2002 keinen Einfluss, da er nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme tatsächlich nicht in der Lage gewesen sei, seinen Sport "auszuüben".

Die Beklagte sei jedoch wegen einer grob fahrlässigen Verletzung der sich aus § 5 II Nr. 3 VB ergebenden Obliegenheit leistungsfrei. Der Kläger habe nicht innerhalb von 20 Tagen nach Beginn der "dauernden Vollinvalidität" das geforderte Nachweisformular vorgelegt. Zudem habe er durch Schreiben vom Dezember 2000 und Januar 2001 - den Tatsachen zuwider - zum Ausdruck gebracht, dass eine zuvor angezeigte "Vollinvalidität" wieder beendet sei. Erst im Juli 2002 - und damit nach Ablauf der in den Vertragsbedingungen vereinbarten Fristen - habe der Kläger die unfallbedingte "dauernde Vollinvalidität" angezeigt. Da dem Kläger und dem Vereinsarzt, dessen Wissen dem Kläger zuzurechnen sei, die Beschwerden des Spielers und das objektive Beschwerdebild bekannt gewesen seien, seien die fehlerhaften und unterbliebenen Anzeigen als grob fahrlässig zu qualifizieren. Dem Kläger sei der Nachweis fehlender Relevanz der Verletzung der Obliegenheit nicht gelungen. Dies beruhe vor allem darauf, dass eine rechtzeitig durchgeführte zweite Operation eine erhebliche Chance auf Wiederherstellung des verletzten Kniegelenks geboten hätte, was den Eintritt der "dauernden Vollinvalidität" hätte verhindern können. Die Verletzung der Obliegenheit habe der Beklagten die Möglichkeit genommen, eine rechtzeitige Überprüfung vorzunehmen und/oder weitere erforderliche Maßnahmen zu veranlassen sowie den verfrühten Einsatz des Spielers zu verhindern.

II. Das hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand.

1. Die hier genommene Marktwert-Versicherung ist eine Summenversicherung i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 2 VVG a.F., die nicht auf die Deckung eines konkreten Schadens ausgerichtet ist. Die Leistungspflicht des Versicherers geht dahin, bei Eintritt des in § 1 Nr. 1 VB näher umschriebenen Versicherungsfalls eine bestimmte, vorher festgelegte Summe zu zahlen, die in ihrer Höhe unabhängig von einem etwaigen Schaden ist.

2. Schon im rechtlichen Ausgangspunkt unzutreffend nimmt das Berufungsgericht an, eine Leistungspflicht der Beklagten nach § 1 Nr. 1 VB sei wegen einer Verletzung der Obliegenheit aus § 5 II Nr. 3 VB nicht gegeben.

a) Angesichts des einleitenden Satzes in § 5 II VB, in dem ausdrücklich von der Erfüllung nachfolgend im einzelnen aufgeführter Obliegenheiten die Rede ist, und des Wortlauts und Sinngehalts der Nr. 3 ist aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen, um Verständnis der Klausel bemühten Versicherungsnehmers (vgl. nur BGHZ 123, 83, 85) grundsätzlich von der Vereinbarung einer Obliegenheit auszugehen, als deren Rechtsfolge in § 5 II Nr. 6 VB i. V. mit § 6 Abs. 3 VVG a.F. Leistungsfreiheit des Versicherers vorgesehen ist.

b) Das Berufungsgericht hat jedoch nicht beachtet, dass die Kenntnis der nach Eintritt eines Versicherungsfalls mitzuteilenden oder - wie hier - nachzuweisenden Umstände oder Tatsachen bereits zum objektiven Tatbestand der Verletzung einer solchen Obliegenheit gehört. Fehlt dem Versicherungsnehmer oder der versicherten Person diese Kenntnis, läuft die entsprechende Obliegenheit ins Leere. Schon objektiv kann sie nicht verletzt werden, denn es gibt nichts, worüber Versicherungsnehmer und versicherte Person nach ihrem Kenntnisstand den Versicherer aufklären könnten. Dieses positive Wissen um die die Obliegenheit auslösenden Umstände muss der Versicherer, will er sich auf Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit berufen, beweisen. Die Beklagte als Versicherer hätte also belegen müssen, wann die Kenntnis - und nicht das bloße Kennenmüssen - vom "Beginn der dauernden Vollinvalidität" gegeben war, damit die Nachweisfrist von 20 Tagen überhaupt in Gang gesetzt werden konnte. Dazu hat das Berufungsgericht keine Feststellungen getroffen. Stattdessen hat es ein Kennenmüssen ausreichen lassen und dieses zudem der Prüfung des Verschuldens zugeordnet; damit hat es zugleich die Maßstäbe der von ihm zugrunde gelegten groben Fahrlässigkeit verkannt.
c) Nach ihrem eindeutigen Wortlaut richtet sich die Obliegenheit zudem nur an die versicherte Person. Daher kommt es von vornherein nicht darauf an, ob der Kläger als Versicherungsnehmer Kenntnis vom Gesundheitszustand des Spielers M. hatte; vielmehr ist allein auf den Kenntnisstand der versicherten Person abzustellen. Auch das hat das Berufungsgericht übersehen.

Weiter - und jedenfalls missverständlich - untersucht das Berufungsgericht, ob dem Kläger ein ihm obliegender Nachweis fehlender Relevanz der Obliegenheitsverletzung gelungen ist. Diese Frage stellt sich nach der Rechtsprechung des Senats im Falle einer vorsätzlichen folgenlosen Obliegenheitsverletzung. Bei Annahme grober Fahrlässigkeit, von der das Berufungsgericht ausgeht, ist hingegen nach § 6 Abs. 3 Satz 2 VVG a.F. zu prüfen, ob dem Versicherungsnehmer ein Kausalitätsgegenbeweis gelingt.

3. Darauf kommt es letztlich jedoch nicht an, denn die Klausel in § 5 II Nr. 3 VB benachteiligt den Versicherungsnehmer wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) unangemessen und ist deshalb unwirksam. Sie ist ferner nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, da sie mit dem durch die Rechtsprechung geprägten Leitbild des Rechts der Obliegenheiten vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls (§ 6 VVG a.F.) nicht zu vereinbaren ist.
a) Von der versicherten Person wird in § 5 II Nr. 3 VB gefordert, ein Nachweisformular innerhalb von 20 Tagen nach "Beginn der dauernden Vollinvalidität" vorzulegen. Diese setzt nach § 3 Nr. 5 VB voraus, dass die versicherte Person für die Dauer von zwölf aufeinander folgenden Monaten unter "Vollinvalidität" gelitten hat und aufgrund des unfallbedingten Personenschadens, der zur Vollinvalidität geführt hat, eine Aussicht auf Besserung nicht besteht. "Vollinvalidität" wiederum ist gemäß § 3 Nr. 4 VB anzunehmen, wenn ein vollkommenes oder physisches Unvermögen der versicherten Person besteht, ihre im Versicherungsvertrag festgehaltene berufliche Tätigkeit auszuüben.

Die Begriffe der "Vollinvalidität" und der "dauernden Vollinvalidität" nach § 3 Nrn. 4, 5 VB sind unter Einbeziehung des § 3 Nr. 8 VB zu bestimmen. Dort ist festgelegt, was unter der Ausübung der beruflichen Tätigkeit der versicherten Person - hier als Berufsfußballer - zu verstehen ist. Erforderlich soll zunächst sein, dass sich die versicherte Person auf der aktiven Spielerliste der professionellen Sportmannschaft befindet, für die zu spielen sie vertraglich verpflichtet ist. Über verschiedene Und-, aber auch Oder-Verknüpfungen werden sodann bestimmte weitere Voraussetzungen aufgeführt, bei deren Vorliegen ein "Ausüben" anzunehmen ist, nämlich und/oder das Tragen des Trikots, um mit der betreffenden Mannschaft zu trainieren oder zu spielen, und/oder dafür zur Verfügung zu stehen und/oder tatsächlich dazu in der Lage zu sein.
b) Mit diesem Inhalt wird die Klausel des § 5 II Nr. 3 VB dem Erfordernis des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nach ausreichender Transparenz nicht gerecht.
(1) Danach ist der Verwender Allgemeiner Versicherungsbedingungen entsprechend den Grundsätzen von Treu und Glauben gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen. Dabei kommt es nicht nur darauf an, dass die Klausel in ihrer Formulierung für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer verständlich ist. Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann.

Schon auf erste Sicht kann die Klausel diesen Anforderungen nicht genügen. Ein um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer bzw. hier eine gleichermaßen um Verständnis bemühte versicherte Person kann nicht erkennen, was von ihr verlangt wird, um den Anspruch auf Versicherungsleistung nicht zu gefährden.
(2) Sie muss in ihre Überlegungen verschiedene, in ihren Voraussetzungen nicht eindeutig festgelegte Ereignisse einbeziehen, um beurteilen zu können, ob die - mit nur 20 Tagen zudem knapp bemessene - Nachweisfrist in Gang gesetzt ist. Der Fristbeginn hängt zum einen vom Eintritt einer dauernden - d.h. zwölf aufeinander folgende Monate umfassenden - Vollinvalidität ab. Darüber muss die versicherte Person, die regelmäßig nicht über medizinisches Fachwissen verfügt, sich zunächst ein Urteil bilden. Eine "dauernde Vollinvalidität" ist nach § 3 Nr. 5 VB überdies nicht allein objektiv nach dem Zustandsbild dieser zwölf Monate zu bestimmen, sondern es tritt die auf ihren Ablauf bezogene Prognose hinzu, ob für die Zukunft Aussicht auf Besserung besteht. Auch das muss die versicherte Person erkennen, denn nur dann hat sie Veranlassung, sich um die erforderliche ärztliche Feststellung zu kümmern und nach § 5 II Nr. 3 Satz 2 VB das entsprechende Formular beim Versicherer oder seinem Agenten zu beschaffen, ohne das ausweislich der Klausel der Nachweis einer dauernden Vollinvalidität nicht erbracht werden kann. Dazu werden ihr umfassende, bis ins Einzelne gehende medizinische Überlegungen und Bewertungen abverlangt, zu denen sie ebenfalls in aller Regel nicht in der Lage ist. Zum anderen wird die versicherte Person darüber im Unklaren gelassen, ob die in § 5 II Nr. 3 VB aufgenommene Frist von 20 Tagen schon, wie es der Wortlaut nahe legt, ab dem tatsächlichen Beginn der dauernden Vollinvalidität zu laufen beginnt, so dass sie binnen dieser kurzen Frist für die ärztliche Feststellung und die Einreichung des Nachweises beim Versicherer zu sorgen hat, oder ob sich die Frist erst ab der ärztlichen Feststellung hierüber berechnet, wofür der Sinn und Zweck der Regelung spricht, dem Versicherer anhand der Invaliditätsbescheinigung Gelegenheit zu geben, dem geltend gemachten Versicherungsfall nachzugehen und seine Leistungspflicht auf der Grundlage der ärztlichen Feststellung zeitnah zu überprüfen.

(3) Ihre Unklarheit über den Fristbeginn wird dadurch verstärkt, dass die Umschreibung des Versicherungsfalls in § 1 Nr. 1 VB nicht deckungsgleich ist mit den Voraussetzungen der dauernden Vollinvalidität, wie sie sich in § 3 Nr. 5 VB finden. Während für den Eintritt des die Versicherungsleistung auslösenden Versicherungsfalls erforderlich ist, dass ein unfallbedingter Personenschaden binnen sechs Monaten vom Unfalltag an zu einer Vollinvalidität führt, sofern diese unmittelbar in eine dauernde Vollinvalidität "übergeht" (nicht: "übergegangen ist"), muss nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 5 VB die Vollinvalidität über zwölf Monate bestanden haben, um (erstmals) als eine "dauernde" bezeichnet werden zu können. Da in § 5 II Nr. 3 VB jedenfalls für das den Beginn der 20-tägigen Frist auslösende Ereignis keine Bezugnahme auf § 1 Nr. 1 VB oder § 3 Nr. 5 VB erfolgt, ist für die versicherte Person nicht hinreichend durchschaubar, woran die Verhaltensanforderung anknüpft, ob also für die Nachweisobliegenheit der "Übergang" der binnen sechs Monaten nach dem Unfallereignis eingetretenen Vollinvalidität in eine dauernde, also eine künftig mindestens zwölf Monate währende Vollinvalidität entscheidend ist, oder ob auf den Ablauf der zwölf Monate abzustellen ist. Diese Unsicherheit verstärkt sich mit Blick auf § 5 II Nr. 3 Satz 4 VB. Dort ist geregelt, dass das erforderliche Formular erst nach dem "Beginn" der dauernden Vollinvalidität eingereicht werden kann, was auf § 1 Nr. 1 VB deutet. Zugleich wird vereinbart, dass erst nach Vollendung eines Zeitraums von zwölf aufeinander folgenden Monaten der Vollinvalidität Leistungen "fällig und zahlbar" werden, was der versicherten Person den Hinweis auf einen Zusammenhang mit § 3 Nr. 5 VB gibt.
(4) Weiter erschließt sich ihr der Begriff einer "Ausübung" der beruflichen Tätigkeit i.S. des § 3 Nr. 8 VB nicht einmal ansatzweise. Zu-nächst soll maßgeblich sein, dass die versicherte Person auf der aktiven Spielerliste "geführt" wird. Was dies im Einzelnen bedeutet, wird nicht näher erläutert. Vielmehr wird das Verständnis von § 3 Nr. 8 VB nachfolgend durch die Aufzählung mehrerer Und/Oder-Alternativen erschwert. Es ist angesichts der Fülle der sich daraus ergebenden Kombinationsmöglichkeiten nicht klar, ob es bereits ausreichend ist, dass ein Spieler
sich überhaupt auf der aktiven Liste befindet. Steht die versicherte Person nicht auf dieser Liste, muss sie jedenfalls entweder das Trikot tragen, um mit der betreffenden Mannschaft zu trainieren oder zu spielen, und/oder dafür zur Verfügung stehen und/oder tatsächlich dazu in der Lage sein. Nach dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen wäre ein "Ausüben" selbst dann anzunehmen, wenn der Spieler lediglich das Trikot trägt, um am Mannschaftstraining teilzunehmen, obwohl sein physischer Zustand dies eigentlich nicht erlaubt. Insoweit verhalten sich die Formulierung "zur Verfügung stehen", die auf eine subjektive Bereitschaft zur Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb deutet, und die Formulierung "tatsächlich in der Lage sein", die auf das objektive Leistungsvermögen abstellt, in einem unauflöslichen Widerspruch zueinander.
Die Klausel ist mithin derart weit und konturenlos gefasst, dass die versicherte Person auch nach der gebotenen verständigen Durchsicht der Versicherungsbedingungen nicht in der Lage ist, verlässlich zu bestimmen, wann ihr vollkommenes und vollständiges physisches Unvermögen vorliegen soll, um die im Versicherungsvertrag festgehaltene Tätigkeit i.S. des § 3 Nr. 4 VB "auszuüben". Sie widerspricht damit evident dem Transparenzgebot.

c) Das Wesen einer vertraglich vereinbarten, mit der Sanktion der Leistungsfreiheit verbundenen Obliegenheit besteht weiter darin, dass ein Verhalten - also bestimmte Handlungen oder ein Unterlassen - vorgeschrieben wird, das es zu beachten gilt, wenn der Versicherungsschutz erhalten werden soll. Wegen der einschneidenden Wirkung der Leistungsfreiheit muss das auferlegte Tun oder Unterlassen ausdrücklich vereinbart sein, klar und eindeutig erkennen lassen, was im Einzelnen verlangt wird. Diese durch Rechtsprechung und Literatur geprägte Auslegung des Obliegenheitsbegriffs gehört zum gesetzlichen Leitbild i.S. des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB
.
Dem widerspricht es, wenn in § 5 II Nr. 3 VB aus den genannten Gründen Anforderungen an die versicherte Person gestellt werden, die sie deshalb nicht zu erfüllen vermag, weil sie ihr nicht deutlich genug aufgezeigt werden. Daran ändern der gemäß § 5 II Nr. 6 VB i.V. mit § 6 Abs. 3 VVG a.F. vorbehaltene Entschuldigungsbeweis und der Kausalitätsgegenbeweis nichts (BGHZ 111, 278, 281). Denn der Versicherungsnehmer bzw. hier die versicherte Person werden dadurch in die Lage gebracht, sich entlasten zu müssen. Sie sind - entgegen dem zum Recht der Obliegenheiten entwickelten Leitbild - schlechter gestellt, weil Zweifel an Inhalt und Umfang der Obliegenheit im Ergebnis zu ihren Lasten gehen. Anders ist es, wenn es dem Versicherer aufgegeben ist, die Verhaltensanforderung unmissverständlich zu formulieren und den objektiven Verstoß gegen die in ihren Voraussetzungen eindeutig festgelegte Obliegenheit zu beweisen."


Disclaimer: Der Anwalt-Suchservice übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Wahrheitsgehalt, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der eingestellten Fachartikel. Allein verantwortlich für deren Inhalt ist die Autorin/der Autor.

Bitte beachten Sie
, dass der Fachartikel den rechtlichen Stand der Dinge zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung darstellt. Dieser Fachartikel ist urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung des Textes oder einer Grafik in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.


zum Kanzleiprofil: Johannes Muhr

zur Rechtstipps-Suche

Diesen Fachartikel drucken

Top Beiträge in dieser Rubrik:


nach oben rollen
  1. Pfändbarkeit von Lebensversicherungen auf den Todesfall
    (6384 mal gelesen)
    (verfasst am: 04.06.2008 Autor: Christoph Blaumer)


  2. Alkoholfahrt und Unfall mit PKW: Rückforderungsrecht des Haftpflichtversicherers gegen den alkoholisierten Fahrer!
    (6269 mal gelesen)
    (verfasst am: 06.06.2008 Autor: Sven Skana)


  3. Unfallversicherung: Ein Invaliditätsgrad von nur 50 % bei voller Erwerbsminderung möglich.
    (2955 mal gelesen)
    (verfasst am: 31.10.2007 Autor: Johannes Muhr)


  4. BGH bestätigt nochmals den Anspruch auf einen Mindestrückkaufswert bei der gekündigten Lebensversicherung
    (2480 mal gelesen)
    (verfasst am: 16.08.2007 Autor: Johannes Muhr)


  5. Gebäudeversicherung/Frostschaden: Instanzgerichte überspannen Anforderungen an die Kontrolldichte für Wohngebäude
    (2383 mal gelesen)
    (verfasst am: 13.08.2008 Autor: Johannes Muhr)


  6. Brandschaden durch brennende Kerzen: oftmals keine Entschädigung durch Hausratversicherung
    (2376 mal gelesen)
    (verfasst am: 15.06.2010 Autor: Sven Skana)


  7. Die kurze Frist des § 12 Abs. 3 VVG ist gewahrt, wenn der Betroffene gegen die Entscheidung ein Gerichts anruft.
    (2367 mal gelesen)
    (verfasst am: 08.08.2007 Autor: Johannes Muhr)


  8. Unfallversicherung: Kann eine Schadensanzeige nach 11 Monaten noch „unverzüglich“ sein?
    (2361 mal gelesen)
    (verfasst am: 28.08.2008 Autor: Johannes Muhr)


  9. Anforderungen an die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit
    (2339 mal gelesen)
    (verfasst am: 07.10.2010 Autor: Hans Wilhelm Busch)


  10. Versicherungsschutz trotz nicht abgeschlossener Haustür
    (2286 mal gelesen)
    (verfasst am: 25.04.2007 Autor: Johannes Muhr)


  11. Wohngebäudeversicherung: Versicherungsschutz zwischen Gefahrübergang (§ 446 BGB) und dem Eigentumserwerb
    (2261 mal gelesen)
    (verfasst am: 29.09.2009 Autor: Johannes Muhr)


  12. Lebensversicherung: Kein Widerspruchsrecht nach § 5a VVG bei unwirksamen Klauseln
    (2211 mal gelesen)
    (verfasst am: 31.10.2007 Autor: Johannes Muhr)


  13. Pfändung und Überweisung des Versicherungsanspruchs ist sinnlos bei Leistungsfreiheit des Versicherers
    (2210 mal gelesen)
    (verfasst am: 23.08.2007 Autor: Johannes Muhr)


  14. Erstattungsfähigkeit von Fallpauschalen einer Privatklinik in der privaten Krankenversicherung
    (2196 mal gelesen)
    (verfasst am: 06.11.2008 Autor: Johannes Muhr)


  15. Das Abstellen eines PKW bei 10%igem Gefälle nur mit angezogener Handbremse ohne Einlegen des Rückwärts- oder 1. Ganges gefährdet den Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung (§ 61 VVG , § 14 StVO).
    (2176 mal gelesen)
    (verfasst am: 23.05.2007 Autor: Johannes Muhr)


  16. Bei Bagatellunfall / körperlichem Vorschaden kein Anspruch aus Unfallversicherung wegen Invalidität
    (2164 mal gelesen)
    (verfasst am: 07.05.2008 Autor: Sven Skana)


  17. Invaliditäts-Versicherung: Zur Geltendmachung von Ansprüchen kann die Unfallanzeige beim Versicherer ausreichend sein
    (2145 mal gelesen)
    (verfasst am: 30.11.2010 Autor: Sven Skana)


  18. Wirksamkeit von Invaliditätsfristen in der Unfallversicherung (AUB2002)
    (2145 mal gelesen)
    (verfasst am: 10.02.2011 Autor: Hans Wilhelm Busch)


  19. Vorsatz des minderjährigen Kindes bei Verschmutzung einer Kirche durch Auslösen des Feuerlöschers
    (2127 mal gelesen)
    (verfasst am: 19.07.2007 Autor: Johannes Muhr)


  20. Berufsbegriff bei BU-Versicherung eines Auszubildenden
    (2084 mal gelesen)
    (verfasst am: 19.10.2010 Autor: Hans Wilhelm Busch)


  21. Keine Anzeigepflicht für Vorschäden am PKW, die der Kaskoversicherer selbst reguliert hat.
    (2080 mal gelesen)
    (verfasst am: 02.08.2007 Autor: Johannes Muhr)


  22. Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz für Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs des verhinderten Erben wegen notarieller Amtpflichtverletzung
    (2078 mal gelesen)
    (verfasst am: 11.05.2007 Autor: Johannes Muhr)


  23. Erstattung fiktiver Hotelkosten in der Hausratversicherung
    (2040 mal gelesen)
    (verfasst am: 28.04.2010 Autor: Hans Wilhelm Busch)


  24. Der während der Renovierung/Sanierung eines Gebäudes nach Eigentümerwechsel entstandene Wasserschaden ist nicht versichert
    (2003 mal gelesen)
    (verfasst am: 30.05.2007 Autor: Johannes Muhr)


  25. Kfz-Kasko bei Unfallflucht
    (2000 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.04.2007 Autor: Carl O. Maximilian Wittig)


  26. Zugang einer Mahnung wegen fälliger Prämie nicht bewiesen. Versicherung muss zahlen.
    (1990 mal gelesen)
    (verfasst am: 14.11.2007 Autor: Johannes Muhr)


  27. Krankheitskostenversicherung bleibt trotz Täuschung in der Krankentagegeldversicherung erhalten.
    (1985 mal gelesen)
    (verfasst am: 13.06.2007 Autor: Johannes Muhr)


  28. Ein nicht vermietetes Ferienhaus ist kein "genutztes" Gebäude i.S. der Wohngebäudeversicherung.
    (1974 mal gelesen)
    (verfasst am: 02.07.2007 Autor: Johannes Muhr)


  29. Krankenversicherung muss Prämienerhöhung zurücknehmen.
    (1964 mal gelesen)
    (verfasst am: 21.11.2007 Autor: Johannes Muhr)


  30. Berufsunfähigkeit: Beweislast für Verletzung der Anzeigepflicht des VN trägt die Versicherung
    (1954 mal gelesen)
    (verfasst am: 29.12.2010 Autor: Sven Skana)


  31. Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung bei zukünftigen Leistungen
    (1941 mal gelesen)
    (verfasst am: 16.08.2010 Autor: Hans Wilhelm Busch)


  32. Berufsunfähigkeitsrente trotz falscher Angaben im Antrag
    (1911 mal gelesen)
    (verfasst am: 23.04.2007 Autor: Johannes Muhr)


  33. Rolex-Raub ist auch in Italien - Neapel - versichert!
    (1852 mal gelesen)
    (verfasst am: 10.05.2007 Autor: Johannes Muhr)


  34. Unklarheiten in Versicherungsbedingungen gehen zu Lasten der Versicherung. Gran Canaria liegt “innerhalb Europas”.
    (1819 mal gelesen)
    (verfasst am: 13.09.2007 Autor: Johannes Muhr)


  35. Was zahlt die Versicherung bei Entwendung des fest eingebauten Navigationsgerätes?
    (1814 mal gelesen)
    (verfasst am: 20.09.2007 Autor: Johannes Muhr)


  36. Obliegenheitsverletzung bei Angaben über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ins Blaue hinein.
    (1805 mal gelesen)
    (verfasst am: 23.01.2008 Autor: Johannes Muhr)


  37. Auch wenn der Versicherungsnehmer sämtliche unfallbedingte Aufwendungen der Kfz- Versicherung ersetzt, darf eine Rückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse erfolgen.
    (1784 mal gelesen)
    (verfasst am: 20.06.2007 Autor: Johannes Muhr)


  38. Invalidität: welche ärztlichen Feststellungen sind für die Anerkennung nötig?
    (1725 mal gelesen)
    (verfasst am: 02.06.2008 Autor: Sven Skana)


  39. Hausratversicherung: Wieder Italienurlaub mit Cartier Armbanduhr. "Beraubung" oder Trickdiebstahl?
    (1723 mal gelesen)
    (verfasst am: 16.10.2008 Autor: Johannes Muhr)


  40. Brandschaden durch Fondue-Topf - keine grobe Fahrlässigkeit.
    (1701 mal gelesen)
    (verfasst am: 27.02.2008 Autor: Johannes Muhr)


  41. Keine Obliegenheitsverletzung, wenn man den Fahrzeugführer nicht daran hindert, den Unfallort zu Fuß zu verlassen.
    (1681 mal gelesen)
    (verfasst am: 24.10.2007 Autor: Johannes Muhr)


  42. Eigenleistungen am Haus können den Versicherungsschutz in der Gebäudeversicherung kosten.
    (1667 mal gelesen)
    (verfasst am: 04.12.2008 Autor: Johannes Muhr)


  43. Fahrzeug-Diebstahl/Teilkasko: Angaben „ins Blaue“ zur Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs führen im Versicherungsfall zur
    (1666 mal gelesen)
    (verfasst am: 15.10.2010 Autor: Sven Skana)


  44. Rechtsschutzversicherung: Kein Risikoausschluss bei vorweggenommener Erbfolge
    (1658 mal gelesen)
    (verfasst am: 07.02.2008 Autor: Johannes Muhr)


  45. Die Berufsunfähigkeit eines Beamten unter besonderer Berücksichtigung der sogenannten Beamtenklausel
    (1657 mal gelesen)
    (verfasst am: 11.05.2010 Autor: Uwe Klatt)


  46. Die falsche Angabe des Kilometerstands in der Schadensanzeige gefährdet den Versicherungsschutz
    (1643 mal gelesen)
    (verfasst am: 17.10.2007 Autor: Johannes Muhr)


  47. Keine Verletzung der Anzeigeobliegenheit ohne positive Kenntnis
    (1639 mal gelesen)
    (verfasst am: 23.07.2008 Autor: Johannes Muhr)


  48. Der mitversicherte Ehepartner kann den Krankenversicherer auf Feststellung verklagen.
    (1596 mal gelesen)
    (verfasst am: 08.11.2007 Autor: Johannes Muhr)


  49. Leistungsfreiheit des Versicherers bei bewusst pflichtwidrigem Verhalten des planenden Architekten
    (1591 mal gelesen)
    (verfasst am: 20.08.2007 Autor: Johannes Muhr)


  50. Hausratversicherung: keine Stehlgutliste übersandt und Wohnungstür nur ins Schloss gezogen
    (1566 mal gelesen)
    (verfasst am: 09.10.2008 Autor: Johannes Muhr)


  51. Der Rückkaufswert steht dem Versicherungsnehmer zu, obwohl die Lebensversicherungen zur Sicherheit der Bank abgetreten
    (1543 mal gelesen)
    (verfasst am: 09.07.2007 Autor: Johannes Muhr)


  52. BGH: Wieder mal keine Verletzung einer Obliegenheit im Versicherungsfall
    (1509 mal gelesen)
    (verfasst am: 24.11.2009 Autor: Johannes Muhr)


  53. Invaliditäts- und Unfallversicherung: Anforderungen an eine Neufestsetzung des Invaliditätsstatus
    (1471 mal gelesen)
    (verfasst am: 21.07.2008 Autor: Sven Skana)


  54. Neues zum Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter
    (1462 mal gelesen)
    (verfasst am: 20.09.2007 Autor: Ulf Linder)


  55. Versicherung trägt Beweislast für Angaben im Antragsformular!
    (1461 mal gelesen)
    (verfasst am: 23.03.2009 Autor: Sven Skana)


  56. Krankenversicherung: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Lasik-Operation
    (1456 mal gelesen)
    (verfasst am: 29.10.2008 Autor: Johannes Muhr)


  57. Deckungsschutzverpflichtung der Rechtsschutzversicherungen
    (1455 mal gelesen)
    (verfasst am: 17.05.2010 Autor: Peter Kindermann)


  58. Leistungsfreiheit aufgrund neuer Zeugen
    (1445 mal gelesen)
    (verfasst am: 04.05.2007 Autor: Johannes Muhr)


  59. Einbruchdiebstahl und Hausratversicherung: Unverzüglich Stehlgutliste einreichen!
    (1411 mal gelesen)
    (verfasst am: 02.11.2009 Autor: Sven Skana)


  60. Keine Leistung aus der Unfallversicherung bei Verlust einer Niere
    (1410 mal gelesen)
    (verfasst am: 22.02.2008 Autor: Sven Skana)


  61. Der infolge eines Kontrollblicks auf den Beifahrersitz verursachter Unfall ist nicht grob fahrlässig herbeigeführt.
    (1405 mal gelesen)
    (verfasst am: 26.06.2007 Autor: Johannes Muhr)


  62. Kaskoschaden und Vorwurf des vorgetäuschten Diebstahls: Beweispflicht des Versicherers!
    (1397 mal gelesen)
    (verfasst am: 17.07.2008 Autor: Sven Skana)


  63. Kaskoversicherung und schriftliche Anzeige des Versicherungsfalles:
    (1327 mal gelesen)
    (verfasst am: 19.03.2010 Autor: Ralf G. Sonnhoff)


  64. Kosten der künstlichen Befruchtung- Was zahlt die private Krankenversicherung?
    (1312 mal gelesen)
    (verfasst am: 24.06.2008 Autor: Julia Fellmer)


  65. Keine Kostenerstattung für künstlichen Befruchtung mit einer fremden Eizelle
    (1306 mal gelesen)
    (verfasst am: 16.10.2007 Autor: Johannes Muhr)


  66. Berufsunfähigkeitsversicherung- was ist zu beachten
    (1304 mal gelesen)
    (verfasst am: 16.04.2007 Autor: Thomas Eschle)


  67. Krankentagegeldversicherung und Arbeitsunfähigkeit: Versicherung darf nicht auf Vergleichsberuf verweisen!
    (1303 mal gelesen)
    (verfasst am: 02.11.2009 Autor: Sven Skana)


  68. Die private Krankenversicherung darf ihre Leistung nicht auf die Beihilfesätze begrenzen.
    (1300 mal gelesen)
    (verfasst am: 04.10.2007 Autor: Johannes Muhr)


  69. Berufsunfähigkeitsversicherung des Beamten
    (1290 mal gelesen)
    (verfasst am: 23.04.2007 Autor: Johannes Muhr)


  70. Wohngebäudeversicherung: Leistungsfreiheit wegen falscher Angaben zu Schlüsseln zum Brandobjekt/ Beweisanforderungen zu
    (1277 mal gelesen)
    (verfasst am: 30.09.2009 Autor: Sven Skana)


  71. Hausrat-Brandschaden: Leistungsfreiheit der Versicherung bei arglistiger Täuschung u. Mithilfe des Versicherungs-Agenten
    (1268 mal gelesen)
    (verfasst am: 04.04.2008 Autor: Sven Skana)


  72. Pflichtverletzung im Schadenfall: bei Falschangaben kann Versicherung leistungsfrei sein!
    (1257 mal gelesen)
    (verfasst am: 21.02.2008 Autor: Sven Skana)


  73. Rückkaufswert der gekündigten Lebensversicheung
    (1253 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.04.2007 Autor: Johannes Muhr)


  74. Krankentagegeldversicherung und Arbeitsunfähigkeit: Verweisung auf andere Erwerbstätigkeit unzulässig!
    (1207 mal gelesen)
    (verfasst am: 15.12.2009 Autor: Sven Skana)


  75. Private Krankenversicherung und Grenzen der "Schulmedizinklausel"
    (1199 mal gelesen)
    (verfasst am: 27.04.2010 Autor: Hans Wilhelm Busch)


  76. Wissen eines Arztes, das dieser nicht im Zusammenhang mit dem Gutachenterauftrag erlangt
    (1187 mal gelesen)
    (verfasst am: 07.04.2009 Autor: Johannes Muhr)


  77. Diebstahl einer Schmuckkollektion auf der Karibikinsel Sankt Maarten ist versichert!
    (1183 mal gelesen)
    (verfasst am: 12.03.2008 Autor: Johannes Muhr)


  78. Kosten der künstlichen Befruchtung- Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?
    (1159 mal gelesen)
    (verfasst am: 24.06.2008 Autor: Julia Fellmer)


  79. Kein Anspruch des Leasingnehmers auf einen "Übererlös"
    (1117 mal gelesen)
    (verfasst am: 08.11.2007 Autor: Johannes Muhr)


  80. Berufsunfähigkeit: Versicherung / BUZ darf nicht auf Alternativtätigkeit mit sozialem Abstieg verweisen!
    (1103 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.07.2008 Autor: Sven Skana)


  81. Die Umorganisationspflicht eines Selbstständigen zum Nachweis eines Rentenanspruchs aus einer Berufsunfähigkeitsversiche
    (1097 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.05.2010 Autor: Uwe Klatt)


  82. Sicherung der Altersvorsorge für Selbständige
    (1013 mal gelesen)
    (verfasst am: 14.12.2007 Autor: Johannes Koepsell)


  83. Fachartikel vom 5.4.2007 "Leistungsfreiheit aufgrund neuer Zeugen" Urteil vom BGH aufgehoben.
    (993 mal gelesen)
    (verfasst am: 04.09.2008 Autor: Johannes Muhr)


  84. Nachweis der Berufsunfähigkeit bei fehlenden objektiven Befunden
    (893 mal gelesen)
    (verfasst am: 11.10.2011 Autor: Hans Wilhelm Busch)


  85. Versicherungsrecht: Leistungskürzung bei Altverträgen
    (732 mal gelesen)
    (verfasst am: 20.10.2011 Autor: Jörg Scheibe)


  86. falsche Versicherungsberatung- rechtliche Konsequenzen
    (694 mal gelesen)
    (verfasst am: 26.09.2011 Autor: Gunnar Becker)


  87. BGH stärtkt Rechte der Versicherungsnehmer bei Altverträgen
    (671 mal gelesen)
    (verfasst am: 17.10.2011 Autor: Gunnar Becker)


  88. Agentur für Arbeit muss aufgrund von Beratungsfehler haften.
    (606 mal gelesen)
    (verfasst am: 30.11.2011 Autor: Jekaterina Achtermann-Ljubimow)


  89. Verrechnung Krankentagegeld mit Verletztengeld und Übergangsgeld – die Nettolohn-Obergrenze in Versicherungsbedingungen
    (437 mal gelesen)
    (verfasst am: 09.01.2012 Autor: Kornelia Punk)


  90. Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen - Schadenssteuerung, Verschleppung oder Ablehnung der Regulierung
    (172 mal gelesen)
    (verfasst am: 19.03.2012 Autor: Holger Hesterberg)


  91. Die Krankenversicherung in der Rente
    (86 mal gelesen)
    (verfasst am: 11.04.2012 Autor: Ulrike Klein)


nach unten rollen