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Frau Monika Luchtenberg
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EHEVERTRÄGE UND SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNGEN


Rubrik: Ehe & Familie

Erstellungsdatum: 12.06.2007

Kurzbeschreibung:
EHEVERTRÄGE UND SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNGEN
- EIN ÜBERBLICK ÜBER ALTE UND NEUE RECHTSLAGE -

Beitrag:

EHEVERTRÄGE UND SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNGEN
- EIN ÜBERBLICK ÜBER ALTE UND NEUE RECHTSLAGE (STAND JUNI 2007) -


Alte Rechtslage:

Nach der bis Ende 2000 maßgeblichen höchstrichterlichen Rechtsprechung bestand beim Abschluß von Eheverträgen sowie auch Scheidungsfolgenvereinbarungen weitgehend Vertragsfreiheit. Solange sich Verzichtsvereinbarungen nicht zu Lasten der Allgemeinheit, im Ergebnis also der Sozialhilfeträger, auswirkten, waren selbst weitreichende Verzichtsvereinbarungen zulässig und wirksam. Selbst Verträge, in denen der Ehegatte, der später die gemeinsamen Kinder betreute und versorgte, sowohl auf nachehelichen Unterhalt als auch die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtete und des weiteren Gütertrennung vereinbart wurde, waren wirksam, wenn nicht bei Abschluß des Vertrages bereits absehbar war, daß sich die Vereinbarung vermutlich zu Lasten Dritter, auswirken würde, weil absehbar war, daß der schwächere Ehegatte später der Sozialhilfe anheimfallen würde. Wenn also die künftige Ehefrau beispielsweise bereits vorher und auch im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages sozialhilfebedürftig war, zudem vielleicht nicht einmal eine abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung hatte, war absehbar, daß sich der Ehevertrag zu Lasten der Allgemeinheit auswirken würde. Nur ein solcher Vertrag wäre dann auch nach der früheren Rechtslage unwirksam gewesen, wäre wohl aber vermutlich im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung von keinem Notar mehr beurkundet worden.

Wenn der Ehevertrag diese Hürde aber genommen hatte und grundsätzlich wirksam war, hatte er Bestand und die getroffenen Vereinbarungen kamen zur Anwendung.

Es gab nach der früheren Rechtsprechung allerdings dann eine Ausnahme, wenn kleine gemeinsame Kinder zu versorgen waren, aufgrund derer der betreuende Elternteil daran gehindert war, seinen Unterhaltsbedarf wegen des Alters der Kinder durch Aufnahme einer Arbeitstätigkeit selbst zu decken.

In diesen Fällen durfte der vom Ehevertrag begünstigte Ehegatte sich nach Treu und Glauben so lange nicht auf einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf nachehelichen Unterhalt berufen, wie es die Betreuung und Versorgung der Kinder erforderte.

Danach wurden die die ehevertraglichen Wirkungen des Ehevertrages wieder in Kraft gesetzt, wobei die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bereits vor Ende der Grundschulzeit für zumutbar gehalten wurde.


Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2001:

Diese bis Anfang 2001 gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und auch der Oberlandesgerichte wurde durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2001 völlig kassiert. Kein anderes Urteil hat die Rechtsprechung und die Rechtssicherheit im Familienrecht in der letzten Zeit so erschüttert, wie dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts betreffend die Inhaltskontrolle von Eheverträgen sowie kurze Zeit später das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Anrechnungsmethode, durch das gerade Unterhaltsverpflichtungen ebenfalls beträchtlich verschärft worden sind.

In seinem Urteil vom 6. Februar 2001 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß die Zivilgerichte verpflichtet sind, Eheverträge einer so genannten Inhaltskontrolle zu unterziehen, soweit es getroffene Vereinbarungen betrifft.

Die Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht dafür herangezogen hat, sind einerseits "Sittenwidrigkeit" sowie andererseits "Treu und Glauben".

Bestand bis zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes praktisch die volle Ehevertragsfreiheit, so ist durch diese Entscheidung die Vertragsfreiheit mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2001 und der im Anschluß daran geänderten Rechtsprechung des Bundsgerichtshofes massiv eingeschränkt worden.

Das Bundesverfassungsgericht hat vorgegeben, daß Eheverträge - sowie im Anschluß daran auch Scheidungsfolgenvereinbarungen - einer strengen Wirksamkeitskontrolle zu unterziehen sind. Sittenwidrig sind Verträge immer dann, wenn die Vertragsparteien - die Verlobten oder Ehegatten - nicht auf Augenhöhe miteinander verhandelt haben, sondern einem der Ehegatten belastende Klauseln einseitig vom anderen aufgebürdet worden sind, ohne daß er wirklich die Möglichkeit gehabt hätte, darüber zu verhandeln. Besonders kritisch sind solche Verträge, bei deren Abschluß die Verlobte oder Ehefrau bereits schwanger war. In diesen Fällen wird bei einseitig belastenden Klauseln quasi fast bereits unterstellt, daß die schwangere Ehefrau nicht dazu in der Lage war, ihre Vertragsposition zu Gehör zu bringen.


Neue Rechtslage:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde in der Praxis rd. 3 Jahre später in einer ersten Entscheidung zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen vom 11. Februar 2004 durch den Bundesgerichtshof umgesetzt.

Der Bundesgerichtshof führte in dieser Entscheidung aus, daß die gesetzlichen Regelungen über den nachehelichen Unterhalt, den Versorgungsausgleich und dem Zugewinn zwar grundsätzlich der vertraglichen Disposition der Ehegatten unterliegen. Diese Vertragsfreiheit dürfe jedoch nicht dazu führen, daß der Schutzzweck der gesetzlichen Regelung durch die vertragliche Vereinbarung beliebig unterlaufen werden könne.

Dies hat der Bundesgerichtshof insbesondere für den so genannten "Kernbereich" des Scheidungsfolgenrechtes verlangt.

Zu diesem Kernbereich rechnet der Bundesgerichtshof in erster Linie den Betreuungsunterhalt, also den Unterhalt für den Ehegatten, der die gemeinsamen Kinder betreut.

In der Rangfolge unmittelbar danach steht der so genannte Altersunterhalt, also der Unterhalt für den Ehegatten, der sich nach Beendigung der Kindesbetreuung z.B. aufgrund seines Alters, nicht selbst unterhalten kann.

Diesem Altersunterhalt wird der Versorgungsausgleich als eine besondere Form des Altersunterhalts in der Rangfolge gleichgestellt.

Dies bedeutet, daß in der Praxis die Überprüfung des nachehelichen Betreuungshalts, des Altersunterhalts und des Versorgungsausgleichs besonders wichtig geworden ist.

Weniger relevant für die Inhaltskontrolle ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eine ehevertragliche Vereinbarung über den Zugewinnausgleich, also typischerweise Gütertrennung oder modifizierter Zugewinnausgleich.

Dieser hält nach Auffassung des Bundesgerichtshofs am ehesten der richterlichen Kontrolle Stand.

Herangezogen wird der Güterstand jedoch auch bei einem so genannten Globalverzicht, der vorliegt, wenn der wirtschaftlich Schwächere praktisch auf alles verzichtet, nämlich auf Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich, ohne daß hierfür eine angemessene Ausgleichszahlung geschuldet wird.

Der Bundesgerichtshof stellt in der genannten Ausgangsentscheidung zwei Hürden auf die es zu überspringen gilt.

Verträge sind zunächst einer sog. Wirksamkeitskontrolle zu unterziehen.

Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle wird geprüft, ob die Vereinbarung, die die Eheleute getroffen haben, schon im Zeitpunkt des Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lastenverteilung zu Ungunsten eines Ehegatten für den Scheidungsfall führt, daß ihr wegen Verstoßes gegen die guten Sitten die Anerkennung der Rechtsordnung ganz oder teilweise mit der Folge zu versagen ist, daß an ihre Stelle die gesetzlichen Regelungen treten.

Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen. Es muß eine Gesamtwürdigung der individuellen Verhältnisse bei Vertragsschluß vorgenommen werden.

In diese Gesamtwürdigung sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute, der geplante oder schon verwirklichte Zuschnitt der Ehe sowie die Auswirkungen des Vertrages auf die Ehegatten und die Kinder zu überprüfen. Auch die subjektiven Motive der Ehegatten können eine Rolle spielen.

Wird diese Hürde nicht übersprungen, ist im Zweifelsfalle der gesamte Vertrag nichtig. Dies bedeutet, daß auch die Klauseln, die für sich allein genommen vielleicht sonst wirksam gewesen wären, nicht zur Anwendung kommen. Es gibt praktisch keine Teilnichtigkeit, weil das Gesetz davon ausgeht, daß die anderen Teile des Vertrages nicht ohne den nichtigen Teil geschlossen worden wären.

Wird diese Hürde übersprungen, ist der Ehevertrag grundsätzlich wirksam.

Dies bedeutet allerdings nicht, daß die ehevertraglichen Vereinbarungen auch tatsächlich in der vereinbarten Form zur Anwendung gelangen können.

Denn wenn die erste Hürde - die der Wirksamkeitskontrolle - genommen ist, ist der Vertrag dann noch einer sog. Ausübungskontrolle zu unterziehen.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 2004 kann selbst dann, wenn der Ehevertrag an sich wirksam ist, "der aus dem Vertrag begünstigte Ehegatte aufgrund von Treu und Glauben gehindert sein, sich auf die für ihn günstigen Vereinbarungen des Ehevertrages zu berufen".

In diesem Fall kann dem begünstigten Ehegatten zwar nicht vorgehalten werden, daß er einen sittenwidrigen Vertrag geschlossen habe. Er wird aber dennoch zur Kasse gebeten, weil ihm verwehrt wird, sich auf die für ihn günstigen ehevertraglichen Klauseln zu berufen, da die ehevertraglichen Regelungen der Entwicklung der konkreten ehelichen Lebensverhältnisse angepaßt werden, wobei der Anpassungsbedarf um so größer ist, je länger die Ehe gedauert hat und je gravierender die Abweichungen zwischen geplantem Verlauf und tatsächlich gelebter Ehe sind.

Im Rahmen der Ausübungskontrolle werden die individuellen Lebens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute während der Ehe einer näheren Betrachtung unterzogen und überprüft, ob die getroffenen Vereinbarungen in Ansehung der tatsächlichen Gestaltung der ehelichen Lebens- und Vermögensverhältnisse nach Treu und Glauben angemessen und zumutbar sind oder ob nicht vielmehr eine Anpassung erforderlich ist, wenn die Gestaltung des ehelichen Zusammenlebens doch anders verlaufen ist, als die Eheleute sich dies bei Eingehung der Ehe und Abschluß des Ehevertrages vorgestellt und es geplant hatten.

In diesem Zusammenhang könnten z.B. auch Verzichtsvereinbarungen über den Zugewinnausgleich unter dem Gesichtspunkt des sog. "Halbteilungsgrundsatzes" einer Anpassung nach Treu und Glauben unterworfen werden, wenn das Gericht der Auffassung ist, daß die Verzichtsvereinbarung nach Maßgabe der konkreten ehelichen Lebensverhältnisse einer Anpassung bedarf.

Inzwischen gibt es eine Vielzahl von BGH-Entscheidungen und untergerichtlichen Entscheidungen zur Wirksamkeit bzw. Anpassungsbedürftigkeit von Eheverträgen.

Die wesentlichen Grundsätze sind somit inzwischen vorgegeben.

Sowohl den Anwälten und Notaren als auch Gerichten sind genügend Vorgaben durch die Rechtsprechung erteilt worden, die es mittlerweile ermöglichen, zumindest zu beurteilen, ob bestimmte vertragliche Klauseln möglicherweise als von vornherein sittenwidrig und damit unwirksam anzusehen sind oder eine Anpassung im Rahmen der Ausübungskontrolle erforderlich ist.


Im Ergebnis ist für die Praxis festzuhalten:

Wenn heute ein Ehevertrag abgeschlossen wird, wird in den allermeisten Fällen sicherlich vermieden, daß noch bereits von vornherein sittenwidrige Vereinbarungen getroffen werden.

Was nicht vermeidbar ist und das Risiko birgt, daß die getroffenen Vereinbarungen anzupassen sind, ist die bei einem Streit um die Wirksamkeit unvermeidbare sog. Ausübungskontrolle, in der die geplante eheliche Gestaltung bei Abschluß des Vertrages und die in diesem Zeitpunkt maßgeblichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit dem tatsächlichen Verlauf der ehelichen Lebensverhältnisse und der Entwicklung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgeglichen wird. Wenn das Gericht dann der Meinung ist, daß die getroffenen Vereinbarungen nach Treu und Glauben einer Anpassung bedürfen, ist der Vertrag nach Maßgabe der gerichtlichen Vorstellungen anzupassen.

Für den aus dem Vertrag benachteiligten Ehegatten bietet dies die Möglichkeit, die vertraglichen Vereinbarungen im Falle einer Trennung und Ehescheidung unter Hinweis auf die Ausübungskontrolle nachzuverhandeln.

Wenn der begünstigte Ehegatte eine gerichtliche Anpassung vermeiden möchte, bei der beide Vertragsparteien letztlich nicht vorhersehen können, wie die Anpassung aussehen wird, bleibt ihm nur die Möglichkeit, in außergerichtliche Verhandlungen einzutreten, um auf dem Verhandlungsweg eine für beide Parteien akzeptable Modifizierung auszuhandeln.

Man wird also selbst bei Abschluß eines nicht von vornherein sittenwidrigen Vertrages niemals wirklich sicher sein können, ob der benachteiligte Ehegatte nicht - spätestens nach anwaltlicher Beratung - im Falle einer Trennung und Ehescheidung eine Anpassung unter dem Gesichtspunkt der Ausübungskontrolle fordern wird. Das Risiko der Anpassungsbedürftigkeit im Rahmen der Ausübungskontrolle ist um so größer, je länger die Ehe gedauert und je größer die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sich voneinander fortentwickelt haben.

Dennoch wird die Rechtsprechung nicht dazu führen, daß künftig keine Eheverträge mehr abgeschlossen werden könnten.


Was ist zu beachten, wenn man einen Ehevertrag schließt?

Wenn man einen Ehevertrag schließt, sollte man in jedem Falle Wert darauf legen, daß beide Ehegatten - nachweislich! - anwaltlich beraten sind.

Die Beratung allein durch den - neutralen - Notar genügt nicht. Abgesehen davon, daß es keine ausschließlich auf den Bereich des Familienrechts spezialisierten Notare gibt, ist im Zweifelsfalle nur ein auf das Familienrecht spezialisierter Anwalt, ein Fachanwalt für Familienrecht, aufgrund langjähriger außergerichtlicher und gerichtlicher Erfahrung mit sämtlichen Fallstricken der Rechtsprechung vertraut.

Des weiteren ist alles zu vermeiden, was den Eindruck vermitteln könnte, daß der Vertrag unter Zeitdruck zustande gekommen ist.

Es muß ausreichend Zeit - nach meiner Auffassung mehrere Monate - bis zum Datum der Eheschließung bleiben. Es muß nach Vorliegen des ersten Vertragsentwurfs genug Zeit für die Überprüfung bleiben. Der im Zweifelsfalle begünstigte Ehegatte/Verlobte sollte nachweislich Wert darauf legen, daß der andere Ehegatte den Vertragsentwurf einer gründlichen anwaltlichen Überprüfung unterzieht und dies auch ausdrücklich fordern. Um Jahre später den Nachweis der erfolgten anwaltlichen Überprüfung führen zu können, bietet es sich an, die dafür entstehenden Kosten zu übernehmen.

Die Belege dafür sollten auch über die Jahre - oder auch Jahrzehnte - hinweg sicher aufbewahrt werden. Dies gilt auch für etwaige Korrespondenz, die während der Vertragsverhandlungen geführt wird.

Sowohl die beiderseitige anwaltliche Beratung als auch die hinreichende Zeit für die Überprüfung des Vertragsentwurfs sollten am besten auch in den Vertragstext der Urkunde mit aufgenommen werden.

Für den Fall, daß einer der Ehegatten Ausländer und der deutschen Sprache möglicherweise nur unzureichend mächtig ist, sollte Wert darauf gelegt werden, daß ein vereidigter Übersetzer, der mit der Rechtssprache vertraut ist, hinzugezogen wird. Sonst bleibt dem anderen Ehegatten später die Möglichkeit, geltend zu machen, es sei nur unzulänglich übersetzt worden. Er habe nicht alles richtig verstanden.

Wenn man einen Ehevertrag abschließt, sollte man ihn von Zeit zu Zeit einer Betrachtung unterziehen und überprüfen, ob das dem Vertrag zugrunde gelegte Ehebild noch mit der tatsächlich gelebten Ehe übereinstimmt. Wenn diese Überprüfung zu dem Ergebnis führt, daß gravierende Abweichungen bestehen, sollte man überlegen, den Vertrag schon während der Ehe einer Anpassung zu unterziehen.


Was ist bei bereits bestehenden Eheverträgen aus der Zeit vor 2001 zu beachten?

Soweit es bestehende Eheverträge aus der Zeit vor 2001 betrifft, von denen anzunehmen ist, daß sie sittenwidrig und damit unwirksam sein könnten, sollte man den Ehevertrag durch einen Fachanwalt für Familienrecht überprüfen und sich bezüglich der erforderlichen Änderungen beraten lassen. Es besteht dann vielleicht die Möglichkeit, noch während intakter Ehe die getroffenen Vereinbarungen in einem neuen Vertrag zu modifizieren, wenn der andere Ehegatte sich darauf einläßt.

Dies gilt auch für zwar grundsätzlich wirksame, aber wegen des tatsächlichen Verlaufs der Ehe anpassungsbedürftige Verträge, die noch in Zeiten intakter ehelicher Verhältnisse einer Anpassung unterzogen werden sollten, bevor man später im Trennungsfall mit einem Anpassungsbegehren überzogen wird.

Auch hier sollte man dann als vom Vertrag begünstigter Ehegatte Wert auf anwaltliche Beratung des im Zweifelsfalle benachteiligten Ehegatten legen.


Anwendung auch für Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen!

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bzw. im Anschluß daran des Bundesgerichtshofs findet nicht nur bei Eheverträgen Anwendung, die vor oder in Zeiten intakter Ehe ohne Trennungsabsicht geschlossen werden. Sie ist vielmehr auch auf Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen anzuwenden.


Unterhaltsvereinbarungen

Abschließend ist vorsorglich noch darauf hinzuweisen, daß nach dem vorgesehenen Unterhaltsreformgesetz auch ausschließlich auf den nachehelichen Unterhalt bezogene Vereinbarungen der notariellen Beurkundung bedürfen. Daher sollten bereits im Vorfeld auch solche Vereinbarungen, die nur den nachehelichen Unterhalt betreffen, vorsorglich notariell beurkundet werden, auch wenn nach der bisherigen Rechtslage bislang keine Beurkundungspflicht besteht.




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  67. Neues Unterhaltsrecht vermutlich ab 01.01.2008 - Ein Überblick
    (1998 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.10.2007 Autor: David Frinken)


  68. Bisherige Rechtsprechung zum Geschiedenenunterhalt bei Wiederverheiratung verfassungswidrig
    (1965 mal gelesen)
    (verfasst am: 13.02.2011 Autor: Christoph Blaumer)


  69. Kindeswille bei Entscheidung über Aufenthaltsbestimmung
    (1963 mal gelesen)
    (verfasst am: 16.01.2009 Autor: Christoph Blaumer)


  70. Verwirkung von Unterhalt: Wann ist eine Ehe noch intakt?
    (1933 mal gelesen)
    (verfasst am: 31.12.2008 Autor: Christoph Blaumer)


  71. Scheinvaterregress – Zwangshaft gegen die Kindesmutter bei Anspruch auf Nennung des Namens des biologischen Kindsvaters
    (1929 mal gelesen)
    (verfasst am: 06.11.2008 Autor: Lothar Böhm)


  72. Elterliche Sorge für ledige Väter
    (1921 mal gelesen)
    (verfasst am: 05.08.2010 Autor: Olaf Pilz)


  73. Der Ehevertrag
    (1906 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.02.2008 Autor: Michael Vollmar)


  74. Gewaltschutzgesetz und das gegenseitige Belauern mit Ferngläsern
    (1894 mal gelesen)
    (verfasst am: 17.02.2010 Autor: Ralf G. Sonnhoff)


  75. Die wichtigsten Infos zum neuen Unterhaltsrecht als Download
    (1877 mal gelesen)
    (verfasst am: 11.01.2008 Autor: Andreas Jäger)


  76. Mehr Freiheiten beim Versorgungsausgleich
    (1875 mal gelesen)
    (verfasst am: 14.10.2009 Autor: Andreas Jäger)


  77. Bemessung des Betreuungsunterhalts, BGH v. 16.07.2008, AZ: XII ZR 109/05
    (1860 mal gelesen)
    (verfasst am: 07.11.2008 Autor: Lothar Böhm)


  78. Neues vom Aufstockungsunterhalt – Bundesgerichtshof schränkt Verpflichtung ein
    (1853 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.10.2007 Autor: Andreas Jäger)


  79. Rechtsrat vor der Eheschließung ?
    (1847 mal gelesen)
    (verfasst am: 05.08.2008 Autor: Andreas Neuber)


  80. Schnelle Ent-Scheidung
    (1838 mal gelesen)
    (verfasst am: 11.11.2009 Autor: Reinald Harnisch)


  81. Volljähriges Kind kann Auszahlung des Kindergelds verlangen
    (1837 mal gelesen)
    (verfasst am: 30.11.2009 Autor: Christoph Blaumer)


  82. Geltendmachung von Einzelforderungen nach Abschluss des Zugewinnausgleichverfahrens
    (1830 mal gelesen)
    (verfasst am: 03.07.2009 Autor: Günter Zecher)


  83. Einführung des „Gesetztes zur Klärung der Vaterschaft außerhalb des Anfech-tungsverfahrens“ zum 01.04.2008:
    (1827 mal gelesen)
    (verfasst am: 09.04.2008 Autor: David Frinken)


  84. Verbesserung des familiengerichtlichen Verfahrens
    (1824 mal gelesen)
    (verfasst am: 01.10.2007 Autor: Andreas Jäger)


  85. Krach unter dem Weihnachtsbaum
    (1817 mal gelesen)
    (verfasst am: 16.01.2009 Autor: Katrin Zink)


  86. Reform des Zugewinnausgleichs - Stand August 2008
    (1816 mal gelesen)
    (verfasst am: 20.08.2008 Autor: Monika Luchtenberg)


  87. Darlegungslast zu ehebedingten Nachteilen bei Unterhaltsbefristung
    (1807 mal gelesen)
    (verfasst am: 09.03.2010 Autor: Günter Zecher)


  88. Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Wohnvorteils
    (1807 mal gelesen)
    (verfasst am: 02.10.2009 Autor: Günter Zecher)


  89. Urteil des BGH zum Betreuungsunterhalt vom 16.07.2008
    (1806 mal gelesen)
    (verfasst am: 30.07.2008 Autor: Monika Möller)


  90. Bundesregierung plant erbrechtliche Gleichstellung aller nichtehelichen Kinder
    (1803 mal gelesen)
    (verfasst am: 27.01.2010 Autor: Michael Henn)


  91. Bedarf und Dauer des Betruungsunterhalts
    (1795 mal gelesen)
    (verfasst am: 25.09.2009 Autor: Günter Zecher)


  92. Unterhalt bei Kindesbetreuung
    (1785 mal gelesen)
    (verfasst am: 27.10.2009 Autor: Reinald Harnisch)


  93. Ehescheidung und Einkommenssteuer
    (1785 mal gelesen)
    (verfasst am: 26.02.2008 Autor: Karsten Mauersberger)


  94. BGH: Ehebedingter Nachteil bei Vollerwerbstätigkeit der Ehefrau
    (1784 mal gelesen)
    (verfasst am: 25.11.2008 Autor: Lothar Böhm)


  95. BGH: Betreuungsunterhalt ab Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes
    (1783 mal gelesen)
    (verfasst am: 23.07.2009 Autor: Lothar Böhm)


  96. Unterhalt nach Scheidung?
    (1781 mal gelesen)
    (verfasst am: 16.01.2009 Autor: Katrin Zink)


  97. Haftung von Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht
    (1769 mal gelesen)
    (verfasst am: 31.07.2009 Autor: Günter Zecher)


  98. Kein Unterhalt bei verfestigter Beziehung zu neuem Partner
    (1764 mal gelesen)
    (verfasst am: 28.05.2009 Autor: Christoph Blaumer)


  99. Fortbestand des Abfindungsvergleichs nach Wiederverheiratung
    (1743 mal gelesen)
    (verfasst am: 04.03.2009 Autor: Torsten Friedrich Stumm)


  100. Antrag auf Prozesskostenhilfe - zum eigenen Recht kommen
    (1738 mal gelesen)
    (verfasst am: 30.11.2010 Autor: Holger Hesterberg)


  101. Online-Scheidung ? Gang des Scheidungsverfahrens
    (1736 mal gelesen)
    (verfasst am: 05.10.2007 Autor: Stephan Rupprecht)


  102. Vaterschaftsfeststellung kann im Prozess auf Erstattung von Kindesunterhalt an den Scheinvater geprüft werden
    (1706 mal gelesen)
    (verfasst am: 17.04.2008 Autor: Christoph Blaumer)


  103. Kein Unterhalt für geschiedenen Ehegatten bei Kinderbetreuung durch neuen Ehegatten
    (1701 mal gelesen)
    (verfasst am: 05.08.2008 Autor: Christoph Blaumer)


  104. Online-Scheidung
    (1689 mal gelesen)
    (verfasst am: 23.09.2010 Autor: Björn Blume)


  105. Pauschaler Ausgleich von Vermögen unter Ehegatten zur Vermeidung eines Zugewinnausgleichs unterliegt der Schenkungsteuer
    (1683 mal gelesen)
    (verfasst am: 17.01.2008 Autor: Christoph Blaumer)


  106. BGH: Kosten für Ganztagskindergarten begründen einen Mehrbedarf des Kindes
    (1682 mal gelesen)
    (verfasst am: 13.11.2008 Autor: Lothar Böhm)


  107. Die Erwerbsobliegenheit Minderjährige
    (1679 mal gelesen)
    (verfasst am: 03.11.2007 Autor: Volker Schweer)


  108. Erwerbsobliegenheit Minderjähriger
    (1676 mal gelesen)
    (verfasst am: 25.10.2007 Autor: Volker Schweer)


  109. Neues Unterhaltsrecht ab 1. Januar 2008
    (1676 mal gelesen)
    (verfasst am: 26.12.2007 Autor: Michael Nickel)


  110. Neues vom Kindesunterhalt: Kosten für Ganztagskindergarten begründen einen Mehrbedarf
    (1673 mal gelesen)
    (verfasst am: 13.03.2008 Autor: Andreas Jäger)


  111. Entscheidungsbefugnis über den Vornamen eines Kindes
    (1672 mal gelesen)
    (verfasst am: 23.06.2009 Autor: Günter Zecher)


  112. BGH: Unterhaltspflicht für neuen Ehegatten und nachehelich geborene Kinder beeinflusst den Unterhalt eines geschiedenen
    (1669 mal gelesen)
    (verfasst am: 11.03.2009 Autor: Lothar Böhm)


  113. Keine Verbraucherinsolvenz zwecks Sicherung des Ehegattenunterhalts
    (1661 mal gelesen)
    (verfasst am: 20.12.2007 Autor: Andreas Jäger)


  114. Wenn der Euro nur noch die Hälfte wert ist!
    (1660 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.09.2007 Autor: Alexander Pfeiffer)


  115. Erwerbsobliegenheit bei Betreuung eines Grundschülers
    (1655 mal gelesen)
    (verfasst am: 12.10.2009 Autor: Günter Zecher)


  116. Neues Unterhaltsrecht seit 01.01.08 in Kraft!
    (1650 mal gelesen)
    (verfasst am: 10.01.2008 Autor: Volker Schweer)


  117. Neues Urteil des Bundesgerichtshofs zum Unterhalt bei Kindesbetreuung
    (1649 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.03.2009 Autor: Christoph Blaumer)


  118. Kosten für Ganztagskindergarten sind Kindesunterhalt
    (1648 mal gelesen)
    (verfasst am: 09.06.2008 Autor: Christoph Blaumer)


  119. Gesamtgläubigerschaft bei gemeinsamem Bausparkonto von Eheleuten
    (1645 mal gelesen)
    (verfasst am: 24.07.2009 Autor: Günter Zecher)


  120. Umzug in das Ausland - Zustimmung des anderen Elternteils
    (1643 mal gelesen)
    (verfasst am: 19.11.2009 Autor: Christoph Blaumer)


  121. Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.07.2007
    (1639 mal gelesen)
    (verfasst am: 10.07.2007 Autor: Volker Schweer)


  122. Schwiegereltern bekommen jetzt bei Ehescheidung ihr Geld zurück
    (1639 mal gelesen)
    (verfasst am: 04.02.2010 Autor: Christoph Blaumer)


  123. Unterhalt
    (1636 mal gelesen)
    (verfasst am: 29.01.2010 Autor: Reinald Harnisch)


  124. Unterhaltsrechtliche Bewertung steuerlich anerkannter Werbungskosten
    (1634 mal gelesen)
    (verfasst am: 25.06.2009 Autor: Günter Zecher)


  125. Was tun, wenn für Kinder nicht gezahlt wird ?
    (1625 mal gelesen)
    (verfasst am: 16.05.2007 Autor: Dorothée Linden)


  126. NEUREGELUNG DES UNTERHALTSRECHTS SEIT DEM 01.01.2008
    (1610 mal gelesen)
    (verfasst am: 15.07.2008 Autor: Monika Möller)


  127. BGH: Ein vom Unterhaltspflichtigen in neuer Ehe adoptiertes Kind reduziert den Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
    (1605 mal gelesen)
    (verfasst am: 03.12.2008 Autor: Lothar Böhm)


  128. Die neue Düsseldorfer Tabelle ist da
    (1600 mal gelesen)
    (verfasst am: 06.01.2009 Autor: Andreas Jäger)


  129. Bestimmung des Unterhalts bei volljährigen Kindern
    (1594 mal gelesen)
    (verfasst am: 16.09.2008 Autor: Christoph Blaumer)


  130. Strategien nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zum neuen Betreuungsunterhalt
    (1593 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.07.2008 Autor: Christoph Blaumer)


  131. Rechtsanwalt-Tipp-Unterhaltsrecht: Unterhalt trotz neuer Partnerschaft / Beziehung des ehemaligen Ex-Partners ?
    (1590 mal gelesen)
    (verfasst am: 20.06.2011 Autor: Mathias Henke)


  132. Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird – Bundesgerichtshof präzisiert neues Unterhaltsrecht
    (1590 mal gelesen)
    (verfasst am: 22.07.2008 Autor: Andreas Jäger)


  133. BGH: Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts
    (1586 mal gelesen)
    (verfasst am: 20.03.2009 Autor: Lothar Böhm)


  134. BGH: Verschweigen des tatsächlichen Einkommens kann zu Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts führen
    (1580 mal gelesen)
    (verfasst am: 12.11.2008 Autor: Lothar Böhm)


  135. Rechtsanwalt –Tip– Unterhaltsrecht: Ehebedingter Nachteil bei freiwilliger Aufgabe der Erwerbstätigkeit während Ehe ?
    (1573 mal gelesen)
    (verfasst am: 19.04.2011 Autor: Mathias Henke)


  136. Ansetzung von fiktivem Einkommen in Unterhaltsfragen begrenzt
    (1571 mal gelesen)
    (verfasst am: 31.05.2010 Autor: Mathias Henke)


  137. Können Schwiegereltern Geldgeschenke zurückfordern?
    (1570 mal gelesen)
    (verfasst am: 13.05.2011 Autor: Matthias Zachmann)


  138. Familienrecht
    (1570 mal gelesen)
    (verfasst am: 07.03.2007 Autor: Jürgen Seidl)


  139. Besserer Schutz für vernachlässigte Kinder – nur wann?
    (1542 mal gelesen)
    (verfasst am: 15.07.2008 Autor: Andreas Jäger)


  140. OLG Celle: Geschiedene Ehefrau kann Unterhaltsanspruch an Kind und dessen Mutter aus neuer Beziehung des Mannes verliere
    (1535 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2008 Autor: Lothar Böhm)


  141. Wann müssen erwachsene Kinder Unterhalt für ihre Eltern zahlen ? Ein Beitrag von Rechtsanwalt Eschle, Stuttgart
    (1491 mal gelesen)
    (verfasst am: 27.03.2011 Autor: Thomas Eschle)


  142. Steuerfreiheit von Zuwendungen unter Lebenden beim Familienwohnheim
    (1480 mal gelesen)
    (verfasst am: 24.01.2011 Autor: Günter Zecher)


  143. Steuerklassen bei Getrenntleben
    (1439 mal gelesen)
    (verfasst am: 11.04.2011 Autor: Achim Roelen)


  144. Keine Verwirkung des Betreuungsunterhalts nach § 1615 l BGB durch verfestigte Lebensgemeinschaft
    (1389 mal gelesen)
    (verfasst am: 22.06.2011 Autor: Günter Zecher)


  145. Rechtsanwalt-TIP-Unterhaltsrecht: Betreuungsunterhalt ab 3.LJ d. Kindes nur nach Einzelfallprüfung und nicht die Regel !
    (1354 mal gelesen)
    (verfasst am: 15.06.2011 Autor: Mathias Henke)


  146. Ehe, Scheidung & Unterhalt
    (1151 mal gelesen)
    (verfasst am: 22.08.2011 Autor: Andreas Jäger)


  147. Kein Geschenk des Gesetzgebers zum Vatertag 2011: Elterliche Sorge nur über das Familiengericht
    (1122 mal gelesen)
    (verfasst am: 01.06.2011 Autor: Christoph Blaumer)


  148. Rechtsanwalt-Tip-Scheidungsrecht: Verschweigen eines nichtehelichen Kindes ist Eheaufhebungsgrund
    (1107 mal gelesen)
    (verfasst am: 15.06.2011 Autor: Mathias Henke)


  149. Änderungen beim Elterngeld ab 1.1.2011
    (1091 mal gelesen)
    (verfasst am: 29.03.2011 Autor: Björn Blume)


  150. Bedarfsbestimmung nach den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen mittels Dreiteilung verfassungswidrig
    (905 mal gelesen)
    (verfasst am: 12.07.2011 Autor: Günter Zecher)


  151. Erhöhte Unterhaltsansprüche nach der Scheidung wegen „ehebedingter Nachteile“
    (832 mal gelesen)
    (verfasst am: 08.07.2011 Autor: Andreas Jäger)


  152. Pflegefall der Eltern: Müssen die Kinder zahlen?
    (803 mal gelesen)
    (verfasst am: 21.10.2011 Autor: Barbara Brauck-Hunger)


  153. Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach dem dritten Lebensjahr
    (745 mal gelesen)
    (verfasst am: 29.07.2011 Autor: Günter Zecher)


  154. Herabsetzung und Befristung des Krankheitsunterhalts
    (738 mal gelesen)
    (verfasst am: 01.07.2011 Autor: Günter Zecher)


  155. Enkel macht Pflichtteilsansprüche geltend
    (732 mal gelesen)
    (verfasst am: 05.08.2011 Autor: Günter Zecher)


  156. Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs bei kurzer Ehe
    (717 mal gelesen)
    (verfasst am: 16.09.2011 Autor: Günter Zecher)


  157. Anordnung einer Betreuung durch das Gericht trotz Vorsorgevollmacht
    (713 mal gelesen)
    (verfasst am: 24.08.2011 Autor: Erik Hauk)


  158. Durchführung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit
    (712 mal gelesen)
    (verfasst am: 11.11.2011 Autor: Günter Zecher)


  159. Alleinerziehende zum Vollzeitjob verpflichtet – welche Ausnahmen sind möglich?
    (683 mal gelesen)
    (verfasst am: 09.08.2011 Autor: Andreas Jäger)


  160. Die eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) - die sog. Homo-Ehe
    (669 mal gelesen)
    (verfasst am: 10.11.2011 Autor: Barbara Brauck-Hunger)


  161. Auskunftspflicht der Mutter gegenüber dem Scheinvater – Thema „Kuckuckskinder“
    (658 mal gelesen)
    (verfasst am: 10.11.2011 Autor: Holger Hesterberg)


  162. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
    (621 mal gelesen)
    (verfasst am: 09.08.2011 Autor: Jochen Philipps)


  163. Rückforderung von Leistungen an das Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe
    (368 mal gelesen)
    (verfasst am: 13.01.2012 Autor: Christoph Blaumer)


  164. Sittenwidriges Brautgeld
    (328 mal gelesen)
    (verfasst am: 28.10.2011 Autor: Günter Zecher)


  165. Die Hochzeit und die Folgen: Alles gut geregelt mit einem Ehevertrag!
    (319 mal gelesen)
    (verfasst am: 11.11.2011 Autor: Christoph Blaumer)


  166. FG Köln: Splittingtarif für eingetragene Lebenspartnerschaft möglich!
    (312 mal gelesen)
    (verfasst am: 10.01.2012 Autor: Andreas Jäger)


  167. Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs bei kurzer Ehe
    (283 mal gelesen)
    (verfasst am: 18.11.2011 Autor: Günter Zecher)


  168. Ausreichende Erwerbsbemühungen - Unterhalt
    (272 mal gelesen)
    (verfasst am: 10.02.2012 Autor: Günter Zecher)


  169. Keine Unterhaltsherabsetzung bei 33-jähriger Ehe
    (255 mal gelesen)
    (verfasst am: 17.02.2012 Autor: Günter Zecher)


  170. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - Der rechtliche Vater geht dem leiblichen vor
    (140 mal gelesen)
    (verfasst am: 22.03.2012 Autor: Holger Hesterberg)


  171. Versicherungen nach der Trennung/Scheidung
    (123 mal gelesen)
    (verfasst am: 11.04.2012 Autor: Ulrike Klein)


  172. Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
    (70 mal gelesen)
    (verfasst am: 21.04.2012 Autor: Hermann Kulzer)


  173. Selektive Erbausschlagung: Gericht hält Genehmigung entgegen dem Gesetz für erforderlich!
    (67 mal gelesen)
    (verfasst am: 20.04.2012 Autor: Anton Bernhard Hilbert)


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