Schwenkestraße 35
49090 Osnabrück
Deutschland
Rechtstipp
Herr
Dirk
Uptmoor
Rechtsanwalt
Mediator (DAA)
Mentor an der Fernuniversität Hagen
Mediator in Strafsachen
Anschrift
GEZ Gebühren - Wann müssen Sie zahlen?
Schlagwörter: GEZ-Gebühr, Befreiung, Gebührenbeauftragter, Reform der Rundfunkfinanzierung,
Rubrik: Presse & Medien
Erstellungsdatum: 04.01.2011
Kurzbeschreibung:
Muss ich GEZ-Gebühren bezahlen? Der folgende Artikel gibt eine kurze Einweisung in das Thema.
Beitrag:
Immer noch gibt es Menschen, die nicht wissen, dass Sie für ihr Radio oder für ihr Fernseher Gebühren zahlen müssen. Die Rede ist von Rundfunkgebühren, besser bekannt als GEZ-Gebühren. Jeder, der in seiner privaten Umgebung ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang von Programmen bereit hält, ist als sog. Rundfunkteilnehmer grundsätzlich verpflichtet, diese GEZ-Gebühren zu zahlen. Sofern Sie also ein Radio, Fernseher oder beides in Ihrer Wohnung haben, müssen Sie eine solche Gebühr entrichten. Dabei ist es egal, ob das Gerät angeschlossen ist oder bei ihnen nur unten im Keller oder auf dem Dachboden steht. Die theoretische Möglichkeit des Fernsehens oder des Radiohörens reicht aus, damit die GEZ-Gebühren fällig werden. Seit dem 01.01.2007 müssen Unternehmer und Selbständige auch für alle betrieblich genutzten, internetfähigen Rechner Rundfunkgebühren entrichten, auch wenn diese Rechner im Betrieb nicht zum Fernsehen oder Radiohören dienen. Für Privatpersonen sind Computer dagegen nicht gebührenpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Rundfunkteilnehmer auf Ihren Antrag hin von der Zahlung der GEZ-Gebühr befreien lassen. Z.B. sind Empfänger des Arbeitslosengeld II von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit. Zur vollständigen Erfassung aller Rundfunkteilnehmer beschäftigen die Rundfunkanstalten sog. Rundfunkgebührenbeauftragte, die die Einhaltung der Gebührenpflicht überwachen. Sollten Sie einen Gebührenbeauftragten auf Ihrem Grundstück, vor Ihrer Haus- oder Wohnungstür antreffen, so können Sie ihm den Zutritt dazu verweigern. Die Gebührenbeauftragten haben keine Befugnis, entgegen Ihren Willen Grundstücke, Häuser oder Wohnungen zu betreten. Zwischenzeitlich haben sich die zuständigen Ministerpräsidenten der Bundesländer auf eine Reform der Rundfunkfinanzierung geeinigt. Die Neuregelung sieht vor, die Entstehung einer GEZ-Gebühr nicht mehr von der Existenz eines Rundfunkempfangsgeräts abhängig zu machen. Ab 2013 sollen grundsätzlich alle Haushalte zahlen, auch solche, in denen kein Empfangsgerät steht.Die rechtliche Beurteilung dieser Neureglung bleibt abzuwarten.
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