Engler - Edelhoff - Muhr
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Rechtstipp
Herr
Johannes
Muhr
Rechtsanwalt
Spezialist für Versicherungsvertragsrecht
Kanzlei
Anschrift
Pfändung und Überweisung des Versicherungsanspruchs ist sinnlos bei Leistungsfreiheit des Versicherers
Rubrik: Versicherungsrecht & Sozialversicherung
Erstellungsdatum: 23.08.2007
Kurzbeschreibung:
Der Versicherer ist in der Haftpflichtversicherung von der Leistungspflicht frei, wenn der obliegenheitsgebundene Versicherungsnehmer weder das gegen ihn im Haftpflichtverhältnis eingeleitete Mahnverfahren anzeigt noch Widerspruch gegen den Mahnbescheid und Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt, so dass ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid gegen ihn ergeht und die Forderung vom Vollstreckungsgläubiger eingezogen wird (LG Dortmund, Urteil vom 12.07.2007, Az. 2 O 80/07).
Beitrag:
Das LG Dortmund hat ausgeführt:
Der Kläger nimmt als angeblich Geschädigter aus einer behaupteten mangelhaften Werkleistung des Versicherungsnehmers der Beklagten letztere auf Zahlung der rechtskräftig titulierten Schadensersatzforderung in Anspruch, weil die Beklagte Haftpflichtversicherer des angeblich mangelhaft arbeitenden Werkunternehmers bis 2001 war.
Der Kläger will Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in S sein, welches 1998 modernisiert und umgebaut wurde. Das mit der Bauleitung beauftragte Ingenieurbüro betraute den Versicherungsnehmer mit Werkleistungen. Dieser unterhielt seinerzeit bei der Beklagten eine Haftpflichtversicherung unter Geltung der AHB. Nach der Behauptung des Klägers soll der Versicherungsnehmer der Beklagten entgegen der Beauftragung die Dachfläche des Hauses nicht in Etappen, sondern in einem Zug abgedeckt und mit Folie geschützt haben, so dass ein starker Wind die zum Schutz aufgebrachte Plane losreißen konnte und ein Wasserschaden durch Niederschlagswasser in Höhe von 62.604,62 € entstanden sein soll. Wegen dieses witterungsbedingten Schadens nahm der Kläger zunächst seine Gebäudeversicherung vor dem Landgericht K in Anspruch. Die Klage wurde abgewiesen, weil ein bedingungsgemäßer Sturm durch den Kläger nicht nachgewiesen werden konnte. Danach erwirkte der Kläger Mahn- und Vollstreckungsbescheid gegen den Versicherungsnehmer der Beklagten in Höhe der Klageforderung. Der Vollstreckungsbescheid ist rechtskräftig, da ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid oder ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid nicht eingelegt wurde. Mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Bergen pfändete der Kläger sodann wegen des titulierten Anspruchs nebst Nebenforderungen die angebliche Forderung des Versicherungsnehmers der Beklagten gegen die Beklagte aus der Haftpflichtversicherung "auf Zahlung der Versicherungssumme" und ließ sich diesen Anspruch zur Einziehung überweisen. Nunmehr nimmt er die Beklagte aus der gepfändeten Forderung auf Zahlung in Anspruch.
Die Beklagte bestreitet den Haftpflichtanspruch nach Grund und Höhe und wendet dessen Verjährung ein. Als versicherungsrechtliche Einwendung nimmt sie Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung in Anspruch, weil ihr Versicherungsnehmer weder die Einleitung des Mahnverfahrens angezeigt noch Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid oder Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hat. Diese Einwendungen hält der Kläger für unerheblich, weil sie nur das Innenverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer beträfen, die ihm im Außenverhältnis nicht entgegen gehalten werden könnten.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Parteien wird auf den vorgetragenen Inhalt der zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie das Sitzungsprotokoll Bezug genommen.
Die Klage ist unbegründet. Dem Kläger steht der geltend gemachte Zahlungsanspruch gegen die Beklagte als Haftpflichtversicherer des angeblich mangelhaft arbeitenden Werkunternehmers jedenfalls deswegen nicht zu, weil sich die Beklagte zu Recht auf Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung ihres Versicherungsnehmers berufen hat.
Bedenken gegen die Begründetheit der Klage bestehen bereits deswegen, weil der Kläger die angebliche Forderung des Versicherungsnehmers der Beklagten "auf Zahlung der Versicherungssumme" gepfändet und sich hat überweisen lassen. Ein solcher Zahlungsanspruch auf eine Versicherungssumme war aber gar nicht existent. Denn grundsätzlich steht es dem Versicherer in der Haftpflichtversicherung frei, ob er den geltend gemachten Haftpflichtanspruch erfüllen oder den Versuch einer Abwehr unternehmen will, § 4 II Nr. 1 AHB. Der Versicherungsanspruch des Versicherungsnehmers in der Haftpflichtversicherung geht deswegen auf Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes. Mit der Anerkennung oder rechtskräftigen Feststellung des Haftpflichtanspruches konkretisiert sich der Deckungsanspruch auf einen Freistellungsanspruch. Dieser Freistellungsanspruch bestand zum Zeitpunkt der Ausbringung der Pfändung durch den Kläger, da der Haftpflichtanspruch gegen den Versicherungsnehmer der Beklagten zuvor rechtskräftig durch Vollstreckungsbescheid tituliert worden war. Richtigerweise hätte der Kläger diesen Freistellungsanspruch pfänden müssen. Der angebliche Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen die Beklagte als Haftpflichtversicherer konnte in der Hand des Versicherungsnehmers erst entstehen, nachdem dieser die Haftpflichtforderung erfüllt hatte. Dazu ist es jedoch überhaupt nicht gekommen. Vielmehr hätte sich – wie der Kläger im Ansatz richtig erkennt – in seiner Hand durch Konfusion von Haftpflichtanspruch und wirksam gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers der Freistellungsanspruch in einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer verwandelt (BGH r+s 2007, 191; OLG Saarbrücken VersR 2005, 395; Langheid VersR 2007, 865). Die Pfändung des nicht existierenden Anspruchs auf Zahlung der Versicherungssumme käme deshalb als Grundlage für die Konfusion und den daraus entstehenden Zahlungsanspruch gegen die Beklagte nur dann in Betracht, wenn die Pfändung der angeblichen Forderung des Versicherungsnehmers gegen die Beklagte ausgelegt werden könnte in die Pfändung des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Freistellungsanspruches gegen die Beklagte. Diese über den Wortsinn des Pfändungsbeschlusses hinaus gehende Auslegung erscheint allenfalls dann möglich, wenn mit den Angaben zum Deckungsverhältnis im Pfändungsbeschluss die gepfändete Forderung hinreichend konkretisiert worden ist.
Letztlich kann die Entscheidung der zu Ziffer II aufgeworfenen Frage offen bleiben, weil die Beklagte jedenfalls wegen Verletzung von Obliegenheiten durch den Versicherungsnehmer der Beklagten leistungsfrei geworden ist. Entgegen der Auffassung des Klägers muss er die Leistungsfreiheit, die sich aus dem Versicherungsverhältnis ergibt, gegen sich gelten lassen, weil er den Versicherungsanspruch gegen die Beklagte gepfändet hat und aus diesem gegen die Beklagte vorgeht. Unstreitig hat der Versicherungsnehmer der Beklagten gegen die Obliegenheiten aus § 153 Abs. 4 Satz 1 VVG und § 5 Nr. 2 AHB verstoßen, weil er das gegen ihn eingeleitet Mahnverfahren der Beklagten nicht angezeigt hat. Ebenfalls ist unstreitig, dass der Versicherungsnehmer der Beklagten gegen die Obliegenheit aus § 5 Nr. 4 AHB verstoßen hat, auch ohne Weisung des Versicherers Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder jedenfalls Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zu erheben. Gemäß § 6 AHB ist die Beklagte deswegen von ihrer Leistungspflicht frei geworden. Die vorsätzliche Verletzung der genannten Obliegenheiten wird gemäß § 6 AHB vermutet (BGH v. 16.5.2007 –IV ZR 101/04-). Die so genannte Relevanzrechtssprechung des Bundesgerichtshofes greift nicht ein, da die Obliegenheitsverletzung nicht folgenlos geblieben ist. Durch die unterlassenen Anzeigen und Maßnahmen wurde es der Beklagten verwehrt, ihre Dispositionsbefugnis über das Haftpflichtverhältnis wahrzunehmen und auf den Haftpflichtprozess Einfluss zu nehmen.
Der Kläger hat nicht vorgetragen und solches ist auch aus dem Akteninhalt nicht ersichtlich, dass der Versicherungsnehmer der Beklagten zum Zeitpunkt der Einleitung des Mahnverfahrens nicht mehr obliegenheitsgebunden gewesen wäre. Davon wäre auszugehen, wenn die Beklagte bereits zuvor Deckung gegenüber ihrem Versicherungsnehmer abgelehnt hätte, weil die Obliegenheiten dazu dienen, dem erfüllungsbereiten Versicherer die Prüfung seiner Leistungspflicht zu ermöglichen und zu erleichtern. Dessen bedarf er nach endgültiger Leistungsablehnung nicht mehr. Einer Deckungsverweigerung stünde die Verweigerung der Erfüllung des Haftpflichtanspruches nicht gleich, weil der Versicherer damit seiner vertraglich übernommenen Verpflichtungen nachkommt, den Haftpflichtanspruch abzuwehren und insoweit seinem Versicherungsnehmer Deckung zu gewähren. Nicht mehr obliegenheitsgebunden wäre der Versicherungsnehmer der Beklagten allerdings auch dann, wenn sich die Beklagte nach Anzeige des Versicherungsfalles nicht rechzeitig unmissverständlich erklärt hätte, ob sie den bedingungsgemäßen Rechtsschutz gewähren will. Auch hierzu hat weder der Kläger etwas vorgetragen noch ist aus den Akten ersichtlich, dass sich die Beklagte in dieser Weise vertragswidrig gegenüber ihrem Versicherungsnehmer verhalten habe könnte.
Der Kläger nimmt als angeblich Geschädigter aus einer behaupteten mangelhaften Werkleistung des Versicherungsnehmers der Beklagten letztere auf Zahlung der rechtskräftig titulierten Schadensersatzforderung in Anspruch, weil die Beklagte Haftpflichtversicherer des angeblich mangelhaft arbeitenden Werkunternehmers bis 2001 war.
Der Kläger will Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in S sein, welches 1998 modernisiert und umgebaut wurde. Das mit der Bauleitung beauftragte Ingenieurbüro betraute den Versicherungsnehmer mit Werkleistungen. Dieser unterhielt seinerzeit bei der Beklagten eine Haftpflichtversicherung unter Geltung der AHB. Nach der Behauptung des Klägers soll der Versicherungsnehmer der Beklagten entgegen der Beauftragung die Dachfläche des Hauses nicht in Etappen, sondern in einem Zug abgedeckt und mit Folie geschützt haben, so dass ein starker Wind die zum Schutz aufgebrachte Plane losreißen konnte und ein Wasserschaden durch Niederschlagswasser in Höhe von 62.604,62 € entstanden sein soll. Wegen dieses witterungsbedingten Schadens nahm der Kläger zunächst seine Gebäudeversicherung vor dem Landgericht K in Anspruch. Die Klage wurde abgewiesen, weil ein bedingungsgemäßer Sturm durch den Kläger nicht nachgewiesen werden konnte. Danach erwirkte der Kläger Mahn- und Vollstreckungsbescheid gegen den Versicherungsnehmer der Beklagten in Höhe der Klageforderung. Der Vollstreckungsbescheid ist rechtskräftig, da ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid oder ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid nicht eingelegt wurde. Mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Bergen pfändete der Kläger sodann wegen des titulierten Anspruchs nebst Nebenforderungen die angebliche Forderung des Versicherungsnehmers der Beklagten gegen die Beklagte aus der Haftpflichtversicherung "auf Zahlung der Versicherungssumme" und ließ sich diesen Anspruch zur Einziehung überweisen. Nunmehr nimmt er die Beklagte aus der gepfändeten Forderung auf Zahlung in Anspruch.
Die Beklagte bestreitet den Haftpflichtanspruch nach Grund und Höhe und wendet dessen Verjährung ein. Als versicherungsrechtliche Einwendung nimmt sie Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung in Anspruch, weil ihr Versicherungsnehmer weder die Einleitung des Mahnverfahrens angezeigt noch Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid oder Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hat. Diese Einwendungen hält der Kläger für unerheblich, weil sie nur das Innenverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer beträfen, die ihm im Außenverhältnis nicht entgegen gehalten werden könnten.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Parteien wird auf den vorgetragenen Inhalt der zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie das Sitzungsprotokoll Bezug genommen.
Die Klage ist unbegründet. Dem Kläger steht der geltend gemachte Zahlungsanspruch gegen die Beklagte als Haftpflichtversicherer des angeblich mangelhaft arbeitenden Werkunternehmers jedenfalls deswegen nicht zu, weil sich die Beklagte zu Recht auf Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung ihres Versicherungsnehmers berufen hat.
Bedenken gegen die Begründetheit der Klage bestehen bereits deswegen, weil der Kläger die angebliche Forderung des Versicherungsnehmers der Beklagten "auf Zahlung der Versicherungssumme" gepfändet und sich hat überweisen lassen. Ein solcher Zahlungsanspruch auf eine Versicherungssumme war aber gar nicht existent. Denn grundsätzlich steht es dem Versicherer in der Haftpflichtversicherung frei, ob er den geltend gemachten Haftpflichtanspruch erfüllen oder den Versuch einer Abwehr unternehmen will, § 4 II Nr. 1 AHB. Der Versicherungsanspruch des Versicherungsnehmers in der Haftpflichtversicherung geht deswegen auf Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes. Mit der Anerkennung oder rechtskräftigen Feststellung des Haftpflichtanspruches konkretisiert sich der Deckungsanspruch auf einen Freistellungsanspruch. Dieser Freistellungsanspruch bestand zum Zeitpunkt der Ausbringung der Pfändung durch den Kläger, da der Haftpflichtanspruch gegen den Versicherungsnehmer der Beklagten zuvor rechtskräftig durch Vollstreckungsbescheid tituliert worden war. Richtigerweise hätte der Kläger diesen Freistellungsanspruch pfänden müssen. Der angebliche Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen die Beklagte als Haftpflichtversicherer konnte in der Hand des Versicherungsnehmers erst entstehen, nachdem dieser die Haftpflichtforderung erfüllt hatte. Dazu ist es jedoch überhaupt nicht gekommen. Vielmehr hätte sich – wie der Kläger im Ansatz richtig erkennt – in seiner Hand durch Konfusion von Haftpflichtanspruch und wirksam gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers der Freistellungsanspruch in einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer verwandelt (BGH r+s 2007, 191; OLG Saarbrücken VersR 2005, 395; Langheid VersR 2007, 865). Die Pfändung des nicht existierenden Anspruchs auf Zahlung der Versicherungssumme käme deshalb als Grundlage für die Konfusion und den daraus entstehenden Zahlungsanspruch gegen die Beklagte nur dann in Betracht, wenn die Pfändung der angeblichen Forderung des Versicherungsnehmers gegen die Beklagte ausgelegt werden könnte in die Pfändung des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Freistellungsanspruches gegen die Beklagte. Diese über den Wortsinn des Pfändungsbeschlusses hinaus gehende Auslegung erscheint allenfalls dann möglich, wenn mit den Angaben zum Deckungsverhältnis im Pfändungsbeschluss die gepfändete Forderung hinreichend konkretisiert worden ist.
Letztlich kann die Entscheidung der zu Ziffer II aufgeworfenen Frage offen bleiben, weil die Beklagte jedenfalls wegen Verletzung von Obliegenheiten durch den Versicherungsnehmer der Beklagten leistungsfrei geworden ist. Entgegen der Auffassung des Klägers muss er die Leistungsfreiheit, die sich aus dem Versicherungsverhältnis ergibt, gegen sich gelten lassen, weil er den Versicherungsanspruch gegen die Beklagte gepfändet hat und aus diesem gegen die Beklagte vorgeht. Unstreitig hat der Versicherungsnehmer der Beklagten gegen die Obliegenheiten aus § 153 Abs. 4 Satz 1 VVG und § 5 Nr. 2 AHB verstoßen, weil er das gegen ihn eingeleitet Mahnverfahren der Beklagten nicht angezeigt hat. Ebenfalls ist unstreitig, dass der Versicherungsnehmer der Beklagten gegen die Obliegenheit aus § 5 Nr. 4 AHB verstoßen hat, auch ohne Weisung des Versicherers Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder jedenfalls Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zu erheben. Gemäß § 6 AHB ist die Beklagte deswegen von ihrer Leistungspflicht frei geworden. Die vorsätzliche Verletzung der genannten Obliegenheiten wird gemäß § 6 AHB vermutet (BGH v. 16.5.2007 –IV ZR 101/04-). Die so genannte Relevanzrechtssprechung des Bundesgerichtshofes greift nicht ein, da die Obliegenheitsverletzung nicht folgenlos geblieben ist. Durch die unterlassenen Anzeigen und Maßnahmen wurde es der Beklagten verwehrt, ihre Dispositionsbefugnis über das Haftpflichtverhältnis wahrzunehmen und auf den Haftpflichtprozess Einfluss zu nehmen.
Der Kläger hat nicht vorgetragen und solches ist auch aus dem Akteninhalt nicht ersichtlich, dass der Versicherungsnehmer der Beklagten zum Zeitpunkt der Einleitung des Mahnverfahrens nicht mehr obliegenheitsgebunden gewesen wäre. Davon wäre auszugehen, wenn die Beklagte bereits zuvor Deckung gegenüber ihrem Versicherungsnehmer abgelehnt hätte, weil die Obliegenheiten dazu dienen, dem erfüllungsbereiten Versicherer die Prüfung seiner Leistungspflicht zu ermöglichen und zu erleichtern. Dessen bedarf er nach endgültiger Leistungsablehnung nicht mehr. Einer Deckungsverweigerung stünde die Verweigerung der Erfüllung des Haftpflichtanspruches nicht gleich, weil der Versicherer damit seiner vertraglich übernommenen Verpflichtungen nachkommt, den Haftpflichtanspruch abzuwehren und insoweit seinem Versicherungsnehmer Deckung zu gewähren. Nicht mehr obliegenheitsgebunden wäre der Versicherungsnehmer der Beklagten allerdings auch dann, wenn sich die Beklagte nach Anzeige des Versicherungsfalles nicht rechzeitig unmissverständlich erklärt hätte, ob sie den bedingungsgemäßen Rechtsschutz gewähren will. Auch hierzu hat weder der Kläger etwas vorgetragen noch ist aus den Akten ersichtlich, dass sich die Beklagte in dieser Weise vertragswidrig gegenüber ihrem Versicherungsnehmer verhalten habe könnte.
Disclaimer: Der Anwalt-Suchservice übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Wahrheitsgehalt, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der eingestellten Fachartikel. Allein verantwortlich für deren Inhalt ist die Autorin/der Autor.
Bitte beachten Sie, dass der Fachartikel den rechtlichen Stand der Dinge zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung darstellt. Dieser Fachartikel ist urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung des Textes oder einer Grafik in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
Top Beiträge in dieser Rubrik:
nach oben rollen

-
Pfändbarkeit von Lebensversicherungen auf den Todesfall
(6392 mal gelesen)
(verfasst am: 04.06.2008 Autor: Christoph Blaumer)
-
Alkoholfahrt und Unfall mit PKW: Rückforderungsrecht des Haftpflichtversicherers gegen den alkoholisierten Fahrer!
(6277 mal gelesen)
(verfasst am: 06.06.2008 Autor: Sven Skana)
-
Unfallversicherung: Ein Invaliditätsgrad von nur 50 % bei voller Erwerbsminderung möglich.
(2971 mal gelesen)
(verfasst am: 31.10.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
BGH bestätigt nochmals den Anspruch auf einen Mindestrückkaufswert bei der gekündigten Lebensversicherung
(2487 mal gelesen)
(verfasst am: 16.08.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Gebäudeversicherung/Frostschaden: Instanzgerichte überspannen Anforderungen an die Kontrolldichte für Wohngebäude
(2392 mal gelesen)
(verfasst am: 13.08.2008 Autor: Johannes Muhr)
-
Brandschaden durch brennende Kerzen: oftmals keine Entschädigung durch Hausratversicherung
(2382 mal gelesen)
(verfasst am: 15.06.2010 Autor: Sven Skana)
-
Unfallversicherung: Kann eine Schadensanzeige nach 11 Monaten noch „unverzüglich“ sein?
(2372 mal gelesen)
(verfasst am: 28.08.2008 Autor: Johannes Muhr)
-
Die kurze Frist des § 12 Abs. 3 VVG ist gewahrt, wenn der Betroffene gegen die Entscheidung ein Gerichts anruft.
(2370 mal gelesen)
(verfasst am: 08.08.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Anforderungen an die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit
(2347 mal gelesen)
(verfasst am: 07.10.2010 Autor: Hans Wilhelm Busch)
-
Versicherungsschutz trotz nicht abgeschlossener Haustür
(2289 mal gelesen)
(verfasst am: 25.04.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Wohngebäudeversicherung: Versicherungsschutz zwischen Gefahrübergang (§ 446 BGB) und dem Eigentumserwerb
(2264 mal gelesen)
(verfasst am: 29.09.2009 Autor: Johannes Muhr)
-
Pfändung und Überweisung des Versicherungsanspruchs ist sinnlos bei Leistungsfreiheit des Versicherers
(2218 mal gelesen)
(verfasst am: 23.08.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Lebensversicherung: Kein Widerspruchsrecht nach § 5a VVG bei unwirksamen Klauseln
(2218 mal gelesen)
(verfasst am: 31.10.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Erstattungsfähigkeit von Fallpauschalen einer Privatklinik in der privaten Krankenversicherung
(2203 mal gelesen)
(verfasst am: 06.11.2008 Autor: Johannes Muhr)
-
Das Abstellen eines PKW bei 10%igem Gefälle nur mit angezogener Handbremse ohne Einlegen des Rückwärts- oder 1. Ganges gefährdet den Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung (§ 61 VVG , § 14 StVO).
(2183 mal gelesen)
(verfasst am: 23.05.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Bei Bagatellunfall / körperlichem Vorschaden kein Anspruch aus Unfallversicherung wegen Invalidität
(2167 mal gelesen)
(verfasst am: 07.05.2008 Autor: Sven Skana)
-
Invaliditäts-Versicherung: Zur Geltendmachung von Ansprüchen kann die Unfallanzeige beim Versicherer ausreichend sein
(2156 mal gelesen)
(verfasst am: 30.11.2010 Autor: Sven Skana)
-
Wirksamkeit von Invaliditätsfristen in der Unfallversicherung (AUB2002)
(2154 mal gelesen)
(verfasst am: 10.02.2011 Autor: Hans Wilhelm Busch)
-
Vorsatz des minderjährigen Kindes bei Verschmutzung einer Kirche durch Auslösen des Feuerlöschers
(2134 mal gelesen)
(verfasst am: 19.07.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Berufsbegriff bei BU-Versicherung eines Auszubildenden
(2094 mal gelesen)
(verfasst am: 19.10.2010 Autor: Hans Wilhelm Busch)
-
Keine Anzeigepflicht für Vorschäden am PKW, die der Kaskoversicherer selbst reguliert hat.
(2084 mal gelesen)
(verfasst am: 02.08.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz für Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs des verhinderten Erben wegen notarieller Amtpflichtverletzung
(2081 mal gelesen)
(verfasst am: 11.05.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Erstattung fiktiver Hotelkosten in der Hausratversicherung
(2048 mal gelesen)
(verfasst am: 28.04.2010 Autor: Hans Wilhelm Busch)
-
Der während der Renovierung/Sanierung eines Gebäudes nach Eigentümerwechsel entstandene Wasserschaden ist nicht versichert
(2007 mal gelesen)
(verfasst am: 30.05.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Kfz-Kasko bei Unfallflucht
(2004 mal gelesen)
(verfasst am: 18.04.2007 Autor: Carl O. Maximilian Wittig)
-
Zugang einer Mahnung wegen fälliger Prämie nicht bewiesen. Versicherung muss zahlen.
(1995 mal gelesen)
(verfasst am: 14.11.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Krankheitskostenversicherung bleibt trotz Täuschung in der Krankentagegeldversicherung erhalten.
(1992 mal gelesen)
(verfasst am: 13.06.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Ein nicht vermietetes Ferienhaus ist kein "genutztes" Gebäude i.S. der Wohngebäudeversicherung.
(1978 mal gelesen)
(verfasst am: 02.07.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Krankenversicherung muss Prämienerhöhung zurücknehmen.
(1972 mal gelesen)
(verfasst am: 21.11.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Berufsunfähigkeit: Beweislast für Verletzung der Anzeigepflicht des VN trägt die Versicherung
(1961 mal gelesen)
(verfasst am: 29.12.2010 Autor: Sven Skana)
-
Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung bei zukünftigen Leistungen
(1947 mal gelesen)
(verfasst am: 16.08.2010 Autor: Hans Wilhelm Busch)
-
Berufsunfähigkeitsrente trotz falscher Angaben im Antrag
(1912 mal gelesen)
(verfasst am: 23.04.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Rolex-Raub ist auch in Italien - Neapel - versichert!
(1857 mal gelesen)
(verfasst am: 10.05.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Unklarheiten in Versicherungsbedingungen gehen zu Lasten der Versicherung. Gran Canaria liegt “innerhalb Europas”.
(1824 mal gelesen)
(verfasst am: 13.09.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Was zahlt die Versicherung bei Entwendung des fest eingebauten Navigationsgerätes?
(1817 mal gelesen)
(verfasst am: 20.09.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Obliegenheitsverletzung bei Angaben über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ins Blaue hinein.
(1812 mal gelesen)
(verfasst am: 23.01.2008 Autor: Johannes Muhr)
-
Auch wenn der Versicherungsnehmer sämtliche unfallbedingte Aufwendungen der Kfz- Versicherung ersetzt, darf eine Rückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse erfolgen.
(1786 mal gelesen)
(verfasst am: 20.06.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Invalidität: welche ärztlichen Feststellungen sind für die Anerkennung nötig?
(1731 mal gelesen)
(verfasst am: 02.06.2008 Autor: Sven Skana)
-
Hausratversicherung: Wieder Italienurlaub mit Cartier Armbanduhr. "Beraubung" oder Trickdiebstahl?
(1725 mal gelesen)
(verfasst am: 16.10.2008 Autor: Johannes Muhr)
-
Brandschaden durch Fondue-Topf - keine grobe Fahrlässigkeit.
(1705 mal gelesen)
(verfasst am: 27.02.2008 Autor: Johannes Muhr)
-
Keine Obliegenheitsverletzung, wenn man den Fahrzeugführer nicht daran hindert, den Unfallort zu Fuß zu verlassen.
(1684 mal gelesen)
(verfasst am: 24.10.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Fahrzeug-Diebstahl/Teilkasko: Angaben „ins Blaue“ zur Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs führen im Versicherungsfall zur
(1675 mal gelesen)
(verfasst am: 15.10.2010 Autor: Sven Skana)
-
Eigenleistungen am Haus können den Versicherungsschutz in der Gebäudeversicherung kosten.
(1672 mal gelesen)
(verfasst am: 04.12.2008 Autor: Johannes Muhr)
-
Rechtsschutzversicherung: Kein Risikoausschluss bei vorweggenommener Erbfolge
(1664 mal gelesen)
(verfasst am: 07.02.2008 Autor: Johannes Muhr)
-
Die Berufsunfähigkeit eines Beamten unter besonderer Berücksichtigung der sogenannten Beamtenklausel
(1664 mal gelesen)
(verfasst am: 11.05.2010 Autor: Uwe Klatt)
-
Die falsche Angabe des Kilometerstands in der Schadensanzeige gefährdet den Versicherungsschutz
(1646 mal gelesen)
(verfasst am: 17.10.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Keine Verletzung der Anzeigeobliegenheit ohne positive Kenntnis
(1642 mal gelesen)
(verfasst am: 23.07.2008 Autor: Johannes Muhr)
-
Der mitversicherte Ehepartner kann den Krankenversicherer auf Feststellung verklagen.
(1600 mal gelesen)
(verfasst am: 08.11.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Leistungsfreiheit des Versicherers bei bewusst pflichtwidrigem Verhalten des planenden Architekten
(1594 mal gelesen)
(verfasst am: 20.08.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Hausratversicherung: keine Stehlgutliste übersandt und Wohnungstür nur ins Schloss gezogen
(1571 mal gelesen)
(verfasst am: 09.10.2008 Autor: Johannes Muhr)
-
Der Rückkaufswert steht dem Versicherungsnehmer zu, obwohl die Lebensversicherungen zur Sicherheit der Bank abgetreten
(1546 mal gelesen)
(verfasst am: 09.07.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
BGH: Wieder mal keine Verletzung einer Obliegenheit im Versicherungsfall
(1515 mal gelesen)
(verfasst am: 24.11.2009 Autor: Johannes Muhr)
-
Invaliditäts- und Unfallversicherung: Anforderungen an eine Neufestsetzung des Invaliditätsstatus
(1473 mal gelesen)
(verfasst am: 21.07.2008 Autor: Sven Skana)
-
Neues zum Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter
(1466 mal gelesen)
(verfasst am: 20.09.2007 Autor: Ulf Linder)
-
Versicherung trägt Beweislast für Angaben im Antragsformular!
(1464 mal gelesen)
(verfasst am: 23.03.2009 Autor: Sven Skana)
-
Deckungsschutzverpflichtung der Rechtsschutzversicherungen
(1461 mal gelesen)
(verfasst am: 17.05.2010 Autor: Peter Kindermann)
-
Krankenversicherung: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Lasik-Operation
(1459 mal gelesen)
(verfasst am: 29.10.2008 Autor: Johannes Muhr)
-
Leistungsfreiheit aufgrund neuer Zeugen
(1450 mal gelesen)
(verfasst am: 04.05.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Einbruchdiebstahl und Hausratversicherung: Unverzüglich Stehlgutliste einreichen!
(1414 mal gelesen)
(verfasst am: 02.11.2009 Autor: Sven Skana)
-
Keine Leistung aus der Unfallversicherung bei Verlust einer Niere
(1413 mal gelesen)
(verfasst am: 22.02.2008 Autor: Sven Skana)
-
Der infolge eines Kontrollblicks auf den Beifahrersitz verursachter Unfall ist nicht grob fahrlässig herbeigeführt.
(1409 mal gelesen)
(verfasst am: 26.06.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Kaskoschaden und Vorwurf des vorgetäuschten Diebstahls: Beweispflicht des Versicherers!
(1401 mal gelesen)
(verfasst am: 17.07.2008 Autor: Sven Skana)
-
Kaskoversicherung und schriftliche Anzeige des Versicherungsfalles:
(1331 mal gelesen)
(verfasst am: 19.03.2010 Autor: Ralf G. Sonnhoff)
-
Kosten der künstlichen Befruchtung- Was zahlt die private Krankenversicherung?
(1317 mal gelesen)
(verfasst am: 24.06.2008 Autor: Julia Fellmer)
-
Keine Kostenerstattung für künstlichen Befruchtung mit einer fremden Eizelle
(1309 mal gelesen)
(verfasst am: 16.10.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Krankentagegeldversicherung und Arbeitsunfähigkeit: Versicherung darf nicht auf Vergleichsberuf verweisen!
(1308 mal gelesen)
(verfasst am: 02.11.2009 Autor: Sven Skana)
-
Berufsunfähigkeitsversicherung- was ist zu beachten
(1307 mal gelesen)
(verfasst am: 16.04.2007 Autor: Thomas Eschle)
-
Die private Krankenversicherung darf ihre Leistung nicht auf die Beihilfesätze begrenzen.
(1303 mal gelesen)
(verfasst am: 04.10.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Berufsunfähigkeitsversicherung des Beamten
(1293 mal gelesen)
(verfasst am: 23.04.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Wohngebäudeversicherung: Leistungsfreiheit wegen falscher Angaben zu Schlüsseln zum Brandobjekt/ Beweisanforderungen zu
(1281 mal gelesen)
(verfasst am: 30.09.2009 Autor: Sven Skana)
-
Hausrat-Brandschaden: Leistungsfreiheit der Versicherung bei arglistiger Täuschung u. Mithilfe des Versicherungs-Agenten
(1272 mal gelesen)
(verfasst am: 04.04.2008 Autor: Sven Skana)
-
Pflichtverletzung im Schadenfall: bei Falschangaben kann Versicherung leistungsfrei sein!
(1262 mal gelesen)
(verfasst am: 21.02.2008 Autor: Sven Skana)
-
Rückkaufswert der gekündigten Lebensversicheung
(1255 mal gelesen)
(verfasst am: 18.04.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Krankentagegeldversicherung und Arbeitsunfähigkeit: Verweisung auf andere Erwerbstätigkeit unzulässig!
(1212 mal gelesen)
(verfasst am: 15.12.2009 Autor: Sven Skana)
-
Private Krankenversicherung und Grenzen der "Schulmedizinklausel"
(1202 mal gelesen)
(verfasst am: 27.04.2010 Autor: Hans Wilhelm Busch)
-
Diebstahl einer Schmuckkollektion auf der Karibikinsel Sankt Maarten ist versichert!
(1190 mal gelesen)
(verfasst am: 12.03.2008 Autor: Johannes Muhr)
-
Wissen eines Arztes, das dieser nicht im Zusammenhang mit dem Gutachenterauftrag erlangt
(1189 mal gelesen)
(verfasst am: 07.04.2009 Autor: Johannes Muhr)
-
Kosten der künstlichen Befruchtung- Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?
(1163 mal gelesen)
(verfasst am: 24.06.2008 Autor: Julia Fellmer)
-
Kein Anspruch des Leasingnehmers auf einen "Übererlös"
(1122 mal gelesen)
(verfasst am: 08.11.2007 Autor: Johannes Muhr)
-
Berufsunfähigkeit: Versicherung / BUZ darf nicht auf Alternativtätigkeit mit sozialem Abstieg verweisen!
(1106 mal gelesen)
(verfasst am: 18.07.2008 Autor: Sven Skana)
-
Die Umorganisationspflicht eines Selbstständigen zum Nachweis eines Rentenanspruchs aus einer Berufsunfähigkeitsversiche
(1100 mal gelesen)
(verfasst am: 18.05.2010 Autor: Uwe Klatt)
-
Sicherung der Altersvorsorge für Selbständige
(1015 mal gelesen)
(verfasst am: 14.12.2007 Autor: Johannes Koepsell)
-
Fachartikel vom 5.4.2007 "Leistungsfreiheit aufgrund neuer Zeugen" Urteil vom BGH aufgehoben.
(996 mal gelesen)
(verfasst am: 04.09.2008 Autor: Johannes Muhr)
-
Nachweis der Berufsunfähigkeit bei fehlenden objektiven Befunden
(901 mal gelesen)
(verfasst am: 11.10.2011 Autor: Hans Wilhelm Busch)
-
Versicherungsrecht: Leistungskürzung bei Altverträgen
(737 mal gelesen)
(verfasst am: 20.10.2011 Autor: Jörg Scheibe)
-
falsche Versicherungsberatung- rechtliche Konsequenzen
(702 mal gelesen)
(verfasst am: 26.09.2011 Autor: Gunnar Becker)
-
BGH stärtkt Rechte der Versicherungsnehmer bei Altverträgen
(678 mal gelesen)
(verfasst am: 17.10.2011 Autor: Gunnar Becker)
-
Agentur für Arbeit muss aufgrund von Beratungsfehler haften.
(614 mal gelesen)
(verfasst am: 30.11.2011 Autor: Jekaterina Achtermann-Ljubimow)
-
Verrechnung Krankentagegeld mit Verletztengeld und Übergangsgeld – die Nettolohn-Obergrenze in Versicherungsbedingungen
(443 mal gelesen)
(verfasst am: 09.01.2012 Autor: Kornelia Punk)
-
Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen - Schadenssteuerung, Verschleppung oder Ablehnung der Regulierung
(175 mal gelesen)
(verfasst am: 19.03.2012 Autor: Holger Hesterberg)
-
Die Krankenversicherung in der Rente
(88 mal gelesen)
(verfasst am: 11.04.2012 Autor: Ulrike Klein)
nach unten rollen



