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Herr Dipl.-Ing. Hans-Peter Aue
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Positionierung und Geld verdienen mit Schutzrechten


Rubrik: Freie Berufe & anwaltliches Berufsrecht

Erstellungsdatum: 03.04.2007

Kurzbeschreibung:
Haben Sie schon mal daran gedacht, wie Sie mit einer einzigen Idee immer wieder Geld ver-dienen können? Es gibt verschiedene Wege mit Schutzrechten viel Geld zu verdienen. Schutz-rechte sind u.a. Patente, Marken (Warenzeichen), Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster (Designs).

Beitrag:

Positionierung und Geld verdienen mit Schutzrechten

Haben Sie schon mal daran gedacht, wie Sie mit einer einzigen Idee immer wieder Geld ver-dienen können? Tauschen Sie Ihre Idee gegen Geld ein - ohne neuen Zeiteinsatz.

Es gibt verschiedene Wege mit Schutzrechten viel Geld zu verdienen. Schutzrechte sind u.a. Patente, Marken (Warenzeichen), Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster (Designs).

Wenn Sie ein Schutzrecht anmelden, z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt, Europäi-schen Patentamt, Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (Internationales Büro), erhalten Sie ein staatlich verbrieftes und ausschließ-liches Recht, das zeitlich und territorial begrenzt ist. Ihnen allein steht das Recht zu, den Ge-genstand des Schutzrechtes zu verwerten, d.h. herzustellen, anzubieten und zu verkaufen. Schon mit diesen Handlungen können Sie als Privatperson oder Firma viel Geld verdienen. Zusätzlich sichern Sie sich ab gegen unerlaubte Nachahmungen durch Dritte und schaffen sich somit einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber der Konkurrenz. Wie viel Geld werden wohl die Erfinder des Wegwerffeuerzeuges oder der Pizza mit dem im Teigrand eingerollten Käse verdient haben?

Niemand darf Ihre Idee ohne Zustimmung im geschützten Territorium benutzen, sei es durch Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen, Gebrauchen und Importieren/Exportieren. Sie können aber Dritten Ihr Schutzrecht als solches verkaufen (Patent- oder Marken-Kaufvertrag) oder Dritten für eine bestimmte Zeit und in einem bestimmten Umfang die Benutzung Ihres Schutzrechtes gestatten (Lizenzvergabe). Durch eine Lizenzvergabe sichern Sie sich über ei-nen langen Zeitraum Einnahmen durch Lizenzgebühren, die manchmal millionenschwer sein können. Mit einem Patent- oder Marken-Kaufvertrag kassieren Sie einmalig viel Geld.

Die Königin der Schutzrechte ist das Patent. Mit einem Patent können Produkte, Verfahren (Arbeits- und Herstellungsverfahren), Stoffe (z.B. chemische Erzeugnisse) und dergleichen sowie Kombinationen davon geschützt werden, sofern sie technischer Natur sind. Nicht ge-schützt werden können Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten. Übrigens kann neuerdings unter bestimmten Um-ständen Software, d.h. Programme für die Datenverarbeitung, geschützt werden. In den USA sind seit einiger Zeit auch Geschäftsführungsmethoden schützbar, was für manche Unterneh-men, die ihren Geschäftsbereich hauptsächlich auf die USA ausdehnen, sehr wichtig sein kann. Wussten Sie, dass weltweit jedes Jahr ca. 1 Million Patente angemeldet werden? Etwa 90% des menschlichen Gedankengutes technischer Natur schlummert in Patentschriften.

Ein Patent ist eine geschützte Erfindung technischer Natur, die oftmals Ihr wichtigstes eigenes oder Betriebskapital darstellt. Es muss sich dabei nicht unbedingt um ein völlig neues Er-zeugnis handeln, das noch nicht auf dem Markt ist. Auch die Verbesserung eines bereits be-stehenden Erzeugnisses kann patentiert werden. Voraussetzung ist, dass Ihre zu schützende Idee weltneu, erfinderisch und gewerblich anwendbar ist. Letzteres ist fast immer der Fall. Ob die Idee weltneu ist, weiß der auf seinem Gebiet tätige Fachmann in der Regel auf Grund sei-ner Marktkenntnis oder durch Publikationen in den verschiedenen Medien. In speziellen Da-tenbanken und Patentinformationszentren kann recherchiert werden, ob Ihre Idee neu ist. Mit Hilfe einer Recherche können Sie auch feststellen, ob Sie mit Ihren Produkten Schutzrechte Anderer verletzen, was böse Konsequenzen für Sie oder Ihr Unternahmen haben kann. Eine Verletzung von Schutzrechten Dritter kann durchaus zur Pleite führen.

Erfinderisch ist eine Idee, wenn Sie eine erfinderische Leistung aufweist, d.h., wenn sie sich für den Fachmann nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Die Idee sollte mit einem gewissen „AHA“-Effekt geboren sein. Besonders wichtig ist auch, dass Sie Ihre Idee so schnell wie irgend möglich (SSWIM) schützen lassen, bevor Ihnen ein Anderer zuvorkommt. Ihnen geht sonst viel Geld verloren. Es ist Ihnen u.U. dann versagt, auf dem Markt eine nennenswerte Rolle zu spielen.

Verinnerlichen Sie sich den Begriff „Erfindung“ - es kann nur einmal etwas erfunden werden. Die meisten Firmen haben ihre Produkte durch Patente gesichert. Oft sind diese Produkte lan-desweit - oder gar weltweit - konkurrenzlos, z.B. Haushaltsprodukte von Procter & Gamble, Software von Microsoft, Technologie von Siemens, Gartentechnische Geräte von Gardena usw.. Ihre Idee wird immerhin bis zu 20 Jahren geschützt. Danach ist die Erfindung frei für die Allgemeinheit.

Nach der Anmeldung Ihrer Erfindung beim Patentamt wird dieses auf Antrag sachlich, d.h. auf Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit geprüft. Dieses Prü-fungsverfahren kann durchschnittlich etwa 2 Jahre dauern bis das Patent erteilt wird. Aber keine Sorge, der Schutz Ihrer Erfindung beginnt bereits mit dem Tag der Anmeldung beim Patentamt.

Die Patentämter haben nur eine eingeschränkte Beratungspflicht. Sie werden Ihnen niemals helfen, eine Erfindungsbeschreibung so zu formulieren, dass sie „wasserdicht“ ist. Patentäm-ter beschränken sich meistens auf die Zurverfügungstellung von Formularen, Hinweisen und auf Antrag auf die Durchführung von Recherchen.

Ein Patent dient
- der Wettbewerbsfähigkeit
- schützt Sie vor Nachahmungen
- sichert einen Entwicklungsvorsprung
- sperrt die Konkurrenz
- erschließt neue Märkte
- gewährt Schadensersatzansprüche bei Patentverletzung
- ermöglicht Lizenzvergaben und sicher somit die Refinanzierung der Entwicklungskos-ten und der Kosten für den Schutzaufwand
- dient der Werbewirksamkeit für das Unternehmen...

Es gibt für den Laien eine Vielzahl nicht überschaubarer Vorschriften im Zusammenhang mit Patentanmeldungen. Dabei ist insbesondere zu beachten:
- Wie ist eine Erfindungsbeschreibung anzufertigen und zu gliedern?
- Welche formellen Erfordernisse sind einzuhalten?
- Wie muss ein Antrag auf Erteilung eines Patents ausgefüllt werden?
- Wähle ich ein nationales, europäisches oder internationales Patent?
- Wie sicher ich mir den Schutz meiner Erfindung im Ausland?
- Wie läuft das Patentprüfungsverfahren ab?
- Was muss ich tun, damit mein erteiltes Patent auch weiterhin gilt?
- Wie verhalte ich mich, wenn ein erster negativer Prüfungsbescheid des Patentamtes erlassen wird?
- Was muss ich tun, wenn mein Patentantrag abgelehnt wird?
- Was muss ich tun, wenn gegen mein erteiltes Patent Einspruch von Dritten erhoben wird?
- Wie und wo mache ich Schadensersatzansprüche bei Patentverletzung geltend?
- Auf welcher Grundlage fordere ich Lizenzgebühren und nach welchem Maßstab?
- Was muss ich bei einem Lizenzvertrag beachten, um möglichst viele Vorteile und kei-ne Nachteile zu erzielen?

Es ist dringend anzuraten, sich von einem Patentanwalt beraten und vertreten zu lassen. Denn er kennt die effektivsten Wege, um Ihre Idee umfassend zu schützen. Wussten Sie, dass es als ein Teil der Erfindungsbeschreibung unbedingt erforderlich ist, Ihre Erfindung in nur einem Satz zu formulieren? Dies ist eine Kunst, die der Patentanwalt beherrschen muss. Bei der Anmeldung einer Erfindung zum Patent ist äußerste Sorgfalt oberstes Gebot. Allein z.B. die Wortwahl „vorzugsweise“ und „insbesondere“ oder „angeordnet“ und „verschraubt“ kann den Schutzumfang Ihrer Erfindung maßgeblich und schicksalhaft beeinflussen. Eine mündliche Anhörung beim Patentamt führt bei einem persönlichen Gespräch mit dem Prüfer erfahrungs-gemäß zu einer „sichereren“ Patenterteilung. Beispielsweise durch den Schutz Ihrer Erfindung im Ausland schaffen Sie sich einen überdurchschnittlich größeren Wettbewerbsvorsprung und natürlich auch unvergleichlich höhere Lizenzeinnahmen im Falle von Lizenzvergaben, denn der Lizenznehmer erzielt einen viel kräftigern Umsatz/Gewinn.

Sie werden fragen, wie ich etwas erfinden kann, um damit Geld zu verdienen. Erfinden ist eigentlich relativ einfach. Es gibt mehrere Wege:
1. Sie haben eine plötzliche Eingebung (Idee). So entstehen ein nicht geringer Teil der Erfindungen.
2. Sie beschäftigen sich schon längere Zeit mit einem bestimmten Fachgebiet bzw. sind auf diesem tätig. Dann dürfte es relativ einfach sein, etwas Neues zu erfinden. Den meisten Menschen ist gar nicht bewusst, dass sie immer wieder etwas erfinden, weil sie nicht einschätzen, wie sie den momentanen Stand der Technik verändert haben. Oftmals sind es die „kleinen Details“, die eine große Wirkung erzielen. Fragen Sie sich bei jeder neuen, noch so kleinen Idee, ob diese patentwürdig ist. Denken Sie an Artur Fischer, der den Plastik-Spreizdübel erfunden hat. Diesen gibt es in allen Varia-tionen und die sind durch Hunderte von Patenten geschützt. Keine andere Firma ver-kauft millionenfach eine solche Vielfalt von modernen Plastikdübeln weltweit.
3. Wenn Sie auf keinem speziellen Gebiet tätig sind, gewöhnen Sie sich an, mit offenen Augen durchs Leben zu marschieren und die Umwelt zu beobachten. Sie glauben gar nicht, was Sie sich für eine Übung anerziehen, Probleme zu erkennen, die gelöst wer-den wollen. Konzentrieren Sie sich auf ein erkanntes Problem, investieren Sie viel Zeit, um nach einer Lösung zu suchen. Sammeln Sie möglichst viele Informationen zu diesem Problem. Vergleichen Sie die gesammelten Informationen und bereiten Sie diese in einer kurz gefassten tabellarischen Übersicht auf. „Kauen“ Sie unentwegt an diesem Problem. Irgendwann kommt die Idee - die Erfindung. Ein entscheidender Punkt ist, mit möglichst vielen Leuten über das Problem zu sprechen. Diese zeigen Ih-nen unbewusst neue Wege auf. Aber Vorsicht! Offenbaren Sie ihnen nicht Ihre Idee. Sonst „klaut“ sie Ihnen jemand und ist schneller und erfolgreicher als Sie.

Was mögen die großen Erfinder der letzten 200 Jahre an gedanklichen Anstrengungen vollzo-gen haben, um technische Erfindungen zu produzieren, die unser Leben so vereinfachen und als selbstverständlich allgegenwärtig sind. Probieren Sie es!

Ein weiteres wichtiges Schutzrecht ist das „kleine Patent“ - das Gebrauchsmuster. Dieses hat Vor- und Nachteile, auf die ich nur am Rande eingehen kann.

In vielen Punkten ähnelt das Gebrauchsmuster dem Patent. Es muss ebenso neu und gewerb-lich anwendbar sein. Allerdings ist keine erfinderische Leistung erforderlich, sondern nur ein „erfinderischer Schritt“. Dies kann man etwa damit vergleichen, dass sich der Gegenstand des Gebrauchsmusters in irgendeinem oder mehreren Merkmalen vom Stand der Technik abheben muss - ein „AHA“-Effekt ist nicht unbedingt notwendig.

Ein Gebrauchsmuster wird nicht sachlich, also auf Neuheit oder erfinderische Leistung/Schritt geprüft, sondern nur formell, d.h., ob alle Verwaltungsvorschriften eingehalten wurden und formellen Erfordernisse vorliegen. Ein Gebrauchsmuster muss genauso beschrieben werden wie ein Patent.

Bereits nach etwa 3 Monaten erhält man eine Urkunde über die Registrierung des Gebrauchsmusters. Nur wird das Gebrauchsmuster z.B. bei einer Lizenzvergabe, wegen der nicht erfolgten Sachprüfung, etwas geringer bewertet als ein Patent. Das kann sich auf die Höhe der zu zahlenden Lizenzgebühr auswirken. Dennoch ist es ein starkes Schutzrecht. Das Gebrauchsmuster wird erst dann sachlich geprüft, wenn ein Dritter die Löschung des Gebrauchsmusters beantragt, weil er der Meinung ist, dieses seit nicht neu bzw. es liege kein erfinderischer Schritt vor. Das muss der Löschungsantragsteller allerdings nachweisen.

Das Gebrauchsmuster hat eine Laufdauer von maximal 10 Jahren. Aber Verfahren (Herstel-lungs- und Arbeitsverfahren) können hierdurch nicht geschützt werden. Ansonsten können Sie aus einem Gebrauchsmuster die gleichen Rechte herleiten wie aus einem Patent. Es besteht auch die Möglichkeit, gleichzeitig ein Patent und ein Gebrauchsmuster anzumelden. Im Übri-gen ist es innerhalb 1 Jahres möglich, ein Gebrauchsmuster in ein Patent umzuwandeln und umgekehrt. Dadurch kann man sich die beiderseitigen Vorteile und Rechte sichern.

Nehmen wir an, Sie haben, vielleicht versehentlich, Ihre Idee schon einmal vor der Anmel-dung des Gebrauchsmusters in irgendeiner Weise bekannt gemacht. Dann können Sie immer noch innerhalb von 6 Monaten die Idee zum Gebrauchsmuster anmelden (Neuheitsschonfrist) und es gilt als neu. Beim Patent wäre das nicht möglich, da hier die „absolute“ Neuheit gilt.

Das dem Patent in seiner Wertigkeit zumindest gleichzusetzende Schutzrecht ist die Marke. Bis zur Einführung des derzeit geltenden Markengesetzes von 1995 wurde hierfür der Begriff „Warenzeichen“ verwendet. Ihnen sind sicherlich schon viele Marken begegnet, denen die Bezeichnungen ® oder ™ angefügt wurden, die zu führen berechtigt ist, wenn diese Marke im In- oder Ausland amtlich registriert wurde.

Marken können oftmals viel wichtiger und geschäftsprägender im Wettbewerb und im tägli-chen Leben sein als ein Patent. Mit Marken werden wir von früh bis spät konfrontiert. Das beginnt beim morgendlichen Zähneputzen (Signal, Odol med 3) und Frühstück (Lätta, Schwartau), dem Einsteigen ins Auto (Mercedes-Stern, Ford), beim Snack (Coca-Cola, Mars), im Büro (Herlitz, Faber), in der Werbung im Fernsehen, auf Plakaten usw. (McDonalds, Per-sil, Karstadt ...). Besonders beim Einkaufen im Supermarkt werden wir ständig mit Marken konfrontiert (Veltins-Bier, Gutfried-Wust, Trumpf, Blaupunkt...). Wir leben eigentlich nur mit Marken.

Marken begegnen uns in vielfältiger Form, nämlich als Wort-, Bild-, Wort/Bild-, aber auch als Klangmarken, wie z.B. die Tonfolge der Telekom-Werbung, oder als Slogan „Bitte ein Bit“, „Immer? Nicht immer - aber immer öfter“.

Marken beeinflussen unser Kaufverhalten sehr wesentlich und bestimmen unseren Lebensab-lauf, ob wir wollen oder nicht. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass Sie durch Ihr Produkt und/oder Ihre Dienstleistung das Marktgeschehen bestimmen können oder zumindest beeinflussen. Umso bekannter Ihre Marke oder Firmenbezeichnung ist, desto “mächtiger“, erfolgreicher und umsatz-/gewinnbringender sind Sie mit Ihrem Produkt bzw. Ihrer Dienst-leistung am Markt. Eine unbekannte Marke wird sich niemals im Wettbewerb durchsetzen. Begreifen Sie, dass „Marke“ etwas mit Markt, Marktpositionierung und Marketing, aber auch mit Gewinn und Erfolg zu tun hat.

Nicht jeder Begriff ist als Marke schutzfähig. Markenschutz kann nur erreicht werden, wenn der von Ihnen gewählte Begriff bzw. die grafische Gestaltung in Bezug auf Ihre damit ange-botenen Waren und Dienstleistungen nicht glatt beschreibend ist und Unterscheidungskraft aufweist. Der Zweck einer Marke besteht darin, Ihre Waren und/oder Dienstleistungen von denen Anderer unterscheidbar zu machen. Ihre Marke soll im Wettbewerb ausschließlich auf Ihre Waren und/oder Dienstleistungen hinweisen. Es hat wenig Sinn, sich einer Marke wie „Computernet“ für eine Internet-Dienstleistungsfirma, „Handwash“ für ein Waschmittel, „Six-Pack“ für Bier, „Car-Wash“ für eine Autowaschanlage auszuwählen. Denn diese Marke wird sich kaum von anderen Computerfirmen, Waschmittelherstellern usw. unterscheiden und Sie wettbewerbsfähig machen.

Wählen Sie Fantasienamen, wie „Rainbow“ (passt für Alles, gibt es aber mittlerweile schon dutzende Male) oder Bildzeichen, die bisher noch nicht in Ihrer Branche verwendet werden. Überlegen und recherchieren Sie! Umso abwegiger Sie Ihren Markennamen wählen, desto besser. Versuchen Sie eine Kombination von Buchstaben Ihres Vor- und Zunamens. Viel-leicht ist Ihr Vor- oder Zuname so ungewöhnlich, dass er sich ohne Weiteres auf dem Markt etablieren kann (heißen Sie vielleicht ähnlich wie „Borland“, „Tengelmann“, „Hugo Boss“?). Sie wollen doch auf dem Markt bekannt werden, also etablieren Sie sich mit einem neuen und soliden Namen.

Wie bedeutend ein Name als Marke ist, wird Ihnen klar, wenn Sie sich vorstellen, Henkel würde seine weltweit platzierte und produktwichtige Marke „Persil“ verkaufen. Dieser Ver-kauf würde sicherlich nicht Millionen, sondern Milliarden € einbringen, ebenso z.B. „Coca-Cola“, „McDonalds“, „Allianz“ usw.. Jeder Mensch bringt mit diesen Namen bestimmte Pro-dukte oder Dienstleistungen in Verbindung.

Wir wollen nicht so hoch greifen. Aber um sich auf dem Markt zu positionieren, ist es einfach notwendig, einen Namen, eine Marke zu wählen, die möglichst originell, einprägsam, unter-scheidungskräftig und prägnant ist. Mit einem guten Namen können Sie es schaffen.

Wenn Sie sich entschlossen haben, eine bestimmte Marke für Ihre Firma oder Ihre Produkte in den Wettbewerb einzubringen, recherchieren Sie (oder lassen z.B. durch einen Patentan-walt recherchieren), ob der Name bereits für Ihre Branche geschützt ist. Hier gilt das Gleiche wie bei einem Patent. Ein falsch gewähltes oder bereits geschütztes Kennzeichen kann Ihre Firma durch Verbietungsrechte und Schadensersatzansprüche Dritter zum Ruin führen. Es gibt tausende Beispiele, die zum vorzeitigen Bankrott einer neu gegründeten Firma führten, nur weil sie den falschen oder einen bereits geschützten Markennamen gewählt hat und sich ihren Namen nicht schützen ließ. Dies gilt im Übrigen gemäß Markengesetz nicht nur für i-dentische, sondern auch für ähnliche verwechselbare Namen und Marken.

Verlassen Sie sich nie auf eine Auskunft der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskam-mer, wenn Sie eine bestimmte Firmenbezeichnung oder Kennzeichnung wählen. Diese bietet Ihnen in der Regel nur einen Namensvergleich in ihrem Kammerbezirk. Das schützt Sie nie-mals bundesweit. Haben Sie z.B. eine Firmenbezeichnung oder eine Kennzeichnung im Raum München gewählt, kann Ihnen eine branchengleiche Firma im Raum Hamburg Ihre Rechte streitig machen und Sie haben verloren.

Im Falle einer Neugründung Ihres Unternehmens bzw. Platzierung Ihrer Produk-te/Dienstleistungen müssen Sie daher bundesweit recherchieren. Dazu haben Sie aber meis-tens nicht die nötigen Möglichkeiten. Also suchen Sie sich vorher kompetente Recherchemit-tel, beispielsweise über einen Patentanwalt oder ein darauf spezialisiertes Rechercheninstitut.

Glauben Sie mir, die eingesetzten Mittel und Kosten für die Inanspruchnahme von Recher-chen und eines Anwaltes sind viel viel geringer als einen Patent- oder Markenkonflikt aus-fechten zu müssen. Ein solcher Konflikt ist im Ausgang in der Regel ungewiss, zieht sich über lange Zeit hin, blockiert Sie in Ihren geschäftlichen Aktivitäten, bringt Ihnen vielleicht den Bankrott, zumindest hohen finanziellen Schaden und Sie müssen die Gewinnerseite auch noch bezahlen. Ziehen Sie diese Überlegungen unbedingt in Betracht.

Eine Marke können Sie national (z.B. in Deutschland), als Europäische Gemeinschaftsmarke (diese gilt ausnahmslos in allen Mitgliedsstaaten der EU) oder als Internationale Marke (auch außerhalb der EU, z.B. in Japan, in der Schweiz, in Norwegen usw.) registrieren lassen. Eine registrierte Marke gilt in der Regel 10 Jahre. Deren Schutzdauer kann aber immer wieder um weitere 10 Jahre durch Zahlung einer Gebühr verlängert werden.

Sie müssen aber bestimmen, für welche Waren und/oder Dienstleistungen die Marke ge-schützt werden soll. Hierfür gibt es nach einem internationalen Abkommen eine Waren- und Dienstleistungsklassifikation, nach der die Waren und Dienstleistungen eingeordnet sind. In dieser Klassifikation sind sämtliche, nur denkbaren Waren und Dienstleistungen aufgeführt, die im Einzelnen benannt werden müssen. Sie können also eine Marke nicht generell schützen lassen, sondern nur für Ihre bestimmten Produkte und Dienstleistungen.

Ihre Waren (Produkte) und/oder Dienstleistungen zu klassifizieren und dem entsprechend bei den jeweiligen Patentämtern (Deutsches Patent- und Markenamt, Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, Internationales Büro in Genf) zu bestimmen, ist recht schwierig, da Sie die Klassifikation nicht kennen. Daher sollten Sie auch hierfür einen Anwalt einschalten, der das für Sie vornimmt.

Ein nicht zu unterschätzendes, weil dem technischen Patent gleichzustellendes Schutzrecht, ist das Geschmacksmuster. Der Begriff Geschmacksmuster bezieht sich hierbei auf das De-sign, also den individuellen Geschmack eines Produktes. Es geht somit um die industrielle ästhetische Formgebung eines bereits bestehenden oder neuen Erzeugnisses.

Damit Sie den Schutz eines Geschmacksmusters erhalten, muss dieses neu sein und eine ge-stalterische Eigenart aufweisen, die sich von früheren Formgebungen unterscheidet. Alle möglichen neuen oder bereits auf dem Markt befindlichen Gegenstände können hinsichtlich ihres Designs gestaltet oder weiter entwickelt werden. Alle unter dem Patent genannten Ver-bietungs- oder Gestattungsansprüche gelten auch für ein Geschmacksmuster.

Dieses Schutzrecht empfiehlt sich besonders für Firmen, deren Erzeugnisse nicht allein durch deren Funktionalität, also neue technische Komponenten im Markt geprägt ist, sondern sich durch ihr Aussehen, ihre Farbgebung, Ästhetik und Formgestaltung auszeichnen. Das Ge-schmacksmuster ist z.B. für Werbemittelhersteller, Produktdesigner, Konfektionshersteller usw. interessant. Durch ein Geschmacksmuster können beispielsweise Tapetenmuster, Be-kleidungsstücke, Fahrzeugkarosserien, Layouts von Druckerzeugnissen, Designs von Gebrauchsgegenständen des täglichen Bedarfs, wie Parfümflaschen, Zahnbürsten, Staubsau-ger, elektronische Geräte und vieles mehr geschützt werden.

Das Geschmacksmuster wird, wie das patentähnliche Gebrauchsmuster, durch das Patentamt nicht sachlich, d.h. auf das Vorliegen der Neuheit und gestalterischen Eigenart geprüft. Ein Geschmacksmuster hat eine Schutzdauer von maximal 20 Jahren. Für ein Geschmacksmuster erhält man ebenso nach etwa 3 Monaten eine patentamtliche Urkunde wie beim Gebrauchs-muster und kann ebenso die gleichen Rechte herleiten. Um ein eingetragenes Geschmacks-muster-Schutzrecht anzugreifen, müssen, da es nicht sachlich geprüft wird, die gleichen Maß-nahmen ergriffen werden wie bei einem Gebrauchsmuster.

Ein Geschmacksmuster kann auch genauso wie ein Patent, ein Gebrauchsmuster und eine Marke in den meisten Ländern geschützt werden. Durch eine einzige so genannte „Internatio-nale Hinterlegung“ beim Internationalen Büro in Genf besteht darüber hinaus die Möglichkeit das Geschmacksmuster in einer Vielzahl von Ländern zu schützen.

Seit 2003 ist es auch möglich, Geschmacksmuster EU-weit schützen zu lassen, das dann in allen EU-Staaten gilt. Dadurch können Sie sich einen umfassenden Schutz in der Europäi-schen Gemeinschaft sichern.

Sie werden nun fragen, wieviel das eine oder andere Schutzrecht kostet. Diese Frage kann man nicht ohne Weiteres und pauschal beantworten. Wenn Sie die Anmeldung der Schutz-rechte allein, d.h. in Eigenregie vornehmen, kostet Sie das je nach Schutzrecht weniger als 1.000 €. Das sind die patentamtlichen Gebühren, die Sie zahlen müssen, bevor das Patentamt überhaupt tätig wird. Dazu müssen Sie aber alle Voraussetzungen erfüllen, die durch die Ge-setzgebung vorgeschrieben sind.

Wenn Sie einen Anwalt einschalten, müssen Sie natürlich höhere Kosten kalkulieren. Ich kann Ihnen kein Kostenrezept für die Anmeldung des einen oder anderen Schutzrechtes ge-ben. Die Kosten sind einfach zu vielfältig. Für ein Geschmacksmuster oder eine Marke sind für die Einschaltung eines Anwalts geringere Kosten zu rechnen als für ein Patent oder ein Gebrauchsmuster. Allein die Ausarbeitung der Erfindungsbeschreibung für ein Patent oder Gebrauchsmuster hängt von der Zuarbeit, dem zusätzlichen Aufwand für die Erstellung von Zeichnungen und der Komplexität des Erfindungsgegenstandes ab.

Patentanwälte sind gegenüber anderen Dienstleistungsanbietern gar nicht so teuer. Oftmals ist es Verhandlungssache zwischen Ihnen und dem Anwalt. Kleine Kanzleien haben niedrigere Honorare, große Kanzleien haben höhere Honorare. In der Regel macht sich aber die Inan-spruchnahme eines Patentanwaltes bezahlt. Testen Sie es. Setzen Sie sich mit einem Anwalt in Verbindung. Es ist wie überall - Preisvergleich lohnt sich.

Warum sollten Sie einen Patentanwalt in Anspruch nehmen?

Der Patentanwalt übt einen freien Beruf aus und bildet die „Schnittstelle“ zwischen Recht und Technik. Hier wirkt er als versierter und sachkundiger Mittler, weil er im einschlägigen Recht genauso zuhause ist wie in der Technik.

Der Patentanwalt berät und vertritt in allen Angelegenheiten der Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster. Aus der Fülle der technischen Informationen muss der Pa-tentanwalt das „Neue“ und „Erfinderische“ erkennen, beurteilen und daraus die Patentanmel-dung formulieren, und zwar so, dass die Rechte für die Innovation nach Möglichkeit weit in die Zukunft hinein gesichert sind. So lässt sich beispielsweise ein besonders gutes Produkt auf Erfolgskurs halten, indem rechtzeitig alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen ge-schaffen werden, damit das Erzeugnis auch morgen noch ein „Hit“ ist. Der Patentanwalt kann die Erfindung an einem neuen Erzeugnis vom Zeitpunkt seiner Entstehung am Reißbrett an bis zur Durchsetzung der Rechte aus dem Patent vor den deutschen Gerichten begleiten.

Soll ein neues Produkt oder ein neues Firmenzeichen mit großem Aufwand in den Markt ein-geführt werden, empfiehlt es sich, rechtzeitig Rat einzuholen. Erstens soll die frühzeitige Re-cherche nach ähnlichen, verwechselbaren Namen verhindern, dass neue Marken wegen Kolli-sionen wieder aus dem Markt genommen oder der Firmenname geändert werden müssen. Zweitens soll ein neues Erzeugnis möglichst schnell einen hohen Imagewert bekommen, der den Absatz fördert.

In der Regel lässt sich das Design den sich ändernden Geschmacksvorstellungen anpassen und durch Geschmacksmuster schützen, womit die Erzeugnisse der Konkurrenz wenigstens optisch auf Distanz bleiben.

Insbesondere bearbeitet der Patentanwalt alle Angelegenheiten bei der Erlangung, Aufrechter-haltung, Verteidigung und Anfechtung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Ge-schmacksmustern. Er vertritt seine Auftraggeber vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Europäischen Patentamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und anderen internationalen Behörden.

Gerade für mittelständische und Kleinunternehmen kann der Patentanwalt auch erste Kontak-te ins Ausland knüpfen, weil er enge Verbindungen zu Patentanwälten in allen wichtigen Ländern unterhält.



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