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Herr Dr. Lars Jaeschke, LL.M.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwalt
Dozent für Recht
Spezialist für Markenrecht
Spezialist für Geistiges Eigentum

Anschrift
Wilhelm-Liebknecht-Straße 35
35396 Gießen
Deutschland



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Was bedeutet „LL.M.“ hinter dem Namen eines Rechtsanwalts ?


Schlagwörter: LL.M.,

Rubrik: Freie Berufe & anwaltliches Berufsrecht

Erstellungsdatum: 11.03.2011

Kurzbeschreibung:
LL.M. (lat. Legum Magister/Magistra, wobei LL. die lateinische Abkürzung für den Plural „Rechte“ ist) ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung des akademischen Grades eines „Master of Laws” (Meister der Rechte).

Beitrag:

LL.M. (lat. Legum Magister/Magistra, wobei LL. die lateinische Abkürzung für den Plural „Rechte“ ist) ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung des akademischen Grades eines „Master of Laws” (Meister der Rechte).

I. Allgemeines

Dieser Postgraduierten-Abschluss kann von Juristen, aber auch von anderen Hochschulabsolventen an bestimmten Hochschulen erlangt werden. Am häufigsten wird der LL.M. an Hochschulen in den englischsprachigen Ländern erworben. Ein LL.M.-Studium dauert in der Regel zwei bis vier Semester.

Der Grad wird hinter dem Nachnamen geführt und nachfolgend kann in Klammern die Universität (meist im Anglo-Amerikanischen Sprachraum) oder aber der spezifische Inhalt wie etwa „IP Law“ für das Recht des geistigen Eigentums („IP“ = „Intellectual Property“) angegeben werden. Bei ausländischen akademischen Graden, die nicht in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum verliehen wurden, ist in Deutschland die Angabe der verleihenden Universität vorgeschrieben (vgl. de.wikipedia.org/wiki/Master_of_Laws).

II. LL.M. „International Studies in
Intellectual Property Law“


Der Aufbaustudiengang „International Studies in Intellectual Property Law“ wurde 1999/2000 von Prof. Dr. Horst-Peter Götting, Direktor des Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht (IGEWeM), ins Leben gerufen. Das durch den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft ausgezeichnete und von der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. (GRUR) geförderte einjährige Programm ist in seiner inhaltlichen Spezialisierung in Kombination mit der internationalen Ausrichtung durch ein Pflichtsemester an einer der äusländischen Partneruniversitäten einmalig.

Ziel des Aufbaustudiengangs ist es, den in den Studienplänen deutscher Universitäten lange vernachlässigten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts zu intensivieren, um vor dem Hintergrund einer immer stärker werdenden Globalisierung der Märkte einen gerade von der Praxis geforderten Abschluss auf diesen Rechtsgebieten zu ermöglichen. Der Aufbaustudiengang soll auf eine nationale oder internationale Tätigkeit in Wirtschaftsunternehmen und Anwaltskanzleien in diesen Bereichen vorbereiten.

Das einjährige Programm des LL.M.-Studiengangs "International Studies in Intellectual Property Law" ermöglicht eine Spezialisierung auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums, also des Urheber-, Marken-, und Patentrechts, wobei insbesondere Rechtsfragen im Zusammenhang mit neuen Technologien, Multimedia und dem Internet vertieft behandelt werden. Es wird mit dem Master of Laws (LL.M.) "International Studies in Intellectual Property Law" abgeschlossen und bietet

• eine praxisorientierte Spezialisierung im Bereich des Geistigen Eigentums
• 1 Semester in Dresden und 1 Semester in Exeter, London, Prag, Straßburg, Seattle oder Krakau
• hochqualifizierte Dozenten aus Wissenschaft und Praxis
• studentische und wissenschaftliche Mentoren für die individuelle Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
• erste Praxiserfahrungen und Kontaktmöglichkeiten zu späteren Arbeitgebern durch ein studienintegriertes Praktikum, während unserer Studienfahrt nach München sowie im Rahmen unseres Praktikerforums

tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/juristische_fakultaet/igewem/llm/studieninhalt


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