Andreas
Wirz
Rechtsanwalt
mit Schwerpunkt Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tätigkeitsbeschreibung – Erbrecht
Wollen Sie für Ihre Angehörigen vorsorgen und ein Testament aufsetzen? Vielleicht zusammen mit Ihrem Ehepartner? Wurden Sie in einem Testament bedacht und liegen nun im Streit mit Ihren Geschwistern? Wurden Sie gar enterbt? Oder wurden Sie zum Testamentsvollstrecker für einen Angehörigen gemacht? Benötigen Sie einen Testamentsvollstrecker? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht.
Erben und Vererben sind Themen, mit denen die meisten von uns nicht allzu oft zu tun haben. Um so mehr ist im Ernstfall qualifizierte rechtliche Beratung gefragt. Schon bei der Formulierung von Testamenten werden viele Fehler gemacht: Ein Großteil der in Deutschland eröffneten Testamente ist aufgrund von Formfehlern ungültig oder enthält Regelungen, die in krassem Gegensatz zum geltenden Recht stehen. Streitigkeiten zwischen den Verwandten sind vorprogrammiert – diese dauern oft über Jahre an und entzweien ganze Familien. Das Erben ist nicht einfach: Formvorschriften, Fristen und Streitigkeiten mit den Miterben machen den Erben oft das Leben schwer. Was ist zu beachten, wenn eine Erbengemeinschaft von Kindern das Elternhaus erbt? Ist das gemeinschaftliche Testament der Ehegatten wirksam? Der Ehemann hat nach dem Tod seiner Frau ein neues Testament zugunsten einer neuen Partnerin und zum Nachteil der Kinder aufgesetzt – wer erbt nun? Dies sind nur einige Beispiele möglicher Probleme im Bereich „Erben und Vererben“.
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Wollen Sie für Ihre Angehörigen vorsorgen und ein Testament aufsetzen? Vielleicht zusammen mit Ihrem Ehepartner? Wurden Sie in einem Testament bedacht und liegen nun im Streit mit Ihren Geschwistern? Wurden Sie gar enterbt? Oder wurden Sie zum Testamentsvollstrecker für einen Angehörigen gemacht? Benötigen Sie einen Testamentsvollstrecker? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht.
Erben und Vererben sind Themen, mit denen die meisten von uns nicht allzu oft zu tun haben. Um so mehr ist im Ernstfall qualifizierte rechtliche Beratung gefragt. Schon bei der Formulierung von Testamenten werden viele Fehler gemacht: Ein Großteil der in Deutschland eröffneten Testamente ist aufgrund von Formfehlern ungültig oder enthält Regelungen, die in krassem Gegensatz zum geltenden Recht stehen. Streitigkeiten zwischen den Verwandten sind vorprogrammiert – diese dauern oft über Jahre an und entzweien ganze Familien. Das Erben ist nicht einfach: Formvorschriften, Fristen und Streitigkeiten mit den Miterben machen den Erben oft das Leben schwer. Was ist zu beachten, wenn eine Erbengemeinschaft von Kindern das Elternhaus erbt? Ist das gemeinschaftliche Testament der Ehegatten wirksam? Der Ehemann hat nach dem Tod seiner Frau ein neues Testament zugunsten einer neuen Partnerin und zum Nachteil der Kinder aufgesetzt – wer erbt nun? Dies sind nur einige Beispiele möglicher Probleme im Bereich „Erben und Vererben“.
Sprechen Sie mit mir – unabhängig davon, ob Sie Erbe sind oder zum Beispiel ein Testament aufsetzen möchten. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, was für Rechte die Gegenseite geltend machen kann, und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder bei einer außergerichtlichen Einigung stehe ich Ihnen gern zur Seite.
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Unsere Kanzlei besteht seit 1996 in Frankfurt. Des weiteren haben wir ein Büro in Kriftel. Für uns spielt die auf den Mandanten abgestimmte Beratung, der persönliche Kontakt und die kompetente Vertretung unserer Mandanten eine wichtige Rolle.
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