Sebastian
Ziemann
Rechtsanwalt
mit Schwerpunkt Vergaberecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Tätigkeitsbeschreibung – Vergaberecht
Haben Sie sich um einen öffentlichen Auftrag beworben und sind der Meinung, bei der Vergabe benachteiligt worden zu sein? Sind Sie der Ansicht, dass eine Wettbewerbsverletzung wie etwa Bestechung oder Bestechlichkeit, eine Preisabsprache oder die Verletzung von Geheimhaltungspflichten durch den Auftraggeber vorliegt? Benötigen Sie als Behörde Rat in vergaberechtlichen Angelegenheiten? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Vergaberecht.
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Haben Sie sich um einen öffentlichen Auftrag beworben und sind der Meinung, bei der Vergabe benachteiligt worden zu sein? Sind Sie der Ansicht, dass eine Wettbewerbsverletzung wie etwa Bestechung oder Bestechlichkeit, eine Preisabsprache oder die Verletzung von Geheimhaltungspflichten durch den Auftraggeber vorliegt? Benötigen Sie als Behörde Rat in vergaberechtlichen Angelegenheiten? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Vergaberecht.
Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen. Öffentliche Aufträge sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und betreffen viele Bereiche des Wirtschaftslebens – von der Bestellung von Büromaterial und Fachliteratur bis hin zum Bau einer Autobahnbrücke oder dem Erwerb und der Wartung von Rüstungsgütern. Damit es bei der Vergabe mit rechten Dingen zugeht, sind unterschiedliche gesetzliche Regelungen zu beachten: Etwa das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A und B). Weitere Regelungen enthalten EU-Vorschriften und Landesgesetze. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nennt als öffentliche Aufträge Lieferaufträge (Warenbeschaffung), Bauaufträge, Dienstleistungsaufträge und Auslobungen (etwa den Architektenwettbewerb). Eine bedeutende Reform des Vergaberechts ist 2009 erfolgt; hier wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts EU-Richtlinien umgesetzt, die u. a. die Einbeziehung sozialer und ökolgischer Gesichtspunkte beabsichtigten. Zudem wird danach die Aufteilung in Fach- und Teillose strenger gehandhabt. Bieter haben die Pflicht, alle Verstöße gegen Vergaberegeln unverzüglich zu rügen.
Sprechen Sie mit mir – unabhängig davon, ob Sie die Auftragnehmer oder –Auftraggeberseite vertreten. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, was für Rechte die Gegenseite geltend machen kann, und wie Ihr Problem zu lösen ist. Vor Gericht oder bei einer außergerichtlichen Einigung stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Vergaberecht gern zur Seite.
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Allgemeine Informationen zur Kanzlei
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Die Kanzlei befindet sich im Hamburger Stadtteil Bergedorf, mit sehr guter Anbindung zur Hamburger City. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Schloßpark Bergedorf. Der Bahnhof der Deutschen Bahn und der S-Bahnhof sind in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar. Parkplätze findet man z.B. in der Bergedorfer Schloßstraße (Parkhaus) oder in der Chrysanderstraße.
Die Kanzlei bietet Unternehmen, Körperschaften und Privatpersonen eine umfassende Rechtsberatung mit den Schwerpunkten Gesundheitsrecht, Medizinrecht, Verwaltungsrecht, Vergaberecht und Wettbewerbsrecht.
Herr Ziemann kann auf eine langjährige und vielfältige Berufserfahrung zurückgreifen:
■ 1992 - 1997 Mitarbeit in Teilzeit an einem Lehrstuhl für Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Umweltrecht
■ Rechtsanwaltszulassung seit 1996
■ 1998 - 2005 Referent und Justiziar in der gesetzlichen Krankenversicherung
Schwerpunkte: Leistungs- und Leistungserbringungsrecht, Krankenhausrecht, Vertragsarztrecht, Arzneimittelrecht
■ 2003 Fortbildungszertifikat Health-Care-Management (Uni Marburg)
■ 2005 Gründung der Anwaltskanzlei Sebastian Ziemann
■ seit 2007 Fachanwalt für Medizinrecht
■ 2008-2010 Vorsitzender einer Kammer des Beschwerdeausschusses für die Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung in Hamburg
■ 2010/2011 für ca. 6 Monate Syndikus in der Hauptverwaltung eines süddeutschen Krankenhausträgers mit 15 Kliniken
Herr Ziemann bildet sich regelmäßig zu einschlägigen Fachthemen und aktuellen Rechtsentwicklungen fort. Sein Tätigkeitsschwerpunkt neben dem Medizinrecht liegt im Verwaltungsrecht, einschl. Vergaberecht (auch Ausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen). Weitere Schwerpunkte bilden die angrenzenden Rechtsgebiete, so insbesondere das Wettbewerbsrecht, das Vertragsrecht und das allgemeine Zivilrecht.
Herr Ziemann ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Anwaltsverein und der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung.
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