Kontaktdaten
Anja
Schöller
Rechtsanwältin
Spezialistin für Kindschaftsrecht
Spezialistin für Scheidungsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Kanzlei:
Gattung Mühlbauer Krumm Schöller Sänger
Kooperation von Rechtsanwälten
Anschrift:
Bahnhofstraße 5
94315 Straubing
Deutschland
Telefon: 09421 70300
Telefax: 09421 703011
E-Mail:
Internet:
www.anwaelte-sr.de
Fremdsprachen:
Englisch
Meine Rechtsgebiete:
Anja
Schöller
Rechtsanwältin
mit Schwerpunkt Rentenversicherung
Fachanwältin für Familienrecht
Tätigkeitsbeschreibung – Rentenversicherung
Liegen Sie im Streit mit der Bundesversicherungsanstalt über Höhe oder Berechnung Ihrer Altersrente? Über die Berücksichtigung von beschäftigungsfreien Zeiten? Benötigen Sie Beratung zum Thema Hinterbliebenenrente oder Rente wegen Erwerbsminderung? Möchten Sie eine Rente zwecks Rehabilitation nach einem Unfall oder einer Erkrankung beantragen? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Rentenversicherungsrecht.
Die gesetzliche Rentenversicherung hat die Aufgabe, ihre Versicherten gegen die Risiken des Alters, der Invalidität oder des Todes eines Angehörigen abzusichern. Gesetzliche Renten sind etwa die Erwerbsminderungs-, Alters- und die Hinterbliebenenrente. Zu den versicherten Personengruppen zählen die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung abhängig Beschäftigten, Behinderte, Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken, Auszubildende in außerbetrieblichen Einrichtungen sowie Mitglieder bestimmter geistlicher oder religiöser Organisationen. Leistungen werden von der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht, wenn eine Mindestversicherungsdauer nachgewiesen ist. Bei einigen Leistungen – etwa der Erwerbsunfähigkeitsrente – sind weitere persönliche Voraussetzungen relevant. Die Höhe der Rente richtet sich danach, wieviel im Laufe des Erwerbslebens vom Versicherten eingezahlt wurde. Rechtliche Probleme können in diesem Bereich zum Beispiel dann entstehen, wenn sich der Rentenversicherungsträger und der Versicherte nicht darüber einig sind, ob die Voraussetzungen für den Eintritt des Leistungsfalles vorliegen. Auch die Höhe der Rente wird in vielen Fällen von Trägerseite falsch berechnet. Mancher Laie ist sich nicht über Art und Höhe seiner Ansprüche im Klaren – kein Wunder, denn das Rentenversicherungsrecht gehört zu den komplexesten Gebieten des deutschen Rechtssystems. Gefragt ist daher kompetente Beratung durch einen Rechtsanwalt, der die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung genau kennt und sich auf den Bereich des Rentenversicherungsrechts besonders spezialisiert hat.
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Liegen Sie im Streit mit der Bundesversicherungsanstalt über Höhe oder Berechnung Ihrer Altersrente? Über die Berücksichtigung von beschäftigungsfreien Zeiten? Benötigen Sie Beratung zum Thema Hinterbliebenenrente oder Rente wegen Erwerbsminderung? Möchten Sie eine Rente zwecks Rehabilitation nach einem Unfall oder einer Erkrankung beantragen? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Rentenversicherungsrecht.
Die gesetzliche Rentenversicherung hat die Aufgabe, ihre Versicherten gegen die Risiken des Alters, der Invalidität oder des Todes eines Angehörigen abzusichern. Gesetzliche Renten sind etwa die Erwerbsminderungs-, Alters- und die Hinterbliebenenrente. Zu den versicherten Personengruppen zählen die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung abhängig Beschäftigten, Behinderte, Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken, Auszubildende in außerbetrieblichen Einrichtungen sowie Mitglieder bestimmter geistlicher oder religiöser Organisationen. Leistungen werden von der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht, wenn eine Mindestversicherungsdauer nachgewiesen ist. Bei einigen Leistungen – etwa der Erwerbsunfähigkeitsrente – sind weitere persönliche Voraussetzungen relevant. Die Höhe der Rente richtet sich danach, wieviel im Laufe des Erwerbslebens vom Versicherten eingezahlt wurde. Rechtliche Probleme können in diesem Bereich zum Beispiel dann entstehen, wenn sich der Rentenversicherungsträger und der Versicherte nicht darüber einig sind, ob die Voraussetzungen für den Eintritt des Leistungsfalles vorliegen. Auch die Höhe der Rente wird in vielen Fällen von Trägerseite falsch berechnet. Mancher Laie ist sich nicht über Art und Höhe seiner Ansprüche im Klaren – kein Wunder, denn das Rentenversicherungsrecht gehört zu den komplexesten Gebieten des deutschen Rechtssystems. Gefragt ist daher kompetente Beratung durch einen Rechtsanwalt, der die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung genau kennt und sich auf den Bereich des Rentenversicherungsrechts besonders spezialisiert hat.
Als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Rentenversicherungsrecht bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Rentenfragen. Sprechen Sie mit mir. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.
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