Thorsten
Kapitza
Rechtsanwalt
mit Schwerpunkt Kreditrecht
Tätigkeitsbeschreibung – Kreditrecht
Haben Sie einen Kredit abgeschlossen, ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein? Wächst Ihnen eine unerwartet hohe finanzielle Belastung über den Kopf? Fühlen Sie sich von Ihrem Geldinstitut schlecht beraten? Möchten Sie einen Darlehensvertrag kündigen? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kreditrecht.
Wer ein Darlehen aufnimmt, sollte sich über die Folgen im Klaren sein. Seit einigen Jahren enthält das Bürgerliche Gesetzbuch Regelungen zum Verbraucher-Darlehen, die diese Sicherheit gewährleisten sollen – etwa durch die Verpflichtung, einen Verbraucher-Darlehensvertrag schriftlich abzuschließen, die Summe aller im Vertragsverlauf fälligen Zahlungen zu nennen und einen Effektivzins unter Berücksichtigung aller Kosten anzugeben. In der Praxis sieht es jedoch oft anders aus: Komplizierte Finanzierungsmodelle etwa beim Immobilienkauf machen es dem Laien vielfach unmöglich, zu durchschauen, worauf er sich einlässt. Da wird die Eigentumswohnung allein durch eine Steuerersparnis finanziert oder es werden schon einmal vollkommen unrealistische Mieteinkünfte einkalkuliert, um zu einem Vertragsabschluss zu kommen. Auch Verbrauchsgüter wie Möbel oder Elektronik werden immer häufiger über Kredite finanziert. Werden falsche oder mangelhafte Waren geliefert, kommt es schnell zum Rechtsstreit. Weniger Schutz als Verbraucher genießen Unternehmen, die Kredite aufnehmen: Hier werden an die Aufklärungspflichten der Kreditgeber deutlich geringere Anforderungen gestellt. Ob Verbraucher oder Unternehmen – bei rechtlichen Streitigkeiten mit Bezug zum Kreditrecht geht es meist um eine Menge Geld oder gar um die finanzielle Existenz. Es lohnt sich daher, einen Anwalt zu konsultieren, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat und der die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung genau kennt.
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Haben Sie einen Kredit abgeschlossen, ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein? Wächst Ihnen eine unerwartet hohe finanzielle Belastung über den Kopf? Fühlen Sie sich von Ihrem Geldinstitut schlecht beraten? Möchten Sie einen Darlehensvertrag kündigen? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kreditrecht.
Wer ein Darlehen aufnimmt, sollte sich über die Folgen im Klaren sein. Seit einigen Jahren enthält das Bürgerliche Gesetzbuch Regelungen zum Verbraucher-Darlehen, die diese Sicherheit gewährleisten sollen – etwa durch die Verpflichtung, einen Verbraucher-Darlehensvertrag schriftlich abzuschließen, die Summe aller im Vertragsverlauf fälligen Zahlungen zu nennen und einen Effektivzins unter Berücksichtigung aller Kosten anzugeben. In der Praxis sieht es jedoch oft anders aus: Komplizierte Finanzierungsmodelle etwa beim Immobilienkauf machen es dem Laien vielfach unmöglich, zu durchschauen, worauf er sich einlässt. Da wird die Eigentumswohnung allein durch eine Steuerersparnis finanziert oder es werden schon einmal vollkommen unrealistische Mieteinkünfte einkalkuliert, um zu einem Vertragsabschluss zu kommen. Auch Verbrauchsgüter wie Möbel oder Elektronik werden immer häufiger über Kredite finanziert. Werden falsche oder mangelhafte Waren geliefert, kommt es schnell zum Rechtsstreit. Weniger Schutz als Verbraucher genießen Unternehmen, die Kredite aufnehmen: Hier werden an die Aufklärungspflichten der Kreditgeber deutlich geringere Anforderungen gestellt. Ob Verbraucher oder Unternehmen – bei rechtlichen Streitigkeiten mit Bezug zum Kreditrecht geht es meist um eine Menge Geld oder gar um die finanzielle Existenz. Es lohnt sich daher, einen Anwalt zu konsultieren, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat und der die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung genau kennt.
Sprechen Sie mit mir – als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kreditrecht bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Kreditfragen. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, was für Rechte die Gegenseite geltend machen kann, und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder bei einer außergerichtlichen Einigung stehe ich Ihnen gern zur Seite.
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Allgemeine Informationen zur Kanzlei
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Die Kanzlei
ATN d'Avoine Teubler Neu - mit augenblicklich 17 Berufsträgern - ist eine der führenden Kanzleien des Bergischen Städtedreiecks und auch darüber hinaus bekannt und aktiv.
Die Kanzlei wurde im Jahr 2009 gegründet und hat Standorte in Wuppertal, Remscheid, Leverkusen, Solingen und Düsseldorf. Durch die unmittelbare Nähe zu den Großstädten Köln und Düsseldorf sind wir in der Lage, unserer Mandanten und die wichtigsten Gerichte kurzfristig zu erreichen. Dabei sind wir so flexibel organisiert, dass wir Sie - wo auch immer es für Sie gerade passend ist- beraten können.
Unsere Philosophie ist die zielorientierte Beratung unserer Mandanten. Wir verstehen uns als Dienstleister, der mit Ihnen die bestmögliche Lösung zur Erreichung Ihrer Ziele erarbeitet. Dabei zeigen wir Ihnen eventuelle Risiken und Probleme auf, die es zu vermeiden gilt. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Prozess nicht geführt wird, wenn die Abwägung der Erfolgsaussichten gegenüber dem vorab ermittelten Prozesskostenrisiko negativ ausfällt.
Bei Vertragsverhandlungen liegt der Schwerpunkt der zielorientierten Beratung zunächst in der Ermittlung der Differenzen, um diese dann in Ihrem Sinne für einen Vertragsabschluss auszugleichen. Dabei ist nicht die Größe des erteilten Auftrags entscheidend, sondern Ihre Zufriedenheit.
Entstanden ist ATN d'Avoine Teubler Neu aus den Kanzleien Schmidt-Modrow d'Avoine & Partner (seit Juli 1997) und Teubler, Neu, Klein und Partner, deren Ursprünge ins Jahr 1989 zurück gehen.
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