Kontaktdaten
Helmut
Niehoff
Rechtsanwalt
Notar
Kanzlei:
Niehoff Bolz Kupka
Rechtsanwälte und Notar
Anschrift:
Kohlenkamp 39
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Telefon: 0208 45939-6
Telefax: 0208 45939-70
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Internet:
www.niehoff-bolz-kupka.de
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Meine Rechtsgebiete:
Helmut
Niehoff
Rechtsanwalt
mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht
Tätigkeitsbeschreibung – Gesellschaftsrecht
Möchten Sie eine Gesellschaft gründen? Sich selbstständig machen oder ein einzelkaufmännisches Unternehmen in eine Gesellschaft umwandeln? Haben Sie bereits eine Gesellschaft gegründet und möchten nun etwas verändern, etwa die Gesellschaftsform oder die Satzung? Gibt es innerhalb Ihrer Gesellschaft Streit um Satzungsdetails, Einlagen oder Entscheidungsbefugnisse? Sind Sie als Organ einer Gesellschaft Schadenersatzforderungen ausgesetzt? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht.
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Möchten Sie eine Gesellschaft gründen? Sich selbstständig machen oder ein einzelkaufmännisches Unternehmen in eine Gesellschaft umwandeln? Haben Sie bereits eine Gesellschaft gegründet und möchten nun etwas verändern, etwa die Gesellschaftsform oder die Satzung? Gibt es innerhalb Ihrer Gesellschaft Streit um Satzungsdetails, Einlagen oder Entscheidungsbefugnisse? Sind Sie als Organ einer Gesellschaft Schadenersatzforderungen ausgesetzt? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht.
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit allen Arten von privatrechtlichen Vereinigungen mehrerer Personen, die durch einen Vertrag gegründet werden, um einen gemeinsamen Zweck zu erreichen. Grundregeln für Gesellschaften formuliert das Bürgerliche Gesetzbuch. Es gibt Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV). Beispiele für Kapitalgesellschaften sind die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). In letzter Zeit sind einige neue Gesellschaftsformen eingeführt worden – etwa die Unternehmergesellschaft mit eingeschränkter Haftung (UG) oder die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Bei alle diesen Gesellschaftsformen sind unterschiedliche gesetzliche Regelungen zu beachten. Die Haftung der Gesellschafter, die Höhe der Einlagen, die Vorschriften über Handelsregistereintrag, notarielle Beglaubigungen und Bilanzierung – für einen Gründer wie für einen erfahrenen Gesellschafter oder Geschäftsführer gibt es eine Menge juristischer Fallstricke. Auch der Inhalt des Gesellschaftsvertrages ist auf die jeweilige Situation, auf den konkreten Unternehmenszweck und die Wünsche der Beteiligten genau abzustimmen. Nur so können auf lange Sicht teure Konflikte vermieden werden. Hier sind die Dienste eines kompetenten Rechtsanwalts erforderlich.
Sprechen Sie mit mir. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wie Sie sich ggf. gegen unberechtigte Ansprüche wehren können. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht.
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Allgemeine Informationen zur Kanzlei
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Die Notariats- und Anwaltskanzlei Niehoff, Bolz, Kupka wurde 1981 gegründet.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt neben dem Notariat in der anwaltlichen Bearbeitung von zivilrechtlichen Mandaten.
Hierbei sind wir insbesondere in den Bereichen Familien-, Erb-, Miet-, privatem Bau- sowie allgemeinem Vertragrecht tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt besteht in der Vertretung unserer Mandanten in Verkehrssachen sowie Verkehrsstrafsachen und im Bereich der Insolvenz- und Zwangsverwaltung.
Die heutige Komplexität der Rechtsgebiete sowie die ständig wachsende Gesetzesflut verlangen eine kontinuierliche Fortbildung sowie Spezialisierung eines jeden Anwalts. Die Mandatsübernahme erfolgt daher je nach Rechtsangelegenheit vom jeweiligen Spezialisten. So werden Sie bei uns von einem mit der Materie befassten und sachkundigen Anwalt beraten und betreut. Unabhängig hiervon haben Sie selbstverständlich -insbesondere im Hinblick auf ein spezielles Vertrauensverhältnis- die Möglichkeit, den von Ihnen gewünschten Anwalt mit der Mandatsübernahme zu befassen.
Die Beratung erfolgt grundsätzlich während der Öffnungszeiten unserer Kanzlei. Wir sind jedoch selbstverständlich bereit, eine Beratung außerhalb der festen Bürozeiten bei Ihnen zu Hause oder in Ihrer Firma vorzunehmen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jeder Zeit zur Verfügung.
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