Kontaktdaten
Helmut
Niehoff
Rechtsanwalt
Notar
Kanzlei:
Niehoff Bolz Kupka
Rechtsanwälte und Notar
Anschrift:
Kohlenkamp 39
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Telefon: 0208 45939-6
Telefax: 0208 45939-70
E-Mail:
Internet:
www.niehoff-bolz-kupka.de
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 8:00 - 17:30 Uhr
Fr.: 8:00 - 14:00 Uhr
Fremdsprachen:
Englisch
Französisch
Meine Rechtsgebiete:
Helmut
Niehoff
Rechtsanwalt
mit Schwerpunkt GmbH-Recht
Tätigkeitsbeschreibung – GmbH-Recht
Möchten Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen? Sich selbstständig machen oder ein einzelkaufmännisches Unternehmen in eine GmbH umwandeln? Haben Sie bereits eine Gesellschaft gegründet und möchten nun die Gesellschaftsform oder den Gesellschaftsvertrag ändern? Gibt es innerhalb Ihrer GmbH Streit um Einlagen oder Entscheidungsbefugnisse? Sind Sie als Geschäftsführer Schadenersatzforderungen ausgesetzt? Benötigen Sie Beratung zur neuen haftungsbeschränkten „Unternehmergesellschaft“? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt GmbH-Recht.
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Möchten Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen? Sich selbstständig machen oder ein einzelkaufmännisches Unternehmen in eine GmbH umwandeln? Haben Sie bereits eine Gesellschaft gegründet und möchten nun die Gesellschaftsform oder den Gesellschaftsvertrag ändern? Gibt es innerhalb Ihrer GmbH Streit um Einlagen oder Entscheidungsbefugnisse? Sind Sie als Geschäftsführer Schadenersatzforderungen ausgesetzt? Benötigen Sie Beratung zur neuen haftungsbeschränkten „Unternehmergesellschaft“? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt GmbH-Recht.
Das GmbH-Recht befasst sich mit allen Rechtsfragen rund um die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Relevante Regelungen dazu finden sich im GmbH-Gesetz. Es regelt u.a. Form und Inhalt des Gesellschaftsvertrages, das Stammkapital, die Geschäftsführung und die Anmeldung zum Handelsregister. Auch die rechtlichen Verhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern werden behandelt. Insbesondere Fragen hinsichtlich der Einlagen, der Übertragung von Geschäftsanteilen oder der Nachschusspflicht führen häufig zu Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern. Gesetzlich geregelt ist auch, wer die Gesellschaft nach außen vertritt und was auf ihrem Briefkopf angegeben werden muss. Buchführung, Bilanzierung und Jahresabschluss sind weitere wichtige Themen, mit denen sich der Geschäftsführer einer GmbH zu befassen hat. Auch die Einzelheiten einer Gesellschafterversammlung sind gesetzlich bestimmt – die Nichteinhaltung dieser Regelungen kann zur Unwirksamkeit von Beschlüssen führen. Das GmbH-Gesetz enthält darüber hinaus auch Ordnungs-, Straf- oder Bußgeldvorschriften. Wer als Geschäftsführer etwa im Gründungsbericht falsche Angaben macht, riskiert eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe. Auch eine Haftung von Geschäftsführern ist in vielen Fällen nicht auszuschließen. Um welchen der genannten Problembereiche es auch geht – Sie benötigen Rat und Unterstützung eines Rechtsanwaltes, der nicht nur die grundsätzlichen Regelungen des GmbHG kennt, sondern auch bezüglich der sich häufig ändernden Rechtsprechung auf dem Laufenden ist.
Sprechen Sie mit mir. Als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt GmbH-Recht bin ich Ihr Ansprechpartner in allen GmbH-Fragen. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wie Sie sich ggf. gegen unberechtigte Ansprüche wehren können. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.
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Allgemeine Informationen zur Kanzlei
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Die Notariats- und Anwaltskanzlei Niehoff, Bolz, Kupka wurde 1981 gegründet.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt neben dem Notariat in der anwaltlichen Bearbeitung von zivilrechtlichen Mandaten.
Hierbei sind wir insbesondere in den Bereichen Familien-, Erb-, Miet-, privatem Bau- sowie allgemeinem Vertragrecht tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt besteht in der Vertretung unserer Mandanten in Verkehrssachen sowie Verkehrsstrafsachen und im Bereich der Insolvenz- und Zwangsverwaltung.
Die heutige Komplexität der Rechtsgebiete sowie die ständig wachsende Gesetzesflut verlangen eine kontinuierliche Fortbildung sowie Spezialisierung eines jeden Anwalts. Die Mandatsübernahme erfolgt daher je nach Rechtsangelegenheit vom jeweiligen Spezialisten. So werden Sie bei uns von einem mit der Materie befassten und sachkundigen Anwalt beraten und betreut. Unabhängig hiervon haben Sie selbstverständlich -insbesondere im Hinblick auf ein spezielles Vertrauensverhältnis- die Möglichkeit, den von Ihnen gewünschten Anwalt mit der Mandatsübernahme zu befassen.
Die Beratung erfolgt grundsätzlich während der Öffnungszeiten unserer Kanzlei. Wir sind jedoch selbstverständlich bereit, eine Beratung außerhalb der festen Bürozeiten bei Ihnen zu Hause oder in Ihrer Firma vorzunehmen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jeder Zeit zur Verfügung.
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