Susanne
Sandten
Rechtsanwältin
mit Schwerpunkt Kündigungsschutzrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tätigkeitsbeschreibung – Kündigungsschutzrecht
Ist Ihnen als Arbeitnehmer eine Kündigung ins Haus geflattert? Suchen Sie Beratung, weil Sie abgemahnt wurden oder weil in Ihrem Betrieb Entlassungen anstehen und Sie den Verlust Ihres Arbeitsplatzes befürchten? Bei mir als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz erhalten Sie Rat und Unterstützung.
Viele Arbeitnehmer sind heute von der Kündigung bedroht. Das Arbeitsverhältnis, das ein Arbeitsleben lang hält, ist Geschichte. Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise machen sich immer noch bemerkbar; zudem geht weltweit der Trend weg vom kleinen Familienbetrieb hin zum Tochterunternehmen eines Großkonzerns. Schnell werden hier aus der Ferne Entscheidungen über den Personalabbau getroffen, die betriebsbedingte Kündigung ist Alltag geworden. Aber auch z. B. aus verhaltensbedingten Gründen wird zügig gekündigt – da genügt schon das „Mitgehenlassen“ eines Käsebrötchens aus der Betriebskantine. Sind Sie zu oft krank, kann es zu einer personenbedingten Kündigung kommen. Nicht jede Kündigung hat jedoch auch vor dem Arbeitsgericht Bestand.
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Ist Ihnen als Arbeitnehmer eine Kündigung ins Haus geflattert? Suchen Sie Beratung, weil Sie abgemahnt wurden oder weil in Ihrem Betrieb Entlassungen anstehen und Sie den Verlust Ihres Arbeitsplatzes befürchten? Bei mir als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz erhalten Sie Rat und Unterstützung.
Viele Arbeitnehmer sind heute von der Kündigung bedroht. Das Arbeitsverhältnis, das ein Arbeitsleben lang hält, ist Geschichte. Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise machen sich immer noch bemerkbar; zudem geht weltweit der Trend weg vom kleinen Familienbetrieb hin zum Tochterunternehmen eines Großkonzerns. Schnell werden hier aus der Ferne Entscheidungen über den Personalabbau getroffen, die betriebsbedingte Kündigung ist Alltag geworden. Aber auch z. B. aus verhaltensbedingten Gründen wird zügig gekündigt – da genügt schon das „Mitgehenlassen“ eines Käsebrötchens aus der Betriebskantine. Sind Sie zu oft krank, kann es zu einer personenbedingten Kündigung kommen. Nicht jede Kündigung hat jedoch auch vor dem Arbeitsgericht Bestand.
Bei einer Kündigung müssen bestimmte Formalien eingehalten werden – etwa die Schriftform oder eine ausreichende Begründung. Der übliche Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt für Arbeitnehmer in bestimmten Kleinbetrieben nicht. In allen anderen Betrieben muss der Arbeitgeber vor der Kündigung eine sogenannte „Sozialauswahl“ durchführen – die sehr fehleranfällig ist. Aber auch wenn Sie in einem der Kleinbetriebe arbeiten, für die dies nicht gilt, kann Ihre Kündigung unwirksam sein – etwa wegen Sittenwidrigkeit. Dies sind nur einige Beispiele für Umstände, unter denen eine Kündigung hinfällig sein kann. Weitere sind denkbar – eine vergessene Beteiligung des Betriebsrates, die Nichtbeachtung einer Frist, die Mißachtung besonderer Regeln für die außerordentliche Kündigung. Betriebsratsmitglieder und werdende Mütter genießen besonderen Schutz. Um den richtigen Angriffspunkt gegen Ihre Kündigung zu finden, benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der sich nicht nur mit der aktuellen Gesetzeslage, sondern auch mit der aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte auskennt.
Sprechen Sie mit mir. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat, wie sich die Beweislage darstellt und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vielleicht haben Sie Anspruch auf eine Abfindung? Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich als Anwalt mit dem Schwerpunkt Kündigungsschutzrecht Ihre Interessen.
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Allgemeine Informationen zur Kanzlei
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Rechtsanwältin Susanne Sandten wurde 1961 in Mülheim an der Ruhr geboren und studierte in Bonn und Kiel Rechtswissenschaften bevor sie ihren Referendardienst am Landgericht Bonn absolvierte und 1996 vom Präsidenten des Oberlandesgericht Köln als Rechtsanwältin zugelassen wurde.
Die Kanzlei besteht seit 1996 in Bonn. Sie bietet neben der Rechtsberatung auch die Gestaltung von Verträgen sowie die gerichtliche Interessenvertretung einschließlich der Vollstreckung.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht ist sie bundesweit auf dem Gebiet Arbeitsrecht, dem Recht der Informationstechnologien und dem Sozialversicherungsrecht tätig.
Sie betreut die Interessen von Unternehmen, genauso wie diejenigen von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Geschäftsführern. Als langjährige Referentin eines Arbeitgeberverbandes, ist sie mit den Problemen in Arbeitsverhältnissen bestens vertraut.
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