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Kai-Uwe Dannheisser

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht



Tätigkeitsbeschreibung – Familienrecht

Steht bei Ihnen eine Trennung oder Ehescheidung an? Wollen Sie Unterhaltsansprüche geltend machen oder abwehren? Wollen Sie um das Sorgerecht für Ihre Kinder kämpfen? Um Ihre Wohnung? Oder möchten Sie vorbeugen und einen Ehevertrag abschließen? In allen diesen Fällen können Sie mich ansprechen. Ich bin der richtige Partner in allen Rechtsfragen rund um Ehe und Familie. Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht vertrete ich kompetent Ihre Interessen.

Scheidungsverfahren kennen wir mittlerweile alle aus unserem Bekanntenkreis. Da wird heftig über Schuld und Unschuld gestritten, oft ist das Verhältnis der Partner so zerrüttet, dass kein sachliches Gespräch mehr möglich ist. Gerade wenn es um Unterhaltszahlungen sowie Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder geht, kochen gerne die Emotionen hoch. Wenn er nicht zahlt, warum soll er sein Kind sehen dürfen? Sie ist doch untreu gewesen, warum soll ich Unterhalt bezahlen? Meine Eltern haben das Haus finanziert, warum soll er 50 Prozent des Verkaufspreises bekommen? Ich habe meine Arbeitsleistung beim Hausbau beigesteuert und ihre Eltern nur Geld, ist meine Arbeit nichts wert? Sie will mit den Kindern von Berlin nach Bayern ziehen, wie soll ich mein Umgangsrecht wahrnehmen? Was ist ein Versorgungsausgleich und wie funktioniert er? Alle diese und viele weitere Fragen können im Zuge einer Trennung und Scheidung auftauchen. Ich helfe Ihnen dabei, sich sachlich mit dem Thema auseinander zu setzen, zu erkennen, was Ihnen zusteht, und eine Lösung durchzusetzen – ob im Gespräch mit der Gegenseite oder vor Gericht. ...
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Publikationen

Mitautor "Rechtshandbuch E-Business", rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäfte im Internet, Luchterhand Verlag 2002

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Hinweis: Für eine Erstberatung darf ein Anwalt eine Beratungsgebühr in Höhe von bis zu 190 Euro (in Straf- und Bußgeldsachen bis zu 180 Euro) berechnen. Bleibt es bei einer Erstberatung gibt der hier abgebildete Anwalt einen Rabatt in Höhe von 25 Prozent auf die letztlich abzurechnende Gebühr. Um diesen Vorteil nutzen zu können, drucken Sie den Gutschein über den nachfolgenden Link bitte aus und nehmen ihn mit in die Kanzlei.

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