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Kai-Uwe Dannheisser

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsstrafrecht



Tätigkeitsbeschreibung – Verkehrsstrafrecht

Wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat im Straßenverkehr eingeleitet? Ein Fehler ist schnell gemacht. Eine Reihe von Straftaten kann im Straßenverkehr begangen werden. Viele werden oft als Kavaliersdelikt angesehen – sind es aber nicht. Werden Sie wegen einer Straftat im Straßenverkehr vor den Kadi zitiert, bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsstrafrecht.

Im Straßenverkehr kann man auf verschiedenste Art mit dem Gesetz in Konflikt kommen: Autofahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluß, ein durch Übermüdung verursachter Verkehrsunfall, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne KfZ-Versicherung, eine Probefahrt mit dem Nummernschild vom Auto des Kumpels, Gefährdung des Straßenverkehrs durch zu aggressives Überholen, Beleidigungen, fahrlässige Körperverletzungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, unterlassene Hilfeleistung bei einem Unfall, im schlimmsten Fall eine fahrlässige Tötung – all dies sind Situationen, in denen sich ein Verkehrsteilnehmer unerwartet schnell befinden kann. Eine Vorstrafe hat weitreichende Folgen – insbesondere für die weitere berufliche Laufbahn. Als auf das Verkehrsstrafrecht spezialisierter Anwalt bin ich Ihr Ansprechpartner, damit es nicht soweit kommt. ...
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Publikationen

Mitautor "Rechtshandbuch E-Business", rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäfte im Internet, Luchterhand Verlag 2002

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Hinweis: Für eine Erstberatung darf ein Anwalt eine Beratungsgebühr in Höhe von bis zu 190 Euro (in Straf- und Bußgeldsachen bis zu 180 Euro) berechnen. Bleibt es bei einer Erstberatung gibt der hier abgebildete Anwalt einen Rabatt in Höhe von 25 Prozent auf die letztlich abzurechnende Gebühr. Um diesen Vorteil nutzen zu können, drucken Sie den Gutschein über den nachfolgenden Link bitte aus und nehmen ihn mit in die Kanzlei.

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