Wolfgang
Arndt
Rechtsanwalt
mit Schwerpunkt Vertragsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Tätigkeitsbeschreibung – Vertragsrecht
Haben Sie einen Vertrag unterschrieben und werden jetzt mit wundersamen Konsequenzen konfrontiert? Haben Sie eine horrende Handyrechnung erhalten, weil Ihr Vertrag Tarifregelungen enthält, mit denen Sie nie gerechnet hätten? Behauptet Ihr Stromanbieter, dass Ihr Vertrag mit ihm nicht kündbar ist? Haben Sie etwas bestellt und dabei unwissentlich etwas anderes abonniert? Die Liste der möglichen Probleme mit dem „Kleingedruckten“ ist lang. In derartigen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Vertragsrecht.
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Haben Sie einen Vertrag unterschrieben und werden jetzt mit wundersamen Konsequenzen konfrontiert? Haben Sie eine horrende Handyrechnung erhalten, weil Ihr Vertrag Tarifregelungen enthält, mit denen Sie nie gerechnet hätten? Behauptet Ihr Stromanbieter, dass Ihr Vertrag mit ihm nicht kündbar ist? Haben Sie etwas bestellt und dabei unwissentlich etwas anderes abonniert? Die Liste der möglichen Probleme mit dem „Kleingedruckten“ ist lang. In derartigen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Vertragsrecht.
Als Verbraucher sieht man sich heute mit einem großen Problem konfrontiert: Jedes auch noch so unbedeutende Geschäft ist mit einem Schwall von Kleingedrucktem verbunden. Oft bleibt nicht die Zeit, die Klauseln tatsächlich zu lesen – oder sich gar damit zu beschäftigen, was sie bedeuten. Wer etwa liest die Romane in Kleinstdruck, die auf der Rückseite jeder Lastschriftermächtigung stehen, die man beim Bezahlen mit der ec-Karte im Supermarkt unterschreibt? In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit – jeder darf mit jedem vertraglich vereinbaren, was er will – selbstverständlich in den Grenzen der Gesetze. Ein Vertrag darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen, auch die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen beachtet werden. Für viele Vertragstypen gibt es besondere gesetzliche Regelungen – wie etwa für den Kaufvertrag, den Mietvertrag, den Werkvertrag, oder etwa für Verträge im Bereich der Finanzdienstleistungen. Der Gesetzgeber hat sich viel einfallen lassen, um Verbraucher vor Übervorteilung zu schützen. Aber auch, wenn Sie kein Verbraucher sind, sondern etwa Gewerbetreibender, können Sie sich an mich als Rechtsanwalt wenden.
Sprechen Sie mit mir – unabhängig davon, um welche Vertragsart es bei Ihnen geht. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vielleicht haben Sie es mit einer unwirksamen Klausel oder einem unwirksamen Vertrag zu tun oder können den Vertrag anfechten. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.
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Allgemeine Informationen zur Kanzlei
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Der Sitz unserer Kanzlei ist seit mehr als 80 Jahren in Köln. Unsere Mandanten haben sich in dieser Zeit auf unsere Sachkunde und Erfahrung in zivil- und wirtschaftsrechtlichen Fragen verlassen können. Dieser Tradition fühlen sich die Rechtsanwälte und alle Mitarbeiter verpflichtet. Zugleich erfüllen wir alle Ansprüche an eine zeitgemäße Kanzlei. Wir verstehen uns als Dienstleister und setzen auf moderne Kommunikation und schnellstmögliche Abwicklung. Zeitraubenden Verfahren begegnen wir mit dem Einsatz aktueller Technik. Unser Internet gestütztes Masseninkasso wird jedes Jahr tausendfach genutzt.
Branchenübergreifend beraten wir etablierte Unternehmen, Einzelunternehmer, Privatmandanten und Firmengründer. Wir vertreten Sie bundesweit bei allen Arbeitsgerichten sowie den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Einer unserer Partner bleibt dauerhaft Ihr Ansprechpartner. Er kennt Ihren privaten und geschäftlichen Hintergrund sowie die Eigenheiten und Abläufe in Ihrem Unternehmen. Diese Kenntnisse sind für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit.
Weil Rechtsfragen immer komplexer werden, sind Kooperation und Teamwork in unserer Kanzlei selbstverständlich. Wir verstehen uns als Spezialisten in unseren Fachgebieten und nutzen bei Bedarf stets die besonderen Kompetenzen der einzelnen Partner.
Wir verfolgen einen ganzheitlichen mandantenorientierten Beratungsansatz. Sie können von uns erwarten, dass wir Probleme frühzeitig für Sie erkennen und auf Notwendigkeiten hinweisen. Auch nach dem erfolgreichen Abschluss eines Mandats stehen wir zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Sicherung Ihres Erfolges, aber auch in Krisenzeiten.
Rechtsanwalt Wolfgang Arndt ist
Fachanwalt für Erbrecht. Er ist seit 35 Jahren für die Mandanten der Sozietät tätig. Im Bereich des Erb- und Vormundschaftsrechtes wird er seit langen Jahren durch Gerichte mit Nachlass- oder Ergänzungspflegschaften, Nachlassverwaltungen und Testamentsvollstreckungen beauftragt.
Testamentsgestaltung, Gesellschaftsverträge und Vorsorge für Unternehmer und Privatleute im Alter und bei behindernden Krankheiten sind Gegenstand seiner Beratung.
Seine Berufserfahrung stellt er im Wirtschafts- und Immobilienrecht in den Dienst der Mandanten. Das Internationale Privatrecht sowie internationale Rechtsfragen (englische Verhandlungssprache) sind weitere Schwerpunkte seiner Arbeit.
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