Frank
Dahlheuser
Rechtsanwalt
mit Schwerpunkt Aufenthaltsrecht
Tätigkeitsbeschreibung – Aufenthaltsrecht
Möchten Sie dauerhaft nach Deutschland übersiedeln? Möchten Sie Asyl beantragen, eine Aufenthaltsgenehmigung oder die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Wollen Sie als deutscher Staatsbürger eine Ausländerin heiraten? Möchten Sie als Ausländer in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen? Gibt es Probleme bei der Adoption ausländischer Kinder? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Aufenthaltsrecht.
Das Aufenthaltsrecht kann als ein Untergebiet des Ausländerrechts angesehen werden. Seine wichtigsten Vorschriften finden sich im Aufenthaltsgesetz, das den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern in Deutschland regelt. Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen dem Aufenthalt zur Ausbildung, wegen einer Erwerbstätigkeit oder dem Aufenthalt aus humanitären, politischen oder völkerrechtlichen Gründen. Hiervon ist das Asylverfahren zu unterscheiden, welches speziell im Asylverfahrensgesetz beschrieben wird. Das Aufenthaltsgesetz befasst sich darüber hinaus auch mit dem Nachzug von Familienmitgliedern nach Deutschland, mit den Möglichkeiten von Ausländern, in Deutschland zu arbeiten und Einkünfte zu erzielen und mit Integrationskursen zur Einführung in die deutsche Sprache und Kultur. Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsrecht können sich in verschiedenen Bereichen ergeben – wenn etwa ein Familienangehöriger wie ein Kind oder ein Ehegatte nach Deutschland nachkommen soll, die Einreise oder die Aufenthaltserlaubnis jedoch von der zuständigen Behörde verweigert wird. Bekommt beispielsweise ein ausländisches Paar in Deutschland ein Kind, wird diesem Kind nur dann eine Erlaubnis zum Aufenthalt erteilt, wenn die Eltern im Besitz einer solchen sind. Ist ein Ausländer noch minderjährig und verfügt über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis, können seine noch im Ausland lebenden Eltern eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sich ansonsten keine sorgeberechtigte Person in Deutschland aufhält. Dies sind nur einige der Fragen, die sich in rechtlicher Hinsicht für Ausländer in Deutschland ergeben können. Benötigt wird in diesem komplizierten Bereich ein versierter Rechtsanwalt, der sich mit der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung genau auskennt.
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Möchten Sie dauerhaft nach Deutschland übersiedeln? Möchten Sie Asyl beantragen, eine Aufenthaltsgenehmigung oder die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Wollen Sie als deutscher Staatsbürger eine Ausländerin heiraten? Möchten Sie als Ausländer in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen? Gibt es Probleme bei der Adoption ausländischer Kinder? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Aufenthaltsrecht.
Das Aufenthaltsrecht kann als ein Untergebiet des Ausländerrechts angesehen werden. Seine wichtigsten Vorschriften finden sich im Aufenthaltsgesetz, das den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern in Deutschland regelt. Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen dem Aufenthalt zur Ausbildung, wegen einer Erwerbstätigkeit oder dem Aufenthalt aus humanitären, politischen oder völkerrechtlichen Gründen. Hiervon ist das Asylverfahren zu unterscheiden, welches speziell im Asylverfahrensgesetz beschrieben wird. Das Aufenthaltsgesetz befasst sich darüber hinaus auch mit dem Nachzug von Familienmitgliedern nach Deutschland, mit den Möglichkeiten von Ausländern, in Deutschland zu arbeiten und Einkünfte zu erzielen und mit Integrationskursen zur Einführung in die deutsche Sprache und Kultur. Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsrecht können sich in verschiedenen Bereichen ergeben – wenn etwa ein Familienangehöriger wie ein Kind oder ein Ehegatte nach Deutschland nachkommen soll, die Einreise oder die Aufenthaltserlaubnis jedoch von der zuständigen Behörde verweigert wird. Bekommt beispielsweise ein ausländisches Paar in Deutschland ein Kind, wird diesem Kind nur dann eine Erlaubnis zum Aufenthalt erteilt, wenn die Eltern im Besitz einer solchen sind. Ist ein Ausländer noch minderjährig und verfügt über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis, können seine noch im Ausland lebenden Eltern eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sich ansonsten keine sorgeberechtigte Person in Deutschland aufhält. Dies sind nur einige der Fragen, die sich in rechtlicher Hinsicht für Ausländer in Deutschland ergeben können. Benötigt wird in diesem komplizierten Bereich ein versierter Rechtsanwalt, der sich mit der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung genau auskennt.
Sprechen Sie mit mir – unabhängig davon, welche aufenthaltsrechtlichen Schwierigkeiten Sie haben. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite bzw. Behörde hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.
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