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Übersicht unserer Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Ilja Borchers
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Franzenburg 48
35578 Wetzlar
Rechtsanwältin Johanna Feuerhake
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Obere-Masch-Straße 22
37073 Göttingen
Rechtsanwältin Dr. Clara Napoli
   (1 Bewertung)
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Heidehofstraße 9
70184 Stuttgart
Rechtsanwalt Dr. Matthias Schaefer, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Brienner Straße 55
80333 München
Rechtsanwalt Alexander Paschke
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Torstraße 115
10119 Berlin

Das Urheber- und Medienrecht

Der Titel „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“ zählt zu den weniger häufigen Qualifikationen von Juristen. Anfang 2013 waren in Deutschland 226 Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht bei den Kammern registriert.

Was umfasst das Rechtsgebiet Urheber- und Medienrecht?

Das Urheberrecht beschäftigt sich mit allen Rechtsverhältnissen im Zusammenhang mit dem Urheber und seinem Werk. Es gewährt dem Urheber – dem Schriftsteller, der ein Buch verfasst ebenso wie dem Softwareentwickler, der eine neue App programmiert – das umfassende Recht, darüber zu bestimmen, was mit seinem Werk geschehen bzw. ob und wie dieses vermarktet werden soll. Das Medienrecht befasst sich mit den Vorschriften zur Verbreitung von Informationen mit Hilfe der Medien. Dazu gehören etwa das Telekommunikationsrecht und das Rundfunkrecht. Fachanwälte in diesem Bereich benötigen Kenntnisse über
  • Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften (z.B. GEMA), Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,
  • Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht,
  • Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,
  • Rundfunkrecht,
  • wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz,
  • Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung.
Erforderlich sind zusätzlich auch Kenntnisse im besonderen Verfahrens- und Prozessrecht für diese Bereiche.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Urheber- und Medienrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht muss der Fachanwalts-Anwärter in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine bestimmte Anzahl von Fällen aus diesem Rechtsgebiet bearbeitet haben, nämlich: 80 Fälle aus allen oben erwähnten Kenntnisgebieten, davon mindestens je fünf aus den Gebieten Urheberrecht, Verlagsrecht und Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung. Bei mindestens 20 Fällen muss es sich um gerichtliche Verfahren handeln. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Unterlagen belegen können.

zuletzt aktualisiert am 20.03.2017