Rechtsanwältin Dr. Marilla Reich

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Allgemeine Informationen zur Kanzlei
Mit der Spezialisierung auf Medizinrecht und Arzthaftungsrecht wird aufgrund langjähriger Erfahrung eine Vertretung rechtlicher Interessen angeboten, die effektiv und zugleich schonend für alle Beteiligten ist, weil sie auf außergerichliche Einigung ausgelegt ist.

Die erste Kontaktaufnahme erfolgt idealerweise per Telefon. Das Gespräch ist unverbindlich und führt nicht zu einer Beauftragung.

Ganz überwiegend werden Patienten vertreten, Ärzte nur in Ausnahmefällen. Im Tierarztrecht ist es umgekehrt. Hier werden nur Tierärzte vertreten.

Größere Entfernungen zur Kanzlei müssen kein Hindernis sein. Sehr oft gelingt die gesamte Mandatsabwicklung ohne persönliches Gespräch. Ausführliche Telefonate sind oft deutlich effektiver.

Die Zusammenstellung des Sachverhalts ist im Medizinrecht sowohl Beginn als auch Grundlage der Arbeit und mit ganz besonders viel Aufwand verbunden:

Dazu gehört bei Arzthaftungsfällen die Auswertung des Gedächtnisprotokolls des Patienten und die Anforderung aller Behandlungsunterlagen, die über die kritisierte Behandlung sowie die vorher und nachher durchgeführte Behandlung Auskunft geben. Es folgt die Zusammenstellung der maßgeblichen Fragen, die nur ein Arzt beantworten kann, und ein medizinisches Gutachten, das die Fragen tatsächlich klärt.

Abhängig von dem Ergebnis kann eine Schmerzensgeld - bzw. Schadensersatzforderung begründet werden, oder eine weitere Begutachtung angestrebt werden.

Ein Gerichtsverfahren lässt sich in den meisten Fällen vermeiden.

Die einzelnen Schritte werden selbstverständlich unter Berücksichtigung der jeweils entstehenden Kosten diskutiert und abgestimmt. Auch ein schrittweises Vorgehen ist möglich und besonders dann empfehlenswert, wenn die Aussichten zunächst eher zweifelhaft erscheinen. Die Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers wird unter detaillierter Darlegung des Sachverhalts eingeholt.

Bei geringem Einkommen und fehlender Rechtsschutzversicherung wird gebeten, vorab bei dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht nach einem Beratungshilfeschein zu fragen. Die Kopiekosten, die bei der Anforderung der Behandlunterlagen entstehen können, sind ggfs. dennoch zu tragen.

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Kanzlei:

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Anschrift:

Aegidiistraße 37
48143 Münster
DEUTSCHLAND

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E-Mail:

Internet:
www.kanzlei-reich-muenster.de

Fremdsprachen:
Englisch

Meine Rechtsgebiete:

  • Arzthaftungsrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Haftungsrecht
  • Medizinrecht

Spezialistin für:

  • Medizinschadensrecht
  • Tierarztrecht