Martin Lang
RechtsanwaltFachanwalt für Erbrecht
Allgemeine Informationen zur Kanzlei
Sie sind uns immer herzlich willkommen! Zu zweit legen wir mehr als 50 Jahre Anwaltserfahrung in die Waagschale. Rechtsanwalt Martin Lang ist Fachanwalt für Erbrecht. Wir bearbeiten Mandate auf folgenden Gebieten: •Erbrecht: insbesondere Testamente, Streitigkeiten unter Erben, Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse, Testamentsvollstreckungen, Patienten- und Vorsorgevollmachten, Übertragung von Immobilien auf die Kinder •Verkehrsrecht: Regulierung von Schadenersatzansprüchen, Unfall- und Versicherungsschäden •Familienrecht: Anwaltliche Beratung und Vertretung insbesondere in Scheidungsverfahren, Unterhalts-Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten •Für andere Rechtsgebiete können wir Ihnen auf Wunsch spezialisierte Kolleginnen und Kollegen benennen.weiterlesen
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