Martina Zebisch
RechtsanwältinFachanwältin für Familienrecht
Allgemeine Informationen zur Kanzlei
- 1990 Zulassung als Rechtsanwältin (vertretungsbefugt vor allen Amts- und Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik und dem Kammergericht in Berlin) - 1998 Fachanwältin für Familienrecht - 1999 Notarkurs - 2005 Fachanwaltskurs Erbrecht - regelmäßige Fortbildung zur aktuellen Rechtsentwicklung Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung in Familienrechtsangelegenheiten (I.weiterlesen
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