Autor: RA FAArbR zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV) Michael Wübbeke LL.M. (Arbeitsrecht), Norderstedt (www.rechtsanwalt-wuebbeke.de)
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 11/2023
Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten wegen eines Interessenkonflikts
Ein wichtiger Grund zur Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten liegt vor, wenn er die für seine Aufgabenerfüllung erforderliche Fachkunde oder Zuverlässigkeit nicht (mehr) besitzt. Die Zuverlässigkeit kann infrage stehen, wenn...