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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Behandlungsfehler

Rechtsanwältin Dr. Susanne Miecke
Hildesheimer Straße 359
30880 Laatzen
Rechtsanwalt Elmar Lersch
Zehnerstraße 29
53498 Bad Breisig

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge ist ein Behandlungsfehler "eine nicht ordnungsgemäße, d. h. nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechende Behandlung durch einen Arzt oder eine Ärztin oder auch einen Angehörigen anderer Heilberufe". Mit einem Behandlungsfehler ist dabei nicht unbedingt nur ein Fehler bei der Heilbehandlung selbst gemeint; unter den Begriff fällt z.B. auch die Vernachlässigung von Hygienemaßnahmen, die unsachgemäße Organisation von Arbeitsabläufen und Personal und die unzureichende Aufklärung über die Folgen und Risiken einer Behandlung.

Fehlerhafte Behandlung

Behandlungsfehler im engeren Sinne können zum Beispiel Fehldiagnosen sein, das Verschreiben falscher Medikamente oder eine ungeschickt ausgeführte Operation. Möglich ist eine Vielzahl von Fehlern, denn auch Ärzte sind Menschen. Und jeder Patient spricht unterschiedlich auf eine Behandlung an. Ob wirklich ein Fehler gemacht wurde, für den der Arzt verantwortlich zu machen ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Ein im Medizinrecht erfahrener Rechtsanwalt kann bei der Entscheidung helfen, ob im jeweiligen Fall eine Klage sinnvoll bzw. aussichtsreich ist.

Fehler bei der Organisation

Gerade in Kliniken oder großen Arztpraxen kommt es immer wieder auch zu organisatorischen Fehlern. Manchmal wird unerfahrenes Persnal an sensible Aufgaben gesetzt, oder es werden falsche Anweisungen erteilt (etwa hinsichtlich Medikamenten-Dosierung) oder aufgrund schlechter Organisation der Arbeitsabläufe werden Hygienevorschriften nicht beachtet.

Was der Arzt erklären muss

Bevor er sie behandelt, muss Ihr Arzt Ihnen mögliche Nebenwirkungen, Folgen und vor allem Risiken der Behandlung erläutern. Dies gilt auch für Untersuchungen, die einen körperlichen Eingriff oder die Einnahme von Medikamenten erforderlich machen. Sie als Patient müssen in die Behandlung oder Untersuchung einwilligen. Dazu brauchen Sie die vom Arzt zu gebenden Informationen. Außer der Aufklärung über mögliche Risiken muss der Arzt Sie auch über den Behandlungsverlauf aufklären: Welche Behandlungsschritte gibt es, welche Maßnahmen sind wann zu erwarten, wie lange dauern die einzelnen Phasen?

Was fehlt Ihnen?

Eine Aufklärung muss auch über die Krankheit stattfinden. Der Arzt muss Ihnen mitteilen, was Ihnen fehlt - und Sie darüber unterrichten, wie Sie selbst zum Heilungserfolg beitragen können. Dies nennt man auch therapeutische Aufklärung. Sie kann Ernährungsregeln betreffen, die Vermeidung bestimmter Sportarten oder die Dosierung von Medikamenten.

Wer bezahlt?

Der Arzt hat zusätzlich auch noch wirtschaftliche und versicherungsrechtliche Aufklärungspflichten - insbesondere dann, wenn Sie als Patient ganz klar keine Ahnung von dem haben, was finanziell auf Sie zukommt.

Arzthaftung

Ihr Arzt muss nur dann für Fehler einstehen, wenn ihm eine Verletzung seiner Pflichten nachgewiesen werden kann. Auch muss diese Pflichtverletzung tatsächlich für Ihren Schaden - z.B. eine weitere, notwendig gewordene Operation, unnötige Schmerzen oder eine dauerhafte Gesundheitsschädigung - ursächlich geworden sein. Manche Ärzte und insbesondere Krankenhäuser lassen ihre Patienten vor der Behandlung einen Haftungsverzicht unterschreiben. Hier gibt es aber Regeln! So darf dem Patienten nicht eine Stunde vor der Operation ein Blatt mit Aufklärungs-Infos und ein Formular zum Unterschreiben vorgelegt werden. Haben Sie Zweifel am ordnungsgemäßen Ablauf, konsultieren Sie einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf das Medizinrecht.

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zuletzt aktualisiert am 10.05.2016