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Inhalte des Tarifrechts: ein Überblick

Tarifrechtliche Vereinbarungen sind möglich, weil das deutsche Grundgesetz die Tarifautonomie gewährleistet – dadurch haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, ohne weitere Einflüsse des Staates derartige Vereinbarungen rechtswirksam abzuschließen.

Tarifrecht möglich durch Grundgesetz

Die Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien beruht auf der in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit. Diese gibt Arbeitnehmern und Arbeitgebern das Recht, sich zu Verbänden zusammenzuschließen, um ihre jeweiligen Interessen zu fördern. Die konkreten Vorschriften des Tarifrechts finden sich im Tarifvertragsgesetz (TVG).

Was regelt das Tarifrecht konkret?

Das Tarifrecht enthält Vorschriften über die beim Abschluss von Tarifverträgen zu beachtenden Formalien sowie den Inhalt und die Wirkung derartiger Vereinbarungen. Ein Tarifvertrag kann von Gewerkschaften der jeweiligen Branche und den Arbeitgeberverbänden geschlossen werden – oder auch von einzelnen Arbeitgebern bzw. einem Unternehmen oder Konzern.

Die einzelnen Inhalte im Tarifvertrag

Es gibt unterschiedliche Arten von Tarifverträgen. Der Lohn-und Gehaltstarifvertrag regelt die Höhe der Bezüge der Arbeitnehmer und wird meist für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen. Ein Manteltarifvertrag hat eine längere Laufzeit und regelt übergeordnete Fragen des Arbeitsverhältnisses, etwa die Kündigungsfristen oder den Urlaub. So kann z. B. über den gesetzlichen Urlaub hinaus weiterer Urlaub gewährt werden. Weitere in Tarifverträgen oft geregelte Themen sind:
  • Arbeitsbedingungen (Nacht-, Schicht-, Feiertags-, oder Gruppenarbeit),
  • Beginn und Ende des Arbeitstages – Arbeitszeiten,
  • Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses – Einstellung und Kündigung.

Welche weiteren Arten von Tarifverträgen gibt es?

Man kann Tarifverträge auch nach den Vertragspartnern einteilen. Hier gibt es z. B.
  • den Haustarifvertrag zwischen einem Arbeitgeber und der Gewerkschaft,
  • den Konzerntarifvertrag zwischen einem Konzern und der Gewerkschaft,
  • den Flächentarifvertrag zwischen dem Branchen-Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft bezogen auf ein bestimmtes räumliches Gebiet.

Was ist der so genannte allgemeinverbindliche Tarifvertrag?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag für allgemeingültig erklären, wenn
  • ein Ausschuss aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einverstanden ist
  • eine Tarifvertragspartei diese Erklärung beantragt hat.
Einschränkung: Dies ist nur möglich, wenn
  • die durch den Tarifvertrag gebundenen Arbeitgeber nicht weniger als 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Vertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen,
  • die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse liegt.

Darf von einem Tarifvertrag abgewichen werden?

Dies ist nur zulässig, wenn der Vertrag eine Öffnungsklausel enthält. Diese lässt zu bestimmten Fragen eine abweichende Regelung zu, etwa durch Haustarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Sie brauchen anwaltliche Beratung oder prozessuale Vertretung bei einem Problem aus dem Tarifrecht oder dem Arbeitsrecht? Kontaktieren Sie gleich hier unverbindlich einen Anwalt für Arbeitsrecht / Tarifrecht in Ihrer Nähe.

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zuletzt aktualisiert am 27.02.2017