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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Steuerrecht

Rechtsanwalt Christian Hoheisel
Fachanwalt für Steuerrecht
Mittelstraße 12-14
50672 Köln
Rechtsanwältin Heike Ufer
Overwegstraße 45
45879 Gelsenkirchen
Rechtsanwältin Dr. iur. Christina-Maria H. Blumenrath
Fachanwältin für Steuerrecht
Hopmannstraße 4
53177 Bonn
Rechtsanwalt Christoph Stefan Müller-Schott
Fachanwalt für Steuerrecht
Ludwigstraße 8
80539 München

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Steuerpflichtig, das heißt Steuern zahlen, müssen nur die Bürger, die unter einen bestimmten gesetzlichen Steuertatbestand fallen, sofern der eine Steuerzahlungsverpflichtung enthält. Die davon erfassten Personen werden Steuerpflichtige genannt.

Bund darf Steuern erheben

Die Kompetenz zur Steuergesetzgebung hat der Bund. Aber auch Länder und Kommunen besitzen Befugnisse zur Erhebung bestimmter Steuern. Der Bund erhebt beispielsweise Zölle und Verbrauchsteuern (z.B. Energiesteuer, Kaffeesteuer oder Biersteuer), die Bundesländer dagegen erheben unter anderem die Grunderwerbssteuer oder die Schenkungssteuer. Hundesteuer oder Gewerbesteuer sind Beispiele für Steuern, die durch die Kommunen erhoben werden.

Fristen und Regeln für die Steuer ergeben sich aus der Abgabenordnung

Ein einheitliches Gesetz zum Steuerrecht existiert nicht. Die Normen der Abgabenordnung ordnet man dem allgemeinen Steuerrecht zu. Einzig die Abgabenordnung gilt für alle Steuerarten. In der AO enthalten sind unter anderem Normen zum sogenannten Besteuerungsverfahren. Sie dienen der Festlegung von Besteuerungsgrundlagen, der Festsetzung von Steuern, sowie der Erhebung und Vollstreckung der Steuerschuld. Zum Beispiel geregelt wird der Zeitpunkt, an dem der Steuerpflichtige seine Steuererklärung abgeben muss, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit ein Steuerbescheid bestandskräftig wird und nicht mehr mit Rechtsmitteln angreifbar ist oder die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage. Die Abgabenordnung ist zudem Teil des sogenannten Steuerstrafrechts und Steuerordnungswidrigkeitenrecht, sie enthält entsprechende Tatbestände.

Wer welche Steuern zahlen muss, steht in den einzelnen Steuergesetzen

Die Gründe und Gegenstände der Erhebung von Steuern wird in einzelnen Gesetzen normiert. Die Gesamtheit derartiger Gesetze nennt man das besondere Steuerrecht. Die wichtigsten Gesetze im besonderen Steuerrecht sind das Einkommenssteuergesetz (EStG), das Umsatzsteuergesetz (UStG), das Lohnsteuergesetz (LStG), das Gewerbesteuergesetz (GewStG) oder das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). In diesen Regelungen steht, unter welchen Bedingungen von wem eine Steuer in welcher Höhe zu entrichten ist.

Schenkung und Erbschaft: Steuerzahlung beachten!

Fast alle Personen kommen im Laufe des Lebens und im Fall des Todes von Verwandten mit den Bereichen des Schenkungssteuerrechts und des Erbschaftssteuerrechts in Berührung. Ebenso ist das Steuerstrafrecht von größerer Bedeutung, da zu seinen Tatbeständen die Steuerhinterziehung gehört. Weitere wichtige Untergruppen des Steuerrechts sind das Steuersubventionsrecht, das Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht und das europäische und internationale Steuerrecht.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Steuerrecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Altersvorsorge, Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Erbschaftsteuerrecht, Gewerbesteuer, Grunderwerbssteuerrecht, Immobiliensteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Körperschaftssteuer, Lohnsteuerrecht, Schenkungssteuerrecht, Schwarzgeld, Steuerklasse, Steuerverfahrensrecht, Steuerverkürzung, Umsatzsteuerrecht, Unternehmenssteuerrecht, Verbrauchssteuerrecht, Zweitwohnungssteuer.


zuletzt aktualisiert am 06.04.2017