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Das Recht rund um den Verein: Vereinsrecht

Rechtsfähigkeit nach dem Vereinsrecht

Vereine gab es in Deutschland bereits vor Einführung des BGB, aber nur für Vereine, die nach dem Jahr 1900 gegründet wurden, gelten die §§ 21 ff BGB. Diese Vorschriften des Vereinsrechts sind für Vereine vor allem von Bedeutung, weil ihnen hier Rechtsfähigkeit verliehen wird. Im Vereinsregister eingetragene, nichtwirtschaftliche Vereine können nach BGB selbst Träger von Rechten und Pflichten sein, sie können also Kaufverträge, Mietverträge, Pachtverträge etc. abschließen. Für "altrechtlichen Vereine" - Vereine die vor 1900 gegründet wurden - ergibt sich die Rechtsfähigkeit aus den davor geltenden Vorschriften.

Arten von Vereinen nach dem Vereinsrecht

Das Vereinsrecht unterscheidet zwischen drei Arten von Vereinen: Der altrechtliche Verein wurde bereits angesprochen. Hinzu kommen der nichtwirtschaftliche Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Zweck gerichtet ist und der wirtschaftliche Verein, dessen Betrieb wirtschaftliche Aufgaben betrifft. Der nichtwirtschaftliche Verein (e.V.) erlangt mit Eintragung in das Vereinsregister seine Rechtsfähigkeit, der wirtschaftliche Verein durch staatliche Verleihung. Ist ein Verein nicht im Vereinsregister eingetragen und wird seine Rechtsfähigkeit auch sonst nicht nach dem Vereinsrecht anerkannt, handelt es sich um einen "nicht rechtsfähigen Verein". Er wird nach den Vorschriften für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) behandelt, nach denen er aber ebenfalls als rechtsfähig gilt.

Gründung eines Vereins

Die Regelungen des BGB zum Vereinsrecht sind ausführlich. Für die Vereinsgründung schreibt das Vereinsrecht eine Anzahl von mindestens 7 Mitgliedern vor und stellt das Erfordernis einer Vereinssatzung inklusive der Anforderungen an ihren Mindestinhalte auf. Aber auch Anforderungen an die Anmeldung zur Eintragung in das Vereinsregister werden gesetzlich festgelegt, ebenso wie das Recht bzw. die Pflicht, dass ein eingetragener Verein den Namenszusatz "e.V." führt.

Laut Vereinsrecht werden im Vereinsregister alle nichtwirtschaftlichen Vereine aufgeführt. Hier finden sich die wichtigsten Daten zum Verein und zu seinen Organen, also z.B. zu seinem Vorstand. Die Eintragungen im Vereinsregister haben insofern Bedeutung, als dass sie als richtig gelten und für und gegen den Verein wirken, beispielsweise wenn ein abgewählter Vorstand noch im Vereinsregister steht (positive Publizität des Vereinsregisters, negative Publizität des Vereinsregisters).

Besonderer Tipp

Die Rechtsform des Vereins ist für viele nichtwirtschaftliche Zwecke eine gute Möglichkeit eine rechtlich solide Organisationsstruktur zu finden und Steuervorteile zu nutzen. So sind z.B. Tierschutzorganisationen meist als Verein organisiert (Tierschutzverein), aber auch ein Waldkindergarten kann durch den Zusammenschluss einiger Eltern in Form eines eingetragenen Vereins betrieben werden. Dass Zuwendungen an einen "e.V." von Spendern als Spenden steuerlich geltend gemacht werden können (Spendenquittung!), ist nur ein weiterer Vorteil des e.V..

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