Ihren Anwalt für Strafanzeige in Aalen finden Sie hier

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Anwälte für Strafanzeige in Aalen

Rechtsanwältin Dagmar Biermann
Bahnhofstraße 24-28
73430 Aalen

Wurde gegen Sie Strafanzeige gestellt? Dann ist es Zeit für anwaltliche Beratung bei einem Juristen aus Aalen.

Eine Strafanzeige informiert die Behörden über eine mögliche Straftat. Sie kann durch jede beliebige Person erfolgen. Ein Strafantrag jedoch muss vom Geschädigten gestellt werden; bei manchen Delikten ist er Voraussetzung für ein Verfahren. Mit Hilfe unserer Internetseite können Sie schnell und ohne Kosten eine Anfrage an einen guten Anwalt für Strafrecht an Ihrem Wohnort senden.

Ist eine Strafanzeige formgebunden? Kann sie auch online durchgeführt werden?

Man muss sich bei einer Strafanzeige nicht an spezielle Formalien halten: Sie ist schriftlich und mündlich möglich. Wichtig ist, dass eine konkrete Tat oder eine konkrete strafbare Handlung angezeigt wird, etwa eine Körperverletzung. Die Anzeige kann eine namentlich bekannte Person betreffen, ebenso auch einen Unbekannten. Auch eine Selbstanzeige ist erlaubt. Besondere Seiten der Behörden ermöglichen auch eine Online-Anzeige. Diese vorher zu überschlafen, ist unbedingt zu empfehlen. Wurden Sie angezeigt oder möchten Sie jemanden anzeigen? Ein Rechtsanwalt für Strafrecht in Aalen kann Sie beraten.

Welches Verfahren führen die Ermittlungsbehörden nach einer Strafanzeige durch?

Als Erstes wird die Polizei eigenständig ermitteln, um festzustellen, was passiert ist, und um Beweise zu sichern. Ihre Ergebnisse gibt die Polizei dann an die Staatsanwaltschaft weiter, die entscheidet, was nun zu tun ist. Oft veranlasst sie zusätzliche Ermittlungen, die meist wieder die Polizei durchführt. Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Möglich ist auch die Beantragung eines Strafbefehls. Ein im Strafrecht versierter Rechtsanwalt aus Aalen hilft Ihnen, falls gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft.

Welche Folgen kann eine missbräuchliche Strafanzeige nach sich ziehen?

Womöglich macht man sich selbst strafbar – bei der Anzeige einer ausgedachten Straftat etwa wegen Vortäuschens von Straftaten. Bei falschen Anschuldigungen gegen eine konkrete Person droht die Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung. Der Unterschied zur Verleumdung: Bei dieser besteht die Gefahr einer Rufschädigung für die angezeigte Person. Wer immer wieder Anzeige gegen Richter und Staatsanwälte erstattet, um das Rechtssystem zu kritisieren, handelt rechtsmissbräuchlich. Ein in Aalen ansässiger Rechtsanwalt für Strafrecht kann für Sie tätig werden, wenn Sie ohne Grund angezeigt wurden.

Wer hat das Recht, eine Strafanzeige zu erstatten?

Eine Anzeige erstatten darf jeder, der von einer möglichen Straftat erfahren hat. Wer vorher davon erfährt, ist bei manchen Delikten sogar zur Anzeige verpflichtet – etwa bei Mord und Raub. Wer dann nichts tut, riskiert es, sich selbst wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar zu machen. Aber auch eine unberechtigte Anzeige gegen eine konkrete Person führt dazu, dass man selbst mit Konsequenzen rechnen muss. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Aalen kann Ihnen helfen, wenn gegen Sie strafrechtliche Ermittlungen laufen.

Beim Anwalt-Suchservice finden Sie einen kompetenten Anwalt, der alle Ihre Fragen zum Thema Strafanzeige beantworten kann.

Auf unserer Homepage finden Sie eine Auflistung von Rechtsanwälten, die Ihnen in Aalen bei allen strafrechtlichen Fragen helfen können. Weitere Informationen zu den Anwälten und ihrer Tätigkeit finden Sie in deren Profilen – klicken Sie einfach auf "Kontaktdaten“. Unser Kontaktformular bietet Ihnen die Möglichkeit der schnellen Kontaktaufnahme. So können Sie ganz einfach einen Anwalt um Rückruf bitten! Diese Art der Kontaktaufnahme verursacht keine Kosten und ist für Sie mit keinen Verpflichtungen verbunden. Danach erhalten Sie zeitnah einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl. Mit diesem können Sie dann einen Beratungstermin vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Strafanzeige in Aalen gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Strafbefehl.