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Anwälte für Hartz IV 4 Vier in Augsburg

Rechtsanwalt Stefan Holzbock
Volkhartstraße 14
86152 Augsburg
Rechtsanwältin Sarah Faber
Schaezlerstraße 17
86150 Augsburg
Rechtsanwalt Max Dengler
Stettenstraße 10
86150 Augsburg
Rechtsanwalt Michael Faber
Schaezlerstraße 17
86150 Augsburg

Hartz IV führt zu vielen Rechtsstreitigkeiten. Lassen Sie sich von einem guten Rechtsanwalt in Augsburg beraten.

Hartz IV – man nennt es auch Arbeitslosengeld II oder ALG II – sorgt oft für Behörden-Ärger. Manchmal hilft es, einen Anwalt zu Rate zu ziehen – auch in Augsburg gibt es geeignete Juristen. Viel Streit gibt es um unangemessene Sanktionen, die Anrechnung von eigenen Ersparnissen oder die angemessene Höhe der Miete. Über unsere Seite können Sie kostenfrei und schnell einen guten Anwalt für Sozialrecht in Augsburg finden, der Sie rund um Hartz IV berät.

Welche Strafen oder Sanktionen sind bei Verstößen gegen Hartz IV-Regeln vorgesehen?

Ein Verstoß gegen Melde-, Mitwirkungs- oder Verhaltenspflichten kann eine Kürzung der Leistungen zur Folge haben. Das Sozialgesetzbuch sieht beim ersten Problem eine Kürzung um 30 %, beim zweiten Verstoß eine Kürzung um 60 % des Regelbedarfes vor. Bei erneutem Fehlverhalten ist eine Kürzung auf Null möglich. Das Bundesverfassungsgericht hält in einem Urteil von 2019 aber alle Kürzungen um mehr als 30 % für unzulässig. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Augsburg kann Ihnen helfen, sich gegen überzogene Kürzungen zu wehren.

Welche Voraussetzungen werden an die Leistung von Hartz IV gestellt?

Beantragen kann man es als Erwerbsfähiger vom vollendeten 15. Lebensjahr an bis zum 65. Lebensjahr. Entscheidend ist auch die Hilfebedürftigkeit: Sie besteht, wenn sich der Betreffende aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht selbst versorgen kann. Trotz Job kann ein Anspruch bestehen, wenn man zu wenig verdient, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten – dies nennt man Aufstocken. Ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland wird ebenfalls verlangt – man muss also hierzulande wohnen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Augsburg kann Sie bei Problemen mit dem Jobcenter beraten.

Mit welchen staatlichen Leistungen kann ich bei Hartz IV rechnen?

Zunächst einmal bekommen Leistungsempfänger den Regelsatz bzw. Regelbedarf, der die Bedürfnisse des Alltags abdecken soll – von Essen bis zu Kleidung. Beim Thema Wohnen hilft die Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung – soweit angemessen und bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Auf Antrag kann ein Mehrbedarf genehmigt werden. Dies kommt etwa Schwangeren zugute. Kommen Sie um eine größere, einmalige Ausgabe nicht herum – etwa eine neue Waschmaschine – ist ein Darlehen möglich. Lassen Sie sich von einem Anwalt in Augsburg beraten, wenn Ihr Antrag bei der Behörde auf taube Ohren stößt.

Wie berücksichtigen die Behörden bei Hartz IV das eigene Vermögen und Einkommen der Antragsteller?

ALG II erhält nur, wer NICHT genug Einkommen und Vermögen hat, um davon zu leben. Daher wird beides umfassend angerechnet. Beim Einkommen kommt es auf die Herkunft nicht an: Mieteinnahmen, Zinsen, Sozialleistungen, Rückerstattungen oder Mutterschaftsgeld gehören dazu. Ein Grundfreibetrag von 100 Euro bleibt immer unberücksichtigt. Es gibt weitere Freibeträge, wer etwa bis zu 1.000 Euro verdient, hat einen Freibetrag von 20 Prozent. Es zählen nicht nur Ihre Einkünfte, sondern die der Bedarfsgemeinschaft, also der Leute, mit denen Sie zusammen wohnen und wirtschaften. Ein erfahrener Rechtsanwalt berät Sie in Augsburg zu allen Fragen der Einkommensanrechnung.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt für Ihr Problem im Zusammenhang mit Hartz IV zu finden.

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Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Hartz IV 4 Vier in Augsburg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erstattungsanspruch.