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Anwälte für Strafanzeige in Augsburg

Rechtsanwalt Stefan Holzbock
Volkhartstraße 14
86152 Augsburg
Rechtsanwalt Michael Weiss
Von-der-Tann-Straße 45
86159 Augsburg
Rechtsanwältin Silvia Wunderle
Von-der-Tann-Straße 45
86159 Augsburg
Rechtsanwalt Moritz Bode
Mittlerer Graben 26
86152 Augsburg

Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt in Augsburg, weil Sie rechtliche Fragen zum Thema Strafanzeige haben?

Eine Strafanzeige informiert die Behörden über eine mögliche Straftat. Sie kann durch jede beliebige Person erfolgen. Anders ist es bei einem Strafantrag: Dieser ist bei manchen Delikten Voraussetzung für ein Strafverfahren und kann nur vom Geschädigten gestellt werden. Mit dem Anwalt-Suchservice können Sie zügig und kostenfrei einen Beratungstermin vereinbaren - mit einem Anwalt für Strafrecht.

Welches Verfahren wird durch eine Strafanzeige ausgelöst?

Zunächst ermittelt die Polizei eigenständig. Dabei geht es zum Beispiel um die schnelle Sicherung von Beweisen. Dann geht der Fall an die Staatsanwaltschaft. Diese muss nun über alles weitere entscheiden. Oft veranlasst sie zusätzliche Ermittlungen, die meist wieder die Polizei durchführt. Schließlich entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie das Verfahren einstellt, einen Strafbefehl beantragt oder Anklage erhebt. Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren? Dann ist eine Beratung durch einen guten Anwalt aus Augsburg zu empfehlen.

Welche Konsequenzen kann eine missbräuchliche Strafanzeige haben?

Man macht sich selbst strafbar – bei Anzeige einer erfundenen Tat etwa wegen Vortäuschen von Straftaten. Auch die falsche Verdächtigung ist ein Straftatbestand – er liegt vor, wenn eine bestimmte Person absichtlich zu Unrecht angezeigt wird. Der Unterschied zur Verleumdung: Bei dieser besteht die Gefahr einer Rufschädigung für die angezeigte Person. Das wiederholte Anzeigen von Richtern aus Ärger über das Rechtssystem ist rechtsmissbräuchlich – den Anzeigen muss nicht nachgegangen werden. Ein im Strafrecht erfahrener Rechtsanwalt aus Augsburg kann Sie fachkundig beraten.

Wer darf eine Straftat zur Anzeige bringen?

Jeder, der vorher oder nachher davon erfahren hat. Dies schließt Betroffene genauso ein wie Zeugen. Wer zuvor davon weiß, ist in manchen Fällen sogar zur Anzeige verpflichtet – etwa bei Mord oder Raub. Wer dann nichts tut, riskiert es, sich selbst wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar zu machen. Wer jemand anderen wissentlich anzeigt, obwohl dieser keine Straftat begangen hat, macht sich ebenfalls strafbar. Wurde gegen Sie Strafanzeige erstattet? Ein kompetenter Anwalt aus Augsburg kann Ihnen sagen, was jetzt zu tun ist.

Was ist bei einer Strafanzeige in formeller Hinsicht zu beachten? Kann man sie auch online stellen?

Eine Strafanzeige kann in schriftlicher oder in mündlicher Form gestellt werden. Besondere Formalien sind nicht zu beachten. Aber: Es muss darin um eine konkrete, strafbare Handlung gehen, zum Beispiel um eine Unfallflucht. Die Anzeige kann eine namentlich bekannte Person betreffen, ebenso auch einen Unbekannten. Auch eine Selbstanzeige ist erlaubt. Mit Hilfe besonderer Behörden-Seiten kann die Anzeige auch online stattfinden. Auch dann sollte man sich den Schritt vorher gut überlegen. Ein Fachanwalt für Strafrecht in Augsburg kann Sie beraten, wenn es um das Thema Strafverfolgung geht.

Wir unterstützen Sie dabei, schnell einen kompetenten Anwalt zu finden, der Sie nach einer Strafanzeige unterstützt.

In Augsburg gibt es verschiedene versierte Rechtsanwälte für Strafrecht. Wir stellen Ihnen eine Liste zur Verfügung. Durch Anklicken des Buttons "Kontaktdaten" finden Sie dann nähere Informationen im Profil des einzelnen Juristen. Unser Kontaktformular bietet Ihnen die Möglichkeit der schnellen Kontaktaufnahme. So können Sie ganz einfach einen Anwalt um Rückruf bitten! Kosten oder Pflichten entstehen Ihnen durch die Nutzung unseres Kontaktformulars nicht. Sie werden dann umgehend vom ausgesuchten Anwalt zwecks Terminvereinbarung zurückgerufen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Strafanzeige in Augsburg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Strafbefehl.