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Anwälte für Behandlungsfehler in Bad Breisig

Rechtsanwalt Elmar Lersch
Zehnerstraße 29
53498 Bad Breisig

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Bad Breisig auch im Fall von ärztlichen Behandlungsfehlern.

Ein Behandlungsfehler kann das gesamte spätere Leben beeinträchtigen. Lassen Sie sich rechtlich beraten, um festzustellen, welche Möglichkeiten Sie haben. Schmerzensgeld oder auch der Ersatz zukünftig auftretender Schäden können klageweise geltend gemacht werden. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Medizinrecht in Bad Breisig vereinbaren.

Welche Ansprüche kann ich nach einem Behandlungsfehler als geschädigte Person geltend machen?

Ein Schadensersatzanspruch umfasst etwa zusätzlich notwendige Behandlungskosten oder einen Verdienstausfall. Das Gericht kann auch feststellen, dass der Schädiger weitere, zukünftige Schäden bezahlen muss. Möglich ist außerdem ein Schmerzensgeld. Beispiele für die Höhe kann man der Celler Schmerzensgeldtabelle entnehmen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach dem Ausmaß und der Dauer Ihrer Schmerzen und Beeinträchtigungen. Vor Gericht muss der Kläger die Beweise erbringen. Aber: Bei groben Fehlern trägt die Beweislast trotzdem der Arzt und nicht der Patient. Bei der Feststellung Ihrer Ansprüche nach einem Behandlungsfehler hilft Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt in Bad Breisig.

Behandlungsfehler: Was muss man sich darunter vorstellen?

Jeder Medizinberuf kann einen solchen Fehler machen: Ärzte, Krankenschwestern, Pfleger oder Hebammen ebenso wie Psychotherapeuten. Vom Kunstfehler spricht man meist bei Ärzten. Das sind etwa falsche Medikamente, Operationsfehler oder nicht für die Krankheit angemessene Behandlungen. Ein Behandlungsfehler kann auch darin bestehen, dass es aufgrund mangelnder Hygiene zu einer Infektion kommt. Eine medizinische Maßnahme muss dem Stand der Zeit entsprechen, um nicht mangelhaft zu sein. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Bad Breisig kann Ihnen sagen, ob Ihnen Ansprüche zustehen.

Behandlungsfehler: Die unterschiedlichen Varianten

Von einem Diagnosefehler spricht man, wenn ein Arzt aufgrund der Befunddaten eine falsche Diagnose stellt. Ein Therapiefehler besteht darin, dass eine unangemessene Therapie verordnet wird oder diese dem üblichen Standard nicht entspricht. Passieren Fehler, weil Mitarbeiter falsch eingesetzt oder Hygieneregeln missachtet werden oder nicht genug Personal da ist, spricht man von Organisationsfehlern. Aufklärungsfehler betreffen die Risiken einer Behandlung oder OP und das richtige Verhalten danach. Wichtig ist es, sich nach ärztlichen Behandlungsfehlern gründlich beraten zu lassen. In Bad Breisig finden Sie dafür erfahrene Rechtsanwälte.

Auf welchen Ursachen beruhen Behandlungsfehler, durch die Patienten geschädigt werden?

Oft wird aus Fehlern keine Konsequenz gezogen, um diese künftig zu vermeiden – etwa durch organisatorische Änderungen. Fehler kommen oft durch Kommunikationsprobleme zustande – etwa zwischen mehreren Ärzten oder Arzt und medizinischen Mitarbeitern. Überhöhte Arbeitsbelastung und zu wenig Personal führen ebenfalls dazu, dass Fehler passieren. Nicht selten fällt eine gründliche Aufklärung des Patienten dem Zeitmangel zum Opfer. Eine Aufklärung der genauen Abläufe ist wichtig. Ein versierter Rechtsanwalt in Bad Breisig kann Ihnen sagen, wie die Beweislage in Ihrem Fall zu bewerten ist.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihr Problem in Sachen medizinischer Behandlungsfehler zu finden.

Auf unserer Internetseite können Sie verschiedene Rechtsanwälte finden, die sich in Bad Breisig mit dem Medizinrecht beschäftigen. Auf ihren Profilen stellen sich Ihnen die Rechtsanwälte mit weiteren Informationen zu ihrer Arbeit und ihren Qualifikationen vor. Die Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt kann schnell und einfach über unser Kontaktformular erfolgen. Für Sie ist das Abschicken einer Nachricht über unser Kontaktformular kostenfrei und unverbindlich. Der von Ihnen angesprochene Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Vorschlag für einen Beratungstermin bei Ihnen melden!

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