Autor: Rechtsanwalt Sebastian Trost, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, LST Schuhmacher & Partner, Köln
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 11/2023
Vorenthalten wesentlicher Informationen bei Werbung mit Bekanntheit des eigenen Unternehmens
Wirbt ein Unternehmen mit seiner Bekanntheit aus namentlich genannten (bekannten) Medien („Bekannt aus: ...“), so geht das Verständnis des angesprochenen Verkehrs dahin, dass die Bekanntheit aus redaktioneller Berichterstattung resultiert, nicht...