Autor: RA Dr. Geert Johann Seelig, Fachanwalt für gewerblichen RechtsschutzLuther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 08/2023
Unterbliebene Anzeige der Widerspruchsbereitschaft kann Schadensersatzpflicht im Hinblick auf die Kosten eines Abschlussschreibens begründen
Eine unterbliebene Mitteilung des Schuldners einer einstweiligen Verfügung darüber, ob er beabsichtigt gegen die Beschluss-Verfügung Widerspruch zu erheben, kann mit Ablauf der in der Regel zweiwöchigen Wartefrist zu einem Schadensersatzanspruch des...