Autor: RA Dr. Patrick Grosmann, M.A., zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV), FPS PartGmbB, Frankfurt/M.Dr. Christoph Bausewein, Assistant General Counsel, Data Protection & Policy, CrowdStrike, Frankfurt/M.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 02/2024
Immaterieller Schaden durch Hackerangriff
Ein Cyberangriff führt für sich genommen nicht automatisch zum Beweis der Ungeeignetheit der getroffenen Schutzmaßnahmen. Der Verantwortliche trägt die Beweislast für die Geeignetheit der getroffenen Schutzmaßnahmen.Für die Offenlegung...