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Anwälte für Schmerzensgeld in Dresden

Rechtsanwalt Rainer Pesch
Kesselsdorfer Straße 14
01159 Dresden

In Dresden gibt es erfahrene Rechtsanwälte, die Ihnen dabei behilflich sind, Schmerzensgeld einzufordern.

Schmerzensgeld kann gefordert werden für Schäden, die nicht direkt das eigene Vermögen reduzieren. Oft geht es dabei um körperliche Schmerzen, Beleidigungen oder Diskriminierungen. Über den Anwalt-Suchservice können Sie zeitnah einen Termin mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Zivilrecht in Dresden vereinbaren.

Mit welchem Schmerzensgeld kann ich nach einem Verkehrsunfall rechnen und wann habe ich einen solchen Anspruch?

Voraussetzung ist ein Schaden, der nicht nur das Vermögen des Unfallopfers schädigt. Die Höhe des Betrages ist nicht einheitlich geregelt und richtet sich nach dem Einzelfall. Sogenannte Schmerzensgeldtabellen liefern grobe Beispiele, nicht mehr. Einbezogen werden Dauer und Stärke der Schmerzen, medizinische Eingriffe, Dauer von Krankenhausbehandlungen, Verlust an Lebensqualität. Aber auch der Grad des Verschuldens beim Unfallgegner und eine verzögerte Abwicklung durch dessen Versicherung werden einbezogen. Anwaltliche Beratung ist gerade bei diesem Thema wichtig – hier heißt es, die richtigen Argumente zu finden. Ein Anwalt in Dresden hilft Ihnen weiter.

Wann führt ein Behandlungsfehler beim Arzt zu einer Haftung auf Schmerzensgeld und welche Höhe erreicht dieses?

Voraussetzung ist, dass Arzt oder Ärztin einen groben Behandlungsfehler begangen haben. Dies ist der Fall, wenn ein allgemeinen Risiko der Behandlung sich verwirklicht hast, obwohl der Arzt dieses voll überblicken konnte. Zum Beispiel wäre dies der Fall, wenn ein Laborergebnis falsch interpretiert wird und daher eine falsche Behandlung stattfindet. Von einigen hundert Euro bis zu sechsstelligen Beträgen ist alles möglich. Letzteres ist jedoch die absolute Ausnahme. Hier sollte ein Rechtsanwalt in Dresden konsultiert werden, der sich auf das Medizinrecht spezialisiert hat.

Mobbing und Beleidigungen: Bekomme ich als Betroffener Schmerzensgeld?

Beleidigungen führen oft zu Entschädigungsansprüchen, unabhängig davon, ob sie online oder offline erfolgt sind. Mobbing im Arbeitsverhältnis oder im Internet kann ebenfalls solche Ansprüche begründen. Der Grund: Hier handelt es sich um Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Sind diese massiv genug, ist eine Entschädigung fällig. Regelrechte körperliche oder psychische Verletzungen brauchen in der Regel nicht nachgewiesen zu werden. Ein guter Rechtsanwalt aus Dresden kann Sie zu allen Fragen rund um dieses Thema beraten.

Welchen Sinn hat die Zahlung von Schmerzensgeld und unter welchen Umständen wird es gewährt?

Geschädigte sollen eine Entschädigung für ihre Schmerzen oder ein erlittenes Unrecht erhalten. Außerdem dient die Zahlung auch der Genugtuung. Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung können zu einer solchen Wiedergutmachung führen. Grundlage für einen Anspruch kann auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sein, etwa bei Diskriminierung, Beleidigungen oder Mobbing. Im letzten Fall wird nur dann in Geld entschädigt, wenn ein anderer Ausgleich nicht ausreicht, etwa ein Unterlassungsurteil. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Dresden kann Ihnen helfen, festzustellen, ob Sie im konkreten Fall ein Schmerzensgeld beanspruchen können.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt zu finden, wenn Sie Rat zum Thema Schmerzensgeld brauchen.

Über unsere Internetpräsenz kommen Sie schnell und leicht in Kontakt mit erfahrenen Rechtsanwälten, die sich in Dresden mit dem Zivilrecht befassen. Unter "Kontaktdaten" finden Sie das Profil des jeweiligen Anwalts mit Informationen über seine Kanzlei und seine Arbeitsweise. Möchten Sie einen der Juristen kontaktieren? Mit unserem Kontaktformular können Sie dies schnell und einfach tun. Das Versenden einer Nachricht mit unserem Kontaktformular verursacht keine Kosten und verpflichtet Sie zu nichts. Der von Ihnen gewählte Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden.