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Anwälte für Strafanzeige in Erding

Eine Strafanzeige kann zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen. Lassen Sie sich rechtzeitig von einem guten Anwalt aus Erding beraten.

Mit einer Strafanzeige kann jeder Bürger den Ermittlungsbehörden mitteilen, dass eine mögliche Straftat stattgefunden hat. Einen Strafantrag hingegen kann nur das Tatopfer stellen; dieser ist bei bestimmten Straftaten Voraussetzung für weitere Maßnahmen. Sie können mit Hilfe unserer Internetseite schnell und einfach eine Beratung bei einem Fachanwalt für Strafrecht vereinbaren.

Wer ist dazu berechtigt, eine Strafanzeige zu stellen?

Jeder ist dazu berechtigt. Dies kann der Tatbetroffene genauso tun, wie ein zufälliger Zeuge oder Passant. Es gibt Taten, bei denen man zur Anzeige verpflichtet ist, wenn man vorher davon erfährt. Dazu gehören Raub und Mord. Wer dann nicht handelt, macht sich strafbar wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten. Aber auch eine unberechtigte Anzeige gegen eine konkrete Person führt dazu, dass man selbst mit Konsequenzen rechnen muss. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Erding kann Sie beraten, wenn gegen Sie Strafanzeige gestellt wurde.

Ist eine Strafanzeige an eine bestimmte Form gebunden? Kann man auch online Anzeige erstatten?

Die Strafanzeige kann mündlich wie auch schriftlich vorgebracht werden. Besondere Formvorschriften gibt es nicht. Allerdings muss es darin um einen konkreten strafbaren Sachverhalt gehen, nicht nur um allgemeine Beschuldigungen. Die Anzeige kann sich gegen eine bestimmte Person, gegen Unbekannt oder gegen einen selbst richten. Besondere Seiten der Behörden ermöglichen auch eine Online-Anzeige. Diese vorher zu überschlafen, ist unbedingt zu empfehlen. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Sie in Erding zu allen Frage rund um die Anzeige beraten.

Welches Verfahren findet nach einer Strafanzeige statt?

Die Polizei führt zunächst erste Ermittlungen durch, auch um möglichst schnell Beweise zu sichern. Dann wird die Akte mit allen Unterlagen der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese hat das weitere Vorgehen zu bestimmen. Die Staatsanwaltschaft kann weitere Ermittlungen in Auftrag geben, zum Beispiel eine polizeiliche Vernehmung des Beschuldigten. Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Möglich ist auch die Beantragung eines Strafbefehls. Eine Strafanzeige ist eine ernste Sache. Ein Fachanwalt für Strafrecht in Erding kann Sie dazu beraten.

Wann spricht man vom Missbrauch von Strafanzeigen?

Zum Beispiel bei Anzeige einer Tat, die nicht stattgefunden hat. Dies wäre dann eine strafbare Vortäuschung von Straftaten. Geht es um eine konkrete Person, kann man sich auch wegen falscher Verdächtigung selbst strafbar machen. Unter Umständen macht sich der Betreffende auch wegen einer Verleumdung strafbar. Wer immer wieder Anzeige gegen Richter und Staatsanwälte erstattet, um das Rechtssystem zu kritisieren, handelt rechtsmissbräuchlich. Ein versierter Rechtsanwalt für Strafrecht aus Erding kann Ihnen helfen, wenn Sie fälschlicherweise verdächtigt werden.

Auf eine Strafanzeige sollten Sie schnell reagieren. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem guten Anwalt.

Auf unserer Internetseite finden Sie eine übersichtliche Liste von in Erding zugelassenen Anwälten für Strafrecht. Auch weitere Informationen über die Anwälte haben wir für Sie. Diese finden Sie auf den Kanzleiprofilen. Wenn Sie dann mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen möchten, können Sie unser Kontaktformular verwenden. Diese Art der Kontaktaufnahme verursacht keine Kosten und ist für Sie mit keinen Verpflichtungen verbunden. Der Anwalt, den Sie ausgewählt haben, wird dann zeitnah mit einem Terminvorschlag auf Sie zukommen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Strafanzeige in Erding gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Strafbefehl.