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Anwälte für Testament in Erding

Rechtsanwältin Sylvia Holland
Landgestütstraße 10
85435 Erding (Zweigniederlassung)

Erfahrene Rechtsanwälte für Testamentsfragen in Erding finden Sie auf dieser Seite.

Es gibt viel, was man bei der Erstellung eines Testaments falsch machen kann. Oft geht das Geld dann an die „falsche“ Person oder es entstehen jahrelange Streitigkeiten. Bei solchen Problemen hilft Ihnen ein guter Anwalt für Erbrecht. Über den Anwalt-Suchservice können Sie ganz einfach ein Beratungsgespräch vereinbaren.

Wie funktioniert ein gemeinsames Testament, etwa bei Ehegatten?

Nur Ehegatten können eine gemeinsame letztwillige Verfügung vornehmen. Bestimmungen auf Gegenseitigkeitsbasis können die Ehegatten nicht durch eigene Regelungen wieder ändern. Ehegatten können ihre Verfügungen widerrufen, solange der Partner noch am Leben ist. Bei einem Berliner Testament beerben sich die beiden Ehepartner gegenseitig, die Kinder erben dann vom länger lebenden Elternteil. Ein erfahrener Anwalt in Erding kann Ihnen dabei helfen, eine letztwillige Verfügung zu erstellen oder auszulegen.

Was führt zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit eines Testaments?

Sind Formvorschriften nicht eingehalten – etwa die handschriftliche Anfertigung – ist das Dokument nicht wirksam. Ist der Erblasser beim Verfassen des Dokuments nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, ist er nicht testierfähig. Auch dann ist das Dokument unwirksam. Ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament können Regelungen enthalten, die man nicht durch neue Verfügungen abändern kann. Eine letztwillige Verfügung muss vom Erblasser höchstpersönlich und ohne fremden Einfluss niedergeschrieben werden, sonst ist sie nicht wirksam. Im Zweifel kann Sie ein kompetenter Anwalt aus Erding zu Ihrem letzten Willen beraten.

Wo kann man ein Testament aufbewahren und wie widerruft man es?

Ihr eigenhändig verfasster letzter Wille kann zu Hause aufbewahrt werden. Dann sollten Sie vertrauenswürdige Personen informieren, wo er zu finden ist. Sie können Ihre Verfügung jederzeit ändern, indem Sie eine Neufassung anfertigen. Datieren Sie diese und vernichten Sie die alte Fassung! Die Verwahrung eines öffentlichen oder notariellen Testaments erfolgt beim Nachlassgericht. Widerrufen können Sie es, indem Sie es aus der Verwahrung zurückholen. Auch Ihr selbst erstellter letzter Wille ist beim Nachlassgericht gut aufgehoben. Alle Schriftstücke werden dort in einem zentralen Register aufgelistet. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht in Erding kann Sie zum Widerruf Ihres letzten Willens beraten.

Welche unterschiedlichen Formen von Testamenten stehen zur Auswahl?

Vollständig handschriftlich ist das eigenhändige Testament zu verfassen – mit Ort, Datum und Unterschrift. Vom Notar aufgenommen oder diesem übergeben wird das notarielle Testament. Der Notar übergibt es zur Aufbewahrung an das Amtsgericht. Ein Nottestament wird vor dem Bürgermeister oder vor drei Zeugen niedergelegt, wenn das Ableben kurz bevor steht und kein Notar mehr verfügbar ist. Eine andere Art der letztwilligen Verfügung ist der Erbvertrag. Bei ihm schließen zwei Seiten eine Vereinbarung, die der Erblasser nicht einfach widerrufen kann. Bei der Erstellung solcher Dokumente hilft Ihnen ein erfahrener Anwalt.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihre Fragen zum Testament zu finden.

Verschiedene gute Anwälte für Erbrecht in Erding finden Sie auf unserer Internetseite aufgelistet. Mit einem Klick auf "Kontaktdaten" finden Sie das Profil des jeweiligen Anwalts. Zur Kontaktaufnahme mit dem ausgewählten Rechtsanwalt können Sie ganz einfach und schnell unser Kontaktformular verwenden. Die Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist für Sie natürlich kostenlos und unverbindlich. Der Rechtsanwalt wird Sie dann zeitnah zur Terminvereinbarung zurückrufen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Testament in Erding gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Berliner Testament, Testament Anfechtung, Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Übergabe zu Lebzeiten.