Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Karlsruhe finden Sie hier

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Anwälte für Erbengemeinschaft in Karlsruhe

Rechtsanwalt Ekkehard Kügler
Am Storrenacker 1a
76139 Karlsruhe
Rechtsanwalt Arno Stengel
Wendtstraße 17
76185 Karlsruhe
Rechtsanwalt Hans-Peter Grimm
Landauer Straße 25
76185 Karlsruhe
Rechtsanwalt Harald Brennecke
Beiertheimer Allee 60
76137 Karlsruhe

Sie sind in Karlsruhe auf der Suche nach einem Rechtsanwalt wegen Fragen zur Erbengemeinschaft?

Innerhalb einer Erbengemeinschaft gibt es oft Streit um die Gültigkeit testamentarischer Verfügungen oder den Umgang mit dem Nachlass. Eine rechtliche Beratung kann helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden und langen Streitigkeiten vorzubeugen. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, einen kompetenten Anwalt für Erbrecht an Ihrem Wohnort zu finden!

Was ist eine Erbauseinandersetzung und wie wird die Erbengemeinschaft aufgelöst?

Bei der sogenannten Auseinandersetzung wird der Nachlass unter den Miterben aufgeteilt. Wichtig ist es, zuvor den Nachlasswert zu ermitteln. Damit endet gleichzeitig die Erbengemeinschaft. Sie hat nun ihren Zweck erfüllt. Sind sich alle einig, können die Erben den Nachlass selbst unter sich aufteilen. Um alles abzusichern, schließen sie einen Vertrag miteinander ab. Wenn ein Testamentsvollstrecker bestellt wurde, darf nur dieser die Aufteilung vornehmen. Eine Erbauseinandersetzung kann schnell zum Streit führen. Ein guter Fachanwalt für Erbrecht in Karlsruhe kann helfen.

Welche Gründe sorgen oft für Streit in der Erbengemeinschaft?

Niemand ist freiwillig Mitglied einer Erbengemeinschaft. Oft kommen die Beteiligten schon lange nicht mehr miteinander zurecht. Manchmal sind die Miterben zu ungleichen Teilen am Nachlass beteiligt. Dies wird dann als ungerecht empfunden. Oft entsteht Streit darüber, was mit einer Immobilie – wie dem geerbten Elternhaus – passieren soll. Erben, die dem Erblasser nahestanden, versuchen oft, sich vor den anderen am Nachlass zu bedienen. Bei der Wahrung Ihrer Rechte in der Erbengemeinschaft hilft Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt in Karlsruhe.

Was ist überhaupt eine Erbengemeinschaft?

So bezeichnet man eine Gruppe von Personen, die gemeinsam den Nachlass einer anderen Person erben. Es handelt sich um eine Gesamthandsgemeinschaft, alle haben nur gemeinsam und nicht anteilig Rechte am ungeteilten Nachlass. Die einzelnen Miterben können also nicht über einzelne Nachlassgegenstände oder Bruchteile der Erbschaft verfügen. Die einzelnen Miterben können jedoch ihren Erbteil jemandem verkaufen, der dann an ihrer Stelle in die Gemeinschaft eintritt. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Karlsruhe kann Sie zum richtigen Umgang mit der Erbengemeinschaft beraten.

Wie funktioniert die Verwaltung des Nachlasses bei einer Erbengemeinschaft?

Die Erben verwalten den Nachlass gemeinsam, bis ihre Gemeinschaft durch die Erbauseinandersetzung aufgelöst wird. Gibt es keinen Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker, muss jeder Erbe bei der Nachlassverwaltung mitwirken. Entsteht ein Schaden, weil sich ein Miterbe weigert, muss dieser den anderen Schadensersatz leisten. Arbeitsaufwändig ist die Verwaltung des Nachlasses besonders bei vermieteten Immobilien oder bei geerbten Betrieben. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Sie in Karlsruhe zum Thema Nachlassverwaltung in der Erbengemeinschaft beraten.

Wie finde ich einen guten Anwalt, wenn ich ein rechtliches Problem im Zusammenhang mit einer Erbengemeinschaft habe?

Auf unserer Seite finden Sie eine Übersicht der in Karlsruhe tätigen Rechtsanwälte für Erbrecht. In unseren Kanzleiprofilen finden Sie nützliche Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Wünschen Sie eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl? Dafür können Sie unser Kontaktformular verwenden. Eine Anfrage über unser Kontaktformular zu versenden, kostet Sie keinen Cent und ist völlig unverbindlich. Der Jurist, den Sie ausgewählt haben, wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Karlsruhe gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.