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Anwälte für Kündigung in Frankenthal (Pfalz)

Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Werner Linn
Rathausplatz 10
67227 Frankenthal (Pfalz)

Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt wegen einer Kündigung Ihres Arbeitsvertrages in Frankenthal (Pfalz)?

Von einer Entlassung betroffene Beschäftigte in Frankenthal (Pfalz) wissen oft nicht, wie sie nun reagieren sollen. Eine Beendigung des Arbeitsvertrages muss jedoch viele Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem Rechtsanwalt vereinbaren, um dagegen vorzugehen.

Ordentliche Kündigung: Welche Regeln gelten?

Als „ordentlich“ bezeichnet man die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn dabei die reguläre Kündigungsfrist eingehalten wird. Meist geht es dabei um betriebsbedingte Gründe oder personenbedingte Gründe wie etwa eine dauerhafte Erkrankung. Voraussetzung einer betriebsbedingten Entlassung in Frankenthal (Pfalz) ist im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes eine Sozialauswahl, bei der etwa die Chancen des Betreffenden auf dem Arbeitsmarkt eine Rolle spielen. Auch das Verhalten des Angestellten kann Grund für seine Entlassung sein, dann erfolgt diese jedoch meistens fristlos. Wollen Sie das Vorgehen des Arbeitgebers rechtlich überprüfen lassen? Dabei hilft Ihnen ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in Frankenthal (Pfalz).

Fristlose Kündigung: Kann der Chef mich im Schnellverfahren loswerden?

Für eine fristlose oder außerordentliche Entlassung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Das Arbeitsverhältnis muss objektiv betrachtet schwerwiegend belastet sein. Häufig geht es dabei um das Verhalten des Beschäftigten, etwa um Diebstähle, Beleidigungen oder Störung des Betriebsfriedens. Auch weniger extreme Gründe, wie dauerndes Zuspätkommen, reichen aus – aber nur mit vorheriger erfolgloser Abmahnung. Ein erfahrener Anwalt in Frankenthal (Pfalz) kann helfen, die Kündigung des Arbeitsvertrages zu verhindern.

Welche Formalien muss der Betrieb bei einer Kündigung in Frankenthal (Pfalz) einhalten?

Vorgeschrieben ist die Schriftform, also Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Entlassung eines Arbeitnehmers darf nicht an eine Bedingung geknüpft werden, an deren Eintritt der Arbeitnehmer nichts ändern kann. Ein solches Schreiben muss durch eine dazu berechtigte Person unterzeichnet werden, wie den Chef oder den Prokuristen. Soweit im Betrieb ein Betriebsrat existiert, muss dieser vorher angehört werden. Wichtig ist auch die Beachtung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist. Wollen Sie die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages anfechten, hilft Ihnen ein kompetenter Rechtsanwalt in Frankenthal (Pfalz).

Wie funktioniert der gesetzliche Kündigungsschutz?

Das Kündigungsschutzgesetz stellt viele Einschränkungen für Kündigungen auf. Es gilt, wenn der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Darauf berufen können sich Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate lang besteht. Auch in einem Kleinbetrieb ist allerdings eine Entlassung von Beschäftigten aus unsachlichen oder willkürlichen Gründen nicht erlaubt. Mit der Kündigungsschutzklage dürfen sich Beschäftigte nicht zu viel Zeit lassen; ab Zugang des Arbeitgeber-Schreibens bleiben ihnen dafür drei Wochen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Frankenthal (Pfalz) kann Sie dabei beraten, wie Sie sich nach der Kündigung Ihres Arbeitsvertrages am besten verhalten.

Wie finde ich einen guten Anwalt, wenn mein Arbeitgeber mir gekündigt hat?

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der in Frankenthal (Pfalz) tätigen Rechtsanwälte in Sachen Kündigungsschutz. In den Kanzleiprofilen finden Sie nützliche Informationen über Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Nutzen Sie ganz einfach unser Kontaktformular zur Kontaktaufnahme mit Rechtsanwalt Ihrer Wahl! Das Senden Ihrer Nachricht über das Kontaktformular ist immer kostenfrei und unverbindlich. Der Rechtsanwalt wird Sie dann zeitnah zwecks Terminvereinbarung in Frankenthal (Pfalz) zurückrufen.

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