Ihren Anwalt für Kündigung in Freudenstadt finden Sie hier

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Anwälte für Kündigung in Freudenstadt

Rechtsanwalt Hans-Bernd Beckert
Schulstraße 23
72250 Freudenstadt

Sie suchen einen Anwalt in Freudenstadt, der Sie wegen der Kündigung Ihres Arbeitsvertrages berät?

Von einer Entlassung betroffene Beschäftigte in Freudenstadt wissen oft nicht, wie sie nun reagieren sollen. Hält der Chef sich jedoch nicht an die Regeln, hat ein gerichtliches Vorgehen gute Chancen. Mit dem Anwalt-Suchservice können Sie ganz einfach ein Beratungsgespräch vereinbaren und Hilfe finden.

Welchen Kündigungsschutz können Beschäftigte in Anspruch nehmen?

Das Kündigungsschutzgesetz kommt zur Anwendung, wenn ein Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer hat. Arbeitnehmer können sich darauf berufen, wenn ihr Arbeitsverhältnis bereits mehr als sechs Monate lang andauert. Auch in kleinen Betrieben ist jedoch eine Entlassung von Beschäftigten unzulässig, die auf unsachlichen oder willkürlichen Gründen beruht. Zur Anfechtung der Entlassung ist eine Kündigungsschutzklage der beste Weg. Diese muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang des Entlassungsschreibens eingelegt werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Freudenstadt kann Sie dabei beraten, wie Sie sich nach der Kündigung Ihres Arbeitsvertrages am besten verhalten.

Was müssen Arbeitnehmer zur ordentlichen Kündigung wissen?

Der Begriff „ordentlich“ steht hier für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit regulärer Frist. Ordentliche Entlassungen werden meist mit betriebsbedingten oder personenbedingten Gründen untermauert. Eine betriebsbedingte Kündigung in kann im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes nur nach einer korrekten Sozialauswahl stattfinden. Dabei geht es unter anderen um die Chancen der einzelnen Mitarbeiter auf dem Berliner Arbeitsmarkt. Beruht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf dem Verhalten des Betreffenden, kann sie ordentlich oder fristlos erfolgen. Wollen Sie das Vorgehen des Arbeitgebers rechtlich überprüfen lassen? Dabei hilft Ihnen ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in Freudenstadt.

Fristlose Kündigung: Was muss man dazu wissen?

Arbeitgeber müssen für eine fristlose oder außerordentliche Kündigung einen wichtigen Grund haben. Objektiv gesehen muss das Arbeitsverhältnis schwerwiegend beeinträchtigt sein. Mögliche Gründe sind zum Beispiel Straftaten wie Beleidigungen oder Diebstähle, oder auch Störungen des Betriebsfriedens. Ausreichen können auch weniger drastische Gründe wie ständiges Zuspätkommen. Dann muss der Chef den Arbeitnehmer jedoch vor der fristlosen Entlassung erfolglos abgemahnt haben. Ein erfahrener Anwalt in Freudenstadt kann helfen, die Kündigung des Arbeitsvertrages zu verhindern.

Welche Formvorschriften gelten bei einer Kündigung in Freudenstadt?

Hier ist die Schriftform Pflicht, also Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Nicht zulässig ist die elektronische Form. Eine Entlassung darf nicht vom Eintreten einer Bedingung abhängig gemacht werden, auf deren Eintritt der Beschäftigte keinen Einfluss hat. Das Schreiben des Arbeitgebers muss von jemandem unterzeichnet werden, der dazu berechtigt ist, etwa dem Chef oder einem Prokuristen. Die Anhörung des Betriebsrates – soweit vorhanden – ist ebenfalls Vorschrift. Dies gilt auch für die Beachtung der Kündigungsfrist. Wollen Sie die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages anfechten, hilft Ihnen ein kompetenter Rechtsanwalt in Freudenstadt.

Finden Sie einen guten Anwalt, der sich nach der Kündigung Ihres Arbeitsvertrages für Sie einsetzt.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir Ihnen auf dieser Seite einige der in Freudenstadt tätigen Anwälte für den Kündigungsschutz beim Arbeitsvertrag aufgelistet. Zur leichteren Orientierung finden Sie in den Profilen der Anwälte nähere Angaben zu deren Tätigkeit und Arbeitsweise. Unser Kontaktformular ist der schnellste Weg, mit dem Juristen Ihrer Wahl Kontakt aufzunehmen. Aus der Verwendung des Kontaktformulars entstehen Ihnen keine Kosten oder Verpflichtungen. Der Rechtsanwalt wird Sie dann zeitnah zwecks Terminvereinbarung in Freudenstadt zurückrufen.

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