Autor: RA Christian-Oliver Moser, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Irle Moser Rechtsanwälte, Berlin;RAin Saskia Alexandra Siegmund, Irle Moser Rechtsanwälte, Berlin
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 05/2019
Drittunterwerfung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausreichend?
Auch eine gegenüber einem Dritten abgegebene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann die Vermutung der Wiederholungsgefahr entkräften, wenn die Unterlassungsverpflichtung des...