Ihren Anwalt für Abfindung in Gera finden Sie hier

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Anwälte für Abfindung in Gera

In Gera gibt es erfahrene Rechtsanwälte, die Ihnen zur Seite stehen, wenn Sie eine Abfindung einfordern möchten.

Sinn einer Abfindung ist es, Sie für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes finanziell zu entschädigen. Meist ist ihre Höhe jedoch Verhandlungssache. Mit einem guten Anwalt an Ihrer Seite steigen Ihre Chancen, nicht über den Tisch gezogen zu werden. Über unsere Seite finden Sie einfach und kostenfrei einen versierten Anwalt für Arbeitsrecht in Gera.

Mit welcher Abfindung kann ich rechnen?

In § 1a Kündigungsschutzgesetz legt der Gesetzgeber 0,5 Monatsverdienste pro Jahr der Beschäftigung fest. Ausgehandelt werden können jedoch auch andere Beträge. Die 0,5 Monatsverdienste sieht das Gesetz nur bei betriebsbedingten Kündigungen vor. Je besser die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen, desto eher kann man eine höhere Abfindung aushandeln. Bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr werden manchmal ausgehandelt, wenn ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied gehen soll. Verhandlungsgeschick ist wichtig. Nicht vergessen sollte man, dass ein langes Gerichtsverfahren für den Betrieb teuer werden kann. Lassen Sie sich von einem Anwalt in Gera beraten. Gerade bei Fragen rund um das Thema Abfindung ist es wichtig, kompetente Hilfe zu haben.

Wie vermeidet man sozialrechtliche Nachteile einer Abfindung?

Endet der Job mit einer Geldzahlung und ohne Beachtung der normalen Kündigungsfrist, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruchszeitraum wird dadurch zwar nicht verkürzt, aber nach hinten verschoben. Dies kann bis zu einem Jahr dauern. Ernster wird es bei einem Aufhebungsvertrag. Dieser gilt als freiwillige Arbeitsaufgabe und führt zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes. Üblicherweise dauert diese zwölf Wochen. Sie verkürzt die Bezugsdauer. Vor irgendwelchen Vereinbarungen mit dem Chef sollte gründlich gerechnet werden, ob sich die Abfindung überhaupt lohnt – am besten mit Hilfe eines Anwalts aus Gera.

Welche steuerlichen Regeln gelten für die Abfindung?

Sie muss grundsätzlich voll versteuert werden. In der Steuererklärung tragen Sie sie in Anlage N ein. Sie können aber die sogenannte Fünftelregelung in Anspruch nehmen, wenn Sie den Gesamtbetrag innerhalb von einem Jahr bekommen haben. Diese besagt, dass der Betrag auf fünf Jahre verteilt versteuert werden kann. Sozialabgaben fallen für Ihre Abfindung übrigens nicht an. Aber: Es gibt Ausnahmen, wenn Sie freiwillig versichert sind. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Gera kann Ihnen helfen, bei Vereinbarungen mit dem Chef alles richtig zu machen.

In welchen Fällen zahlen Arbeitgeber eine Abfindung?

Eine Entschädigung für das Ende des Arbeitsvertrages kann sich aus dem Vertrag selbst ergeben oder aus einem extra abgeschlossenen Aufhebungsvertrag. Bei Betriebsänderungen oder bei einer Entlassungswelle aufgrund eines Sozialplans kommt es häufig zu einer derartigen Zahlung. Auch in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht kann es zur Festsetzung einer Entschädigungszahlung kommen. Der Arbeitgeber kann im Kündigungsschreiben den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass dieser bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung bekommt. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Gera kann Ihnen sagen, ob Sie das Recht auf eine solche Zahlung Ihres Arbeitgebers haben.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt zu finden, wenn Sie Rat zum Thema Abfindung brauchen.

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