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Anwälte für Kündigung in Gotha

Sie suchen nach einem guten Anwalt in Gotha, da es zur Kündigung Ihres Arbeitsvertrages gekommen ist?

Entlässt der Arbeitgeber einen Beschäftigten in Gotha, muss dieser zügig reagieren, um vielleicht doch noch seinen Arbeitsplatz zu retten. In vielen Fällen machen Chefs jedoch Fehler, und vor Gericht gibt es die Möglichkeit einer Anfechtung. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem Rechtsanwalt vereinbaren, um dagegen vorzugehen.

Wie kann man mit einer Kündigungsschutzklage seinen Arbeitsplatz retten?

Die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes helfen Arbeitnehmern, wenn der Betrieb auf Dauer mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. Die Vorschriften gelten für Mitarbeiter mit mehr als sechs Monaten Beschäftigungsdauer im Betrieb. Beschäftigte, die in einem Kleinbetrieb arbeiten, dürfen allerdings auch nicht aus reiner Willkür oder aus unsachlichen Gründen „gefeuert“ werden. Mit einer Kündigungsschutzklage können Arbeitnehmer gegen ihre Entlassung vorgehen; diese Klage müssen sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang des Schreibens erheben. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Gotha kann Sie dabei beraten, wie Sie sich nach der Kündigung Ihres Arbeitsvertrages am besten verhalten.

Wann spricht man von einer ordentlichen Kündigung?

Entlässt der Chef einen Arbeitnehmer mit regulärer Frist, bezeichnet man diesen Vorgang als „ordentlich“. Häufig wird diese Variante gewählt, wenn es um betriebsbedingte Gründe geht oder um Gründe aus dem persönlichen Bereich (z. B. längere Krankheit). Gilt das Kündigungsschutzgesetz, muss der Berliner Arbeitgeber vor einer betriebsbedingten Entlassung eine Sozialauswahl durchführen und dem Mitarbeiter kündigen, der dies am besten verkraftet. Verhaltensbedingte Gründe sind auch möglich, sie geben meist jedoch eher Anlass zu einer fristlosen Beendigung des Arbeitsvertrages. Wollen Sie das Vorgehen des Arbeitgebers rechtlich überprüfen lassen? Dabei hilft Ihnen ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in Gotha.

Was ist beim Umgang mit einer fristlosen Kündigung zu empfehlen?

Will der Chef jemanden fristlos oder außerordentlich entlassen, muss er dafür einen wichtigen Grund vorweisen können. Dieser Grund muss dazu geführt haben, dass das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer objektiv gesehen schwer geschädigt ist. Ursache können zum Beispiel Straftaten wie Unterschlagung oder Diebstahl sein, aber auch erhebliche Störungen des Betriebsfriedens. Auch weniger extreme Gründe wie dauerndes Zuspätkommen sind möglich, dann ist aber eine vorherige erfolglose Abmahnung nötig. Ein erfahrener Anwalt in Gotha kann helfen, die Kündigung des Arbeitsvertrages zu verhindern.

Welche Formalien müssen eingehalten werden, damit eine Kündigung in Gotha wirksam ist?

Hier muss der Chef die Schriftform beachten – also Papier und eigenhändige Unterschrift. Ausgeschlossen ist die elektronische Form. Macht der Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Eintritt einer Bedingung abhängig, auf den der Angestellte keinen Einfluss hat, ist sie unwirksam. Wichtig ist auch, dass eine dazu berechtigte Person unterschreibt, beispielsweise der Arbeitgeber selbst oder ein Prokurist. Vor der Entlassung eines Arbeitnehmers ist immer der Betriebsrat anzuhören – wenn es einen gibt. Die vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist ist zu beachten. Wollen Sie die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages anfechten, hilft Ihnen ein kompetenter Rechtsanwalt in Gotha.

Möchten Sie gegen die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages vorgehen? Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand.

Hier können Sie einige Rechtsanwälte finden, die Sie Gotha in Sachen Kündigungsschutz unterstützen. Für nähere Informationen zu den Anwälten ist ein Klick auf den Button "Kontaktdaten" ausreichend. Möchten Sie einen Termin mit einem Rechtsanwalt vereinbaren? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Eine Anfrage über das Kontaktformular zu versenden, ist immer kostenlos und unverbindlich. Der Rechtsanwalt wird Sie dann zeitnah zwecks Terminvereinbarung in Gotha zurückrufen.

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