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Anwälte für Pflegestufe in Hagen

Rechtsanwalt Michael Aßhauer
Elberfelder Straße 1
58095 Hagen

Kompetente Rechtsanwälte für den Bereich Pflege und alle Fragen zum Pflegegrad in $(ort) finden Sie auf unserer Homepage.

In Deutschland gab es im Jahr 2021 4,1 Millionen pflegebedürftige Personen. Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen diese von ihrer Pflegekasse erhalten. Über diese Seite können Sie in Hagen ganz einfach ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht vereinbaren.

An welche Voraussetzungen sind die Pflegegrade geknüpft und welche Leistungen bekommt man?

Eine Grundvoraussetzung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit für über sechs Monate absehbar ist. Ein Gutachter wird dann Fragen zu insgesamt sechs Lebensbereichen stellen, zum Beispiel zur Mobilität oder zur Fähigkeit, sich selbst zu versorgen. Es geht darum, was man noch selbst kann – und was nicht. Dabei spielen 64 Kriterien eine Rolle, und bewertet wird nach einem Punktesystem. Mit jedem Pflegegrad gibt es mehr Leistungen. Dies können Pflegegeld, Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege oder Geld für benötigte Hilfsmittel sein. Ein erfahrener Anwalt aus Hagen kann Ihnen helfen, wenn die Kasse keine Leistungen erbringen will.

In welcher Weise unterscheiden sich Pflegestufen und Pflegegrade?

Früher gab es drei Pflegestufen. Diese wurden zum 1.1.2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Auch neue Kriterien wurden eingeführt. Dadurch bekommen nun unter anderem Demenzkranke mehr Pflegeleistungen. Die Entscheidung über die Pflegestufe richtete sich früher nach den Minuten an Pflege, die für die jeweilige Person aufzuwenden waren. Heute ist entscheidend, inwieweit man noch für sich selbst sorgen, sich zum Beispiel selbst waschen kann. Ein guter Anwalt kann Ihnen helfen, in Hagen den richtigen Pflegegrad bewilligt zu bekommen.

Wie kann ich Widerspruch einlegen, wenn das Pflegegutachten nicht das gewünschte Ergebnis erbringt?

Ein Widerspruch ist möglich gegen den Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad. Sinnvoll ist es, dies per Einschreiben mit Rückschein zu erledigen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Erhalt des Bescheides. Wenn die Frist darin nicht erwähnt wird, verlängert sie sich auf ein Jahr. Ihre Situation wird dann erneut geprüft werden. Wichtig ist es, bei einem neuen Gutachterbesuch alle Unterlagen vorliegen zu haben. Ist die Entscheidung wieder nicht in Ihrem Sinne, können Sie vor dem Sozialgericht dagegen klagen. Wieder haben Sie einen Monat Zeit. Bei der Begründung Ihres Widerspruches hilft ein versierter Rechtsanwalt aus Hagen.

Wie und wo kann ich meinen Pflegegrad beantragen?

Der Antrag ist bei der jeweiligen Pflegekasse zu stellen. Diese ist der Krankenkasse angegliedert, sodass deren Adresse genutzt werden kann. Der erste Schritt ist ein Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse, um dieser mitzuteilen, dass man Pflegeleistungen beanspruchen möchte. Bald werden dann Antragsformulare von der Kasse zugeschickt; auch steht der Besuch eines Gutachters an, der den Pflegegrad feststellt. Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie zwei Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt haben, innerhalb der letzten zehn Jahre. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen im Streit mit der Pflegekasse weiterhelfen – auch in Hagen.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihren Fall aus dem Bereich Pflege und Pflegegrad zu finden.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen mehrere Rechtsanwälte vor, die sich in $(ort) auf das Sozialversicherungsrecht spezialisiert haben. Mit einem Klick auf "Kontaktdaten" finden Sie das Profil des jeweiligen Rechtsanwalts mit weiteren Informationen. Möchten Sie mit dem Juristen Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen? Mit Hilfe unseres Kontaktformulars können Sie dies schnell und einfach tun. Eine solche Anfrage über unser Kontaktformular zu versenden, ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Der ausgewählte Rechtsanwalt wird sich dann umgehend für eine Terminvereinbarung bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Hagen gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.