Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Hamm finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Erbengemeinschaft benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Erbengemeinschaft in Hamm

Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt in Hamm, weil Sie rechtliche Fragen zum Bereich Erbengemeinschaft haben?

Eine Erbengemeinschaft bietet viele Möglichkeiten für Missverständnisse und Streitigkeiten. Eine zeitnahe Rechtsberatung kann dabei helfen, den Streit nicht in ein jahrelanges Gerichtsverfahren ausufern zu lassen. Mit Hilfe unserer Internetseite können Sie schnell und kostenfrei eine Anfrage an einen guten Erbrechts-Anwalt an Ihrem Wohnort schicken.

Wie lange existiert die Erbengemeinschaft und was bewirkt die Erbauseinandersetzung?

Bei der Erbauseinandersetzung wird der Nachlass unter allen Miterben nach ihren Erbanteilen aufgeteilt. Diese Aufteilung beendet die Erbengemeinschaft, denn anschließend gibt es nichts mehr, was diese verwalten muss. Die Miterben können den Nachlass selbst unter sich aufteilen, wenn sich alle über Vorgehen und Anteile einig sind. Die Ausnahme: Bei Bestehen einer Testamentsvollstreckung darf nur der Testamentsvollstrecker den Nachlass verteilen. Ein im Erbrecht versierter Rechtsanwalt aus Hamm hilft Ihnen, falls es bei der Aufteilung dann doch Streit geben sollte.

Wie entsteht ein Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft?

Angehörige und Freunde einer Person müssen sich nicht unbedingt miteinander verstehen – man denke nur an aktuelle und ehemalige Lebenspartner. Die verschiedenen Erbanteile der einzelnen Miterben sorgen oft für böses Blut. Ist eine Immobilie vererbt worden? Dann gibt es oft Streit um das weitere Vorgehen bezüglich Verkauf oder Bewohnen durch Familienmitglieder. Ein Miterbe soll keine Gelegenheit bekommen, sich am Familienschmuck zu vergreifen. Deshalb bringt ihn jemand anders heimlich „in Sicherheit.“ Ein in Hamm ansässiger Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu wahren.

Wie funktioniert eine Erbengemeinschaft und was ist ihr Zweck?

Mehrere Personen beerben gemeinsam eine weitere und werden so zu einer Gemeinschaft. Man bezeichnet dies als Gesamthandsgemeinschaft: Alle haben nur gemeinsam Rechte am Nachlass und können über ihre Anteile nicht verfügen. Ein einzelner Miterbe kann also keine Gegenstände aus dem Erbe an sich nehmen oder einen Teil des Geldes vom Konto abheben. Zulässig ist lediglich ein Verkauf des Erbanteils. Wer ihn erwirbt, wird dann wieder Mitglied der Gemeinschaft. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Hamm kann Ihnen erläutern, worauf es bei der Erbengemeinschaft ankommt.

Nachlassverwaltung bei einer Erbengemeinschaft: Wie funktioniert das?

Alle Miterben haben gemeinsam die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten. Nur mit einem Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker kommen die einzelnen Miterben darum herum, sich zu engagieren. Weigert einer der Miterben sich, daran teilzunehmen, und kommt es dadurch zu einem Schaden, so haftet der Betreffende dafür. Besonders wichtig ist eine effektive Verwaltung bei vermieteten Häusern oder bei geerbten Familienbetrieben. Kommt es zum Streit um die Verwaltung des Erbes in Ihrer Erbengemeinschaft? Ein Fachanwalt für Erbrecht in Hamm weiß Rat.

Wir helfen Ihnen dabei, anwaltliche Unterstützung bei einem Streit innerhalb Ihrer Erbengemeinschaft zu bekommen!

In Hamm sind verschiedene Rechtsanwälte für Erbrecht tätig – wir stellen Ihnen hier einige vor. Durch Anklicken des Buttons "Kontaktdaten" gelangen Sie zu den Profilen der einzelnen Rechtsanwälte. Die einfache und schnelle Terminvereinbarung mit dem Anwalt Ihrer Wahl ermöglicht Ihnen unser Kontaktformular. Aus der Verwendung des Kontaktformulars folgen für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Sie bekommen dann zeitnah einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl. Dann können Sie Ihren Beratungstermin vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Hamm gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.