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Anwälte für Erbfolge in Hannover

Rechtsanwalt Jens Boldt
Georgstraße 12
30159 Hannover
Rechtsanwalt Heiko Liebscher
Schierholzstraße 27
30655 Hannover
Rechtsanwalt Ralph Schröder
Berliner Allee 13
30175 Hannover

Benötigen Sie kompetente Beratung zur gesetzlichen Erbfolge? Über unsere Homepage finden Sie einen Anwalt für Erbrecht in Hannover, der Sie berät.

Viele Streitigkeiten um Erbschaften führen zu jahrelangem Familienkrach und rechtlichen Auseinandersetzungen. Wie der Nachlass aufgeteilt wird, hängt von der Erbfolge ab. Diese durchschauen viele Angehörige nicht. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt zu finden, der Sie zu allen erbrechtlichen Fragen berät.

Wie wirkt sich die gesetzliche Erbfolge aus, wenn der Erbfall Bezug zum Ausland hat?

Im Ausland ist dies oft vollkommen anders geregelt. Und: Oft kommt ausländisches Recht zur Anwendung, wenn der Erblasser dort seinen Wohnsitz hatte. Selbst in anderen EU-Ländern gibt es zum Beispiel oft kein Erbrecht von Ehegatten. Auch bei den Pflichtteilen gibt es erhebliche Unterschiede. Innerhalb der EU richtet sich das anwendbare Recht nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers. In einem Testament kann und sollte man regeln, dass das deutsche Recht auch auf das ausländische Vermögen zur Anwendung kommt. Ein kompetenter Anwalt in Hannover kann Sie zum Thema Erbschaft und Ausland beraten.

Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge und wie die gewillkürte Erbfolge?

Das Gesetz bestimmt nach dem Verwandtschaftsgrad, wer welchen Anteil vom Erbe bekommt. Alternativ kann dies aber auch der Erblasser selbst festlegen – dann ist die Rede von „gewillkürt“. Seinen letzten Willen kann man zum Beispiel in einem Testament oder Erbvertrag niederlegen. Dabei sind Formvorschriften zu beachten. Ist eine solche eigene Willensäußerung wegen Fehlern unwirksam, entscheidet wieder die gesetzliche Regelung darüber, wer erbt. Ein versierter Anwalt in Hannover kann für Sie prüfen, ob Sie etwas erben.

Zu welchen Ergebnissen führt die gesetzliche Erbfolge unter Verwandten?

Kinder und Enkel erben als Verwandte erster Ordnung zuerst. Dann folgt die zweite Ordnung, bestehend aus Geschwistern, Eltern, Nichten und Neffen. Als dritte Ordnung kommen schließlich Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins zum Zuge. Eine vorhergehende Ordnung schließt eine nachfolgende von jeglichen Erbansprüchen aus. Wenn also beispielsweise Kinder des Erblassers existieren, werden dessen Geschwister nichts erben. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Hannover kann für Sie prüfen, ob Sie etwas aus dem Nachlass erhalten.

Was erben Ehepartner bei der gesetzlichen Erbfolge?

Auch Ehepartner sind gesetzliche Erben – neben den Verwandten. Wenn es Kinder gibt, erhält der Ehepartner ein Viertel der Erbschaft. Wenn das Paar im üblichen gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, bekommt der überlebende Partner ein weiteres Viertel. Wenn keine Kinder existieren, erhält der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte – auch wenn zum Beispiel Geschwister vorhanden sind. Beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft kommt auch hier ein weiteres Viertel dazu. Ein versierter Rechtsanwalt aus Hannover kann überprüfen, welcher Erbanteil Ihnen zusteht.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt zu finden, der Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge beantwortet.

Auf unserer Seite finden Sie eine Liste mit Rechtsanwälten, die Ihnen in Hannover bei allen erbrechtlichen Fragen weiterhelfen können. Möchten Sie erst nähere Informationen zu den Anwälten und deren Tätigkeit? Dafür müssen Sie nur den Button "Kontaktdaten" anklicken. Eine Terminvereinbarung mit dem Anwalt Ihrer Wahl wird durch unser Kontaktformular vereinfacht. Aus der Verwendung des Kontaktformulars folgen für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl meldet sich dann baldmöglichst bei Ihnen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Hannover gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.